Schulkindbetreuung

Häufige Fragen zur Betreuten Grundschule

Die Betreuungsmöglichkeiten von Schüler*innen  an Kieler Grundschulen sind vielfältig. An vielen Grundschulen wird eine verlässliche Primarstufenbetreuung in den „Betreuten Grundschulen“ angeboten. Andere Grundschulen sind „Offene Ganztagsschulen“, diese bieten ergänzend zum planmäßigen Unterricht Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an und haben das Ziel, die Bildungschancen der Schüler*innen zu erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Neigungen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Die Teilnahme an diesen Ganztagsangeboten ist für alle Schüler*innen der Schule freiwillig. Grundsätzlich sind die Angebote an Offenen Ganztagsschulen nicht verlässlich; in Kiel wurde jedoch ein verlässliches Betreuungsmodell an Offenen Ganztagsschulen entwickelt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Einige Kieler Grundschulen sind Gebundene Ganztagsschule. Die Teilnahme am Gebundenen Ganztag ist für alle Schüler*innen der jeweiligen Schule verbindlich.

An den Kieler Förderzentren wird ebenfalls eine bedarfsgerechte Betreuung bereitgestellt. Die Teilnahme an diesem Angebot ist ausschließlich Kieler Schüler*innen vorbehalten, die eines der oben genannten Förderzentren besuchen und deren Eltern in der wöchentlich angebotenen Betreuungszeit berufstätig sind.

Häufig bieten sowohl die Landeshauptstadt Kiel als auch freie Träger in Kindertageseinrichtungen im näheren Umfeld der Schule Betreuung der Schulkinder in Hortgruppen an.

Informationen über Betreuungsplätze erhalten Sie im Servicebüro Kindertagesbetreuung des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Informationen über Ganztagsschulen erhalten Sie in der Stabsstelle des Amtes für Schulen.

Ein stadtweit einheitlicher Elternbeitrag für die und die Offenen Ganztagsschulen wurde nicht festgesetzt. Die Höhe der Elternbeiträge unterscheidet sich von Angebot zu Angebot und ist am Schulstandort bzw. beim jeweiligen Träger des Ganztagsangebots zu erfragen.

Für den Hort gilt die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel. Wenn nur ein geringes Familieneinkommen vorhanden ist, können Eltern hier eine einkommensabhängige Ermäßigung der Beiträge beantragen. Eine Sozialstaffel-Ermäßigung ist auch für Betreute Grundschulen und die verlässlichen Offenen Ganztagsschulen möglich.

Zudem kann eine Geschwisterkindermäßigung beantragt werden, wenn mehrere Kinder einer Familie in einer Betreuten Grundschule, Kindertageseinrichtung oder in geförderter Tagespflege betreut werden. Diese Ermäßigung wird einkommensunabhängig gewährt.

Näheres zu Anspruchsvoraussetzungen und Abwicklung der beiden Ermäßigungsarten können Sie dem Infoblatt zur Elterninformation für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages und der entsprechenden Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel entnehmen.

Das Antragsformular zur Ermäßigung für Betreute Grundschulen können Sie direkt hier herunterladen. Sie bekommen es auch bei den Betreuten Grundschulen sowie beim Amt für Schulen.

Für die Mittagsverpflegung fallen zusätzliche Kosten an. Lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt „Gibt es in der Betreuung ein Mittagessen und welche Qualität hat es?“.

In der Regel werden die Schüler*innen ab 12 Uhr bzw. dem Unterrichtsende bis 16 Uhr betreut. Es besteht zudem an vielen Standorten die Möglichkeit, einen Früh- oder Spätdienst in Anspruch zu nehmen. Ob dieser am jeweiligen Standort angeboten wird und in welchem Umfang, muss vor Ort erfragt werden.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Schule oder den Träger des Ganztagsangebotes.

Die Betreuung findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule statt. Zu diesem Zweck werden je nach Gegebenheit des Standorts Räume genutzt, die ausschließlich dem Ganztag zur Verfügung stehen oder die in sog. Doppelraumnutzung, d. h. sowohl zu Unterrichtszwecken als auch für Angebote, genutzt werden.

Sofern die Kapazitäten oder die Ausstattung am Schulstandort keine Nutzung der Räumlichkeiten für die Betreuung zulassen, findet das Ganztagsangebot in außerschulischen Räumen im nahen Umfeld der Schule statt.

Für nähere Informationen über die Verortung der Ganztagsangebote wenden Sie sich bitte an die Schule oder den Träger des Ganztagsangebotes.


Welche Angebote während der Betreuung stattfinden wird immer für ein halbes oder ganzes Schuljahr festgelegt. Die Ausgestaltung der Ganztagsangebote variiert von Betreuungseinrichtung zu Betreuungseinrichtung. Sie wird im Vorwege individuell vom Träger und der Schule gemeinsam erarbeitet. So gibt es beispielsweise Schulen, die ihren Fokus entsprechend des Schulprofils auf musisch-kreative oder sportliche Angebote legen möchten, während andere Schulen ihren Schwerpunkt beispielsweise im naturwissenschaftlichen Bereich sehen. Beispiele für mögliche Angebote sind unter anderem Fußball, Gemeinschaftsspiele, Theater, Kochen, Orchester, Technisches Werken, ein Pfadfinderkurs oder Stricken.

Die Betreuten Grundschulen und die meisten anderen Ganztagsschulen bieten für die Kinder der Betreuung zusätzlich eine Betreuung während der Ferien mit attraktivem Angebot an. Der Umfang des Angebots wird dabei gemeinsam mit der Schule bedarfsorientiert festgelegt. Die Zeiträume verteilen sich über die Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien. Die maximale Betreuung beträgt neun Wochen im Jahr. Ebenfalls inbegriffen sind hierbei die sog. Schulentwicklungstage und beweglichen Ferientage. Genau wie in den Horten werden diese Schließzeiten rechtzeitig im Voraus festgelegt und den Eltern in der Regel ein Jahr im Voraus bekanntgegeben. Ob und in welchem Zeitraum die Ferienbetreuung in Anspruch genommen wird, wird rechtzeitig vom Träger bei den Eltern abgefragt.

In allen Betreuten Grundschulen wird ein warmes Mittagessen angeboten, das entweder in den Schulen direkt gekocht oder von einem Caterer, der vom Amt für Schulen in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt wurde, in einem sogenannten Logistikzentrum frisch zubereitet und angeliefert wird. Das Speisenangebot wird unter Einhaltung der politisch beschlossenen Vorgaben mit der jeweiligen Schule im Ausschreibungsverfahren definiert und abgestimmt. Während des Mittagessens werden die Schülerinnen und Schüler durch die Fachkräfte des Trägers des Ganztags- und Betreuungsangebots betreut. Das Essen für Kinder in der Primarstufe kostet derzeit 2,40 Euro und in der Sekundarstufe 2,80 €Euro pro Mahlzeit. Die Abrechnung für die Mittagsverpflegung erfolgt über den Caterer oder die Betreute Grundschule direkt.

Für Kinder, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) erhalten, wird das Mittagessen bis auf eine verbleibende Selbstbeteiligung von 1 Euro bezuschusst. Derzeit erfolgt eine Bezuschussung des Eigenanteils durch das Land, ab 1. September 2019 tritt das Starke-Familien-Gesetz in Kraft, so dass das Mittagessen für alle nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sozialbedürftigen Familien in Kitas und Schule kostenfrei ist. Um den Zuschuss zur Mittagsverpflegung zu erhalten, ist der Erhalt der BuT-Leistungen beim Caterer oder der Betreuten Grundschule nachzuweisen.

Die Anmeldung zum Ganztag erfolgt über den jeweiligen Träger des Angebots. Um den Kontakt herzustellen, wenden Sie sich bitte an die Schule. Diese kann Ihnen Auskunft über die Betreuungsmöglichkeiten am Standort und in dessen näheren Umgebung geben. In der Regel können Sie die Kontaktdaten des Trägers ebenfalls der jeweiligen Internetpräsenz der Schule entnehmen.