Sozialbericht 2023
28 Sozialbericht 2023 Sicherung des Lebensunterhalts In Zeiten hoher Inflation und unsicherer Welt- und Wirtschaftslage ist ein auskömmliches Einkommen, ohne staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, wichtiger denn je. Dennoch sind viele Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen, um Miete, Heiz- und Energie- kosten sowie die sonstigen Lebenshaltungskosten decken zu können. Die Ausweitung des Wohngeldanspruchs aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise im vergangenen Jahr war nur eine von vielen Maßnahmen der Bundesregierung, um Menschen mit niedrigem Einkom- men unter die Arme zu greifen. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind viele Menschen vor Tod und Zerstörung aus der Ukraine geflohen und konnten auch in Deutsch - land Zuflucht finden. Die meisten dieser Geflüchteten sind aufgrund einer Gesetzesänderung nicht im Asylbewerberleistungsbezug, sondern direkt in den SGB-II-Bezug gekommen, um während ihres Aufenthaltes in Deutschland möglichst schnell an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen und in den deutschen Arbeitsmarkt übernommen werden zu können. Die Zahl der SGB-II-Empfänger*innen ist dadurch im Laufe des Jahres 2022 deutlich gestiegen, obwohl der Kieler Arbeitsmarkt weiterhin auf Expansionskurs ist und insbesondere die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen steigt. Die Einführung des »Bürgergelds« zum 01. Januar 2023, das das als »Hartz IV« bekannte Arbeitslosengeld II ablöste, hat neben vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten die verstärk - te Berücksichtigung individueller Lebensumstände zum Ziel. Wesentlicher Bestandteile der Neuregelungen sind beispielsweise die Schonung von Erspartem und der Schutz einer möglicherweise über der Mietobergrenze liegenden Wohnung in den ersten 12 Monaten des Bezuges. Ob sich das neue Bürgergeld bewährt und welche Auswirkungen es auf Beziehende hat, wird sich erst nach und nach zeigen und dann auch in den folgenden Sozialberichten genauer betrachtet werden können. Im folgenden Abschnitt werden die Transferleistungen dargestellt. Sie bilden eine wichtige Grundlage für eine tragfähige Planung von Verwaltung, Politik sowie der sozialen Träger*- innen und sollen Interessierten einen Überblick über die soziale Lage in der Landeshaupt- stadt Kiel bieten. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Unter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung werden Arbeitsverhältnisse verstanden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind. Dazu gehören auch Ausbildungsverhältnisse, Altersteilzeit- beschäftigung, Praktika und die Beschäftigung von Werkstudierenden. Nicht zu den sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamt*innen, Selbstständige und mit - helfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldat*innen und ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Kiel wächst seit Jahren beständig. Auch die Corona-Pandemie konnte dieses Wachstum nicht ausbremsen. Durch die Schutz- suchenden aus der Ukraine stieg die Zahl der SGB-Empfänger*- innen 2022 deutlich an. Die genauen Aus- wirkungen der Einfüh- rung des Bürgergeldes werden erst ab dem kommenden Jahr sichtbar werden. SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS
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