Sozialbericht 2019

94 Sozialbericht 2019 Prävention, Rehabilitation, und Pflege Der medizinische Fortschritt und auch die guten Lebensbedingungen haben dazu beige- tragen, dass die Lebenserwartung steigt und Menschen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben lange aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auf der anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Lebensalter die Wahrscheinlichkeit zu erkranken und pflegebedürftig zu werden. Deshalb spielen Präventionen, Gesundheitsförderung und Reha- bilitation im Zusammenhang mit dem Erhalt von Selbständigkeit, Lebensqualität und Teilha- be im Alter eine wichtige Rolle. Ist der Pflegefall dann eingetreten, gilt es, die Infrastruktur so zu gestalten, dass auf personenzentrierte Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort und im gewohnten Wohnumfeld zurückgegriffen werden kann. Bei der Gestaltung des Hilfe- und Unterstützungssystems sind sowohl die Bedürfnislagen der Menschen mit Pflege- bedarf als auch die der pflegenden Angehörigen, die sich um ihre Ehe- oder Lebenspartner, Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunde kümmern, in den Blick zu nehmen. Rehabilitation und Prävention Seit 2016 ist das Amt für Soziale Dienste neben der Christian-Albrechts-Universität Kiel, der Howe-Fiedler-Stiftung, der Syd Dansk Universität Odense und weiteren Gemeinden und Städten in Dänemark Projektpartnerin in dem deutsch-dänischen Forschungsprojekt WIPP. Der Name steht für W elfare in P rimary P revention (Wohlfahrtsinnovationen in der Primär- prävention). Das Forschungsprojekt setzt sich mit dem Themenbereich „Gesund und aktiv älter werden“ und der Identifizierung von Möglichkeiten der Früherkennung gesundheits- gefährdender Faktoren in Kiel auseinander. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2018 110 Suchsdorferinnen und Suchsdorfer von Mitarbeiterinnen der Leitstelle „Älter werden“ interviewt und in einem zweiten Hausbesuch über die Ergebnisse informiert. Etwa der Hälf- te der Befragten konnten Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie individuelle Risikofaktoren reduziert und damit die Lebensqualität verbessert werden könnten. Das Projekt endet im Herbst 2019. Pflege Mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze I bis III haben grundlegende Veränderungen in der sozialen Pflegeversicherung stattgefunden. Die Leistungen für ambulante und statio- näre Pflege sowie für die häusliche Pflege wurden erhöht, der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert sowie ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. 80 Pflegebedürftigkeit neu definiert sowie ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. 81 Die Feststellung von Pflegebedürftigkeit ist nun an vorhandene Ressourcen gekoppelt, die zu einer selbständigen Alltagsbewältigung und zur Kompensation von körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Als Verfahren wurde das „Neue Begutach- tungsassessment (NBA)“ entwickelt. Der Begutachtungsmaßstab liegt nicht mehr in der Hilfebedürftigkeit einer Person, sondern in dem Grad ihrer Selbständigkeit und des Ange- wiesen-Seins auf personelle Unterstützung durch Dritte. Neben den klassischen Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität werden zusätzlich kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltags und das Vor- ÄLTER WERDEN IN KIEL 80 vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2015, November 2015. 81 vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2015, November 2015. Die neuen Pflege- stärkungsgesetze bewirken viele Veränderungen

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