Sozialbericht 2022

47 Sozialbericht 2022 SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS Grundsicherung für Arbeitssuchende Die Gruppe der Personen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende be- ziehen können, ist heterogen. Leistungen dieser Grundsicherung, die als Arbeitslosengeld II bezeichnet wird, werden nicht nur an Arbeitsuchende, sondern auch an weiter erwerbstätige und vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen ausgezahlt. Entsprechend der früheren Sozialhilfe sichern sie das Existenzminimum aller Personen beziehungsweise Bedarfsgemein- schaften, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. 44 Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen ab 15 Jahre bis zur Ren- tenaltersgrenze. Als erwerbsfähig gilt, wer täglich mindestens drei Stunden unter den übli- chen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebens- unterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder vorhandenem Vermögen sicherstellen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (zum Beispiel Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern) erhält. Hilfebedürftige volljährige Personen, die dauerhaft nicht er- werbsfähig sind, erhalten je nach den Umständen im Einzelfall Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen von SGBII- Empfänger*innen erhalten Sozialgeld. Dies trifft vor allem auf die im Haushalt lebenden Kinder zu. Abbildung 37: Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende insge- samt im Jahresdurchschnitt seit 2010 (Regelleistungsberechtigte – ALG II und Sozialgeld, aber ohne sonstige Leistungsberechtigte) Anteil in % an der Bevölkerung unter 65 Jahre Quelle: Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter Kiel 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % 2010 32.147 2015 2017 2019 2016 33.867 16,1 % 16,7 % 16,5 % 17,2 % 16,8 % 32.816 32.342 2020 15,7 % 31.528 2021 15,0 % 30.024 34.823 2018 16,7 % 33.853 Ein Grund für die positive Entwicklung der Zahlen sind die geburtenstarken Jahrgänge 45 , die zunehmend die Regelaltersgrenze 46 erreichen. Dadurch verringert sich die Zahl der über 44 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Grundsicherung für Arbeitssuchende: Daten, Zahlen und Fakten. https:// www.bpb.de/themen/arbeit/arbeitsmarktpolitik/315334/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-daten-zahlen-und- fakten/ (abgerufen am 13.05.2022). 45 Als geburtenstarke Jahrgänge werden ungefähr die Jahrgänge 1955 bis 1965 bezeichnet. 1964 war dabei das gebur- tenstärkste Jahr mit 1,36 Millionen geborenen Kindern. Statistisches Bundesamt: Geburten. https://www.destatis.de/ DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html (abgerufen am 09.06.2022). 46 Die Regelaltersgrenze bezeichnet das Alter, in dem der Renteneintritt in der Regel vollzogen wird. Für vor dem 1.1.1947 geborene ist diese Grenze die Vollendung des 65. Lebensjahres, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Regelalters- grenze zwischen 65 und 67 Jahren und ab dem Jahrgang 1964 wird die Grenze mit der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Vgl. Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersgrenze. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/ DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/R/regelaltersgrenze.html (abgerufen am 09.06.2022). Der positive Trend ist trotz Pandemie unge- brochen.

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