Sozialbericht 2022

43 Sozialbericht 2022 Arbeitsuchende sind laut § 15 Satz 2 SGB III Personen, die eine Beschäftigung als Arbeit- nehmer*innen suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selb- ständige Tätigkeit ausüben. Absatz 2 des §16 SGB III besagt, dass auch Teilnehmer*innen einer Maßnahme der Agen- tur für Arbeit oder dem Jobcenter nicht als arbeitslos gelten, da die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt eingeschränkt sei. Wer eine Maßnahme absolviert, die für die Vermittlung in den bestehenden Arbeitsmarkt rüstet, steht für die Dauer der Maßnahme dem Arbeits- markt nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Die Person gilt währenddessen also als arbeitssuchend. Jugendarbeitslosigkeit – die durchschnittliche Arbeitslosigkeit pro Jahr bei den 15- bis unter 25-Jährigen unterliegt bis 2013 größeren Schwankungen. Seit 2014 ist mit Ausnahme von dem pandemiegeprägtem Jahr 2020 ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen. Abbildung 34: Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei den 15-bis unter 25-Jährigen im Jahresdurchschnitt Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 2010 2015 2017 2016 2018 2019 1.122 1.167 1.132 1.100 957 832 2020 932 2021 784 Zum 31.12.2021 erreicht die Jugendarbeitslosigkeit mit 623 einen Tiefststand. Dies spiegelt sich in der Erwerbslosenquote der 15- bis unter 25-Jährigen wieder, die in Kiel gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte von 2,7 % auf 1,9 % gesunken ist. Zum Vergleich: Im Dezember 2021 liegt die Jugenderwerbslosenquote in Deutschland bei 5,8 % und die europa- weite Quote bei 14,5 %. 39 39 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis): Jugenderwerbslosenquote. https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/ COVID-19/_Grafik/jugenderwerbslosenquote.html (abgerufen am 12.05.22). SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS Die Jugendarbeitslosig- keit fällt im Jahr 2021 unter den Wert vor Pandemiebeginn.

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