Sozialbericht 2022

37 Sozialbericht 2022 HAUSHALTE UND WOHNEN Aus diesen Gründen ist die Verhinderung eines drohenden Wohnungsverlusts die beste Möglichkeit, Wohnungsnotfälle zu reduzieren. Wesentliche Mittel hierfür sind Kündigungen, Räumungsklagen oder Zwangsräumungen durch die Regulierung von Mietrückständen zu verhindern. So wurden im Jahr 2021 rund 467.000 € als Beihilfen oder Darlehen aufgewandt, um in 245 Fällen einen Wohnungsverlust abzuwenden. Abbildung 27: Bewilligte Mietschuldenanträge nach ausgewählten Ortsteilen in Prozent zum 31.12.2021 Gaarden Mettenhof Neumühlen- Dietrichsdorf/ Oppendorf Mitte Ellerbek/Wellingdorf Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung Rest von Kiel 25,5 % 33,2 % 16,2 % 10,1 % 7,7 % 7,3 % Während die absolute Fallzahl der bewilligten Mietschuldenanträge pandemiebedingt das zweite Jahr in Folge gesunken ist, ist ein weiterer Anstieg der pro Fall einzusetzenden Mittel zu beobachten. Die Aufwendungen sind in den vergangenen 10 Jahren von 1.231 € pro Fall auf 1.906 € gestiegen. Dies bestätigt die subjektive Beobachtung der Mitarbeitenden in die- sem Bereich, die von komplizierteren Lebensverhältnissen und einer daraus resultierenden langwierigeren Ermittlung der relevanten Fakten berichten. Dadurch dauert die Bearbeitung der Anträge aktuell deutlich länger. Für die gestiegene Höhe der Mietrückstände werden vor allem die Überforderung der Betroffenen in verschiedenster Hinsicht und die zusätzlich gestiegenen Anforderungen seitens der Institutionen sowie zum Teil vorhandene sprachliche Barrieren genannt. Rund 75 % der Betroffenen waren vollständig oder teilweise auf den Be- zug von Sozialleistungen angewiesen und 31,5 % hatten keine deutsche Staatsbürgerschaft. Im Berichtszeitraum waren 578 Haushalte unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht. Daraus resultierten 337 wegen Mietrückständen bekannt gewordenen Räumungsklagen im Berichtszeitraum und einer unbekannten Zahl von Räumungsklagen aus anderen Gründen. Insgesamt wurden 238 Zwangsräumungen durchgeführt. Die Anzahl der Räumungsklagen ist damit die drittniedrigste Zahl seit dem Beginn der Erfassung im Jahr 2000. Abbildung 28: Räumungsklagen und Zwangsräumungen jeweils zum 31.12 des Jahres Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung 600 400 500 300 200 100 0 2011 2015 2009 2021 2017 Räumungsklagen wegen Mietrück- ständen angesetzte Zwangsräumungen durchgeführte Zwangsräumungen 2013 2012 2016 2010 2018 2019 2020 2014 Die fünf herausgestellten Ortsteile,in denen gut 39% der Bevölkerung leben, machen fast Zweidrittel al- ler Fälle aus, in denen eine Mietschuldenübernahme gewährt wird. Es entfallen über 50 % der Fälle auf die Ostuferortsteile Gaarden, Ellerbek-Wellingdorf und Neumühlen/Dietrichsdorf/ Oppendorf, in denen nur rund 20 % der Gesamtbe- völkerung leben. Die Zahl der durchge- führten Zwangsräumun- gen erreicht nach einer pandemiebedingt nied- rigen Zahl im Jahr 2020 wieder das langjährige Mittel. Ein möglicher Grund dafür ist, dass ein Teil der in 2020 auf Grund von gesetzlichen Vorgaben ausgesetzten Zwangsräumungen in 2021 nachgeholt wurde.

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