Sozialbericht 2022

19 Sozialbericht 2022 BEVÖLKERUNG Zum 31.12.2021 lebten insgesamt 2.525 geflüchtete Menschen in betreutem Wohnraum, 815 davon in Gemeinschaftsunterkünften, 1.065 in sogenannten Stadtwohnungen 16 und 645 in selbst angemieteten Wohnungen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie schwer es für den Perso- nenkreis ist, bezahlbaren eigenen Wohnraum zu finden. Auch eine unklare Bleibeperspektive kann ein Hinderungs- bzw. Verzögerungsgrund sein. Aufgrund von Einreisebeschränkungen, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind, ziehen seit 2020 deutlich weniger Familien nach. Die Menschen, die eigene Wohnungen gefunden haben, leben weitestgehend eigenständig und können bei Bedarf bis zum Abschluss des Asylverfahrens eine Betreuung/Beratung im Rahmen des Betreuungskonzeptes in Anspruch nehmen. Die Aufgabe der Landeshauptstadt Kiel wird in den nächsten Jahren weiterhin darin bestehen, mehr Wohnraum zu schaffen und die Menschen bei der Suche nach eigenem Wohnraum noch intensiver zu unterstützen. Die Stärkung der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung sind zentrale Voraussetzungen für die Integration in Schule und Arbeitswelt und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Geflüchtete aus der Ukraine in Kiel Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden, da ereilen uns die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Millionen von Menschen flüchten noch immer aus ihrer Heimat, um vor allem in Nato- und EU-Staaten Schutz zu suchen. Seit dem 24.02.2022 wurden durch das Land Schleswig-Holstein, die Kreise und kreisfreien Städte 26.569 Kriegsflüchtlinge ukrainischer Staatsangehörigkeit erfasst. Hinzu kommen 625 drittstaatsangehörige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. 17 Auch in Kiel kamen im März die ersten Geflüchteten an. Um ihnen eine kurzfristige Unterbringung vor der Registrierung zu ermöglichen, wurde am 11. März 2022 im Neuen Rathaus am Stresemannplatz eine Notunterkunft eingerichtet. Bis Anfang Mai haben dort insgesamt 1.297 Menschen übernachtet. Seit dem 09. Mai 2022 übernehmen wieder die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Registrierung, Unterbringung und Ver- teilung der Menschen in die Kreise und kreisfreien Städte. Mit Stand vom 19.05.2022 wurden 1.995 Menschen aus der Ukraine in Kiel registriert und 1.350 untergebracht, während die Übrigen in privaten Unterkünften wohnen. Die Gemeinschaftsunterkünfte im Schusterkrug (ehemaliges MFG-5-Gelände in Holtenau) und in der Wik (Arkonastraße und Herthastraße) wurden im Eilverfahren durch die Stadtverwaltung wieder vollständig in Betrieb genommen, nachdem sie in den vergangenen Jahren aufgrund der sinkenden Zahl der Bewohner*innen mehr und mehr zurückgebaut wurden. Diese Unterkünfte bieten derzeit für rund 1.500 Menschen Platz. Wie bereits 2015 ist das Engagement der Kieler*innen groß und von viel Herzblut geprägt, wenn es darum geht, Menschen mit Kriegserfahrungen offen in der Landes- hauptstadt aufzunehmen. Helfende finden sich sowohl in der Stadtverwaltung, in den Gemeinschaftsunterkünften als auch in Freizeiteinrichtungen und bei der privaten Unterbringung der Geflüchteten. Das »netteKieler Ehrenamtsbüro« war von Anfang an wieder stark in die Koordination der freiwilligen Helfer*innen eingebunden und leistet wertvolle Hilfe beispielsweise beim Einsatz von Dolmetscher*innen und Lots*innen. 16 Entsprechend eines Umwandlungsmodels mietet die Stadt für die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten im Asyl- verfahren Wohnungen an. Geplant ist die Übernahme der Mietverträge durch die Geflüchtete nach ihrer Anerkennung. Für die Anmietung von Wohnungen werden die Höchstbeträge der Kosten für die Unterkunft (KdU) berücksichtigt. Vgl.: Bundesinstitut für Bauwesen und Raumordnung - BBSR-Online-Publikation Nr. 21/2017: Integration von Flücht- lingen in den regulären Wohnungsmarkt. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2017/ bbsr-online-21-2017-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (abgerufen am 23.03.2022). 17 Stand 03.05.2022

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNzA=