Sozialbericht 2020

75 Sozialbericht 2020 Finanzen Dieser Abschnitt beinhaltet die Haushaltsdaten des Dezernates für Soziales, Gesundheit, Woh- nen und Sport 2019. Es werden dabei alle Erträge (Einnahmen) und Aufwendungen (Ausgaben) im Bereich der Sozialen Hilfen, der Gesundheit, des Wohnens und Sports abgebildet. Durch das Konnexitätsprinzip 55 wird der Landeshauptstadt Kiel ein Teil ihrer Aufwendungen durch Bund und Land erstattet, allerdings nicht vollumfänglich. Dadurch ergeben sich Lücken zwischen Auf- wand und Ertrag, die finanziell durch den städtischen Haushalt aufgefangen werden müssen. Abbildung 60: Erträge und Aufwendungen im Bereich des Dezernats für Soziales, Gesund- heit, Wohnen und Sport im Haushaltsjahr 2019 Die Erträge gliedern sich in verschiedene Positionen auf. Zu den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen gehört unter anderem die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. In den Kostenerstattungen und Kostenumlagen finden sich die Kostenerstattung für die Sozialhilfe und die Asylbewerberleistungen wieder. Zu den sonstigen Transfererträgen gehören beispielsweise Erstattungen aus einzusetzendem Einkommen und Vermögen (Kostenbeiträge) oder Rückzahlungen. Im Jahr 2019 bestanden somit 89% der Erträge aus Kostenerstattungen von Bund oder Land. Sie haben damit einen sehr wesentlichen Anteil am Haushalt. Aufgrund des frühen Jahresabschlusses 2018 wurden rund 9,91 Mio. € Kostenerstat- tungen vom Bund für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das 4. Quartal 2018 erst im Haushaltsjahr 2019 vereinnahmt. Der Betrag ist in den Erträgen 2019 daher zusätzlich enthalten. 55 Das sogenannte Konnexitätsprinzip (Konnexität = Zusammenhang) ist in Art.104a Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes geregelt. Darunter ist ein Grundsatz im Staatsrecht zu verstehen, der besagt, dass diejenige Staatsebene, die für eine Aufgabe verantwortlich ist, auch für deren Finanzierung zuständig ist (»Wer bestellt, bezahlt.«). In der schleswig-hol- steinischen Landesverfassung ist das Konnexitätsprinzip in Art. 57 geregelt. So heißt es in Absatz 2: »Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechen- der finanzieller Ausgleich zu schaffen.« FINANZEN 400,00 300,00 200,00 100,00 0,00 Aufwendungen Erträge Nettoaufwendungen Im Jahr 2019 wurden von der Landeshauptstadt Kiel rund 125,81 Mio. € für soziale Leistungen aufgewendet. die nicht durch Erträge gedeckt werden konnten. 355,85 230,04 125,81 in Millionen Euro Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Dezernat für Soziales, Wohnen, Gesundheit und Sport; Stand 29.05.2020

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