Verfahrenslots*innen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Teilhabebeeinträchtigung sowie deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte haben jetzt einen Anspruch auf Begleitung und Unterstützung durch Verfahrenslots*innen.
Unser Angebot ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich.
Der Anspruch gemäß § 10b SGB VIII besteht seit 1. Januar 2024. Unser Angebot richtet sich an Kieler Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres mit (drohender) Behinderung.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt - Inklusion für Kinder und Jugendliche
Stresemannplatz 5, Raum D205
24103 Kiel
Sylvia Giermann
0431 901-5396
Daniela Würdemann
0431 901-5362
jugendamt.verfahrenslotse@kiel.de
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Schweigepflichtentbindung Flyer Verfahrenslots*innenBeratung und Unterstützung
Unterstützung und Begleitung bei einem möglichen Anspruch auf Eingliederungshilfe von jungen Menschen und deren Familien. Die Aufgaben der Verfahrenslots*innen sind die Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfen nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX. Die Begleitung durch einen Verfahrenslotsen kann sich über den Zeitraum von vor der Antragstellung bis zum Ende der Bewilligung der Eingliederungshilfen erstrecken.
Die Leistungen sind freiwillig, unabhängig und kostenfrei.
Nach vorheriger Terminabsprache können wir uns im Büro oder überall anders in Kiel treffen.
Manchmal reicht vielleicht auch schon ein Telefonat oder ein E-Mail-Kontakt.
Ein junger Mensch mit (drohender) Behinderung hat gemäß § 10 b SGB VIII Anspruch auf Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Keine.
Keine.
§ 10 b SGB VIII
Verfahrenslots*innen