Sozialbericht 2023
36 Sozialbericht 2023 SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS bensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder aus vorhandenem Vermögen sicherstel- len kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (zum Beispiel Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern) erhält. Hilfebedürftige volljährige Personen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, erhalten je nach den Umständen im Einzelfall Grundsicherung im Al- ter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen von SGBII- Empfänger*innen erhalten Sozialgeld. Dies trifft vor allem auf die im Haushalt lebenden Kinder zu. Abbildung 35: Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende insge- samt im Jahresdurchschnitt seit 2012 (Regelleistungsberechtigte – ALG II und Sozialgeld ohne sonstige Leistungsberechtigte) Stets mitgedacht werden muss für die positive Entwicklung der Zahlen, dass die geburten- starken Jahrgänge 25 zunehmend die Regelaltersgrenze 26 erreichen. Dadurch verringert sich Jahr für Jahr insbesondere die Zahl der über 55-jährigen Leistungsempfänger*innen. Haben diese beispielsweise durch eine gebrochene Erwerbsbiographie keine ausreichende Rente zu erwarten, wechseln sie von der Grundsicherung für Arbeitsuchende nahtlos in die Grund- sicherung im Alter, wodurch die Anzahl dieser Leistungsbeziehenden wiederum Jahr für Jahr steigt. Dieser Trend ist schon seit einiger Zeit deutlich erkennbar und stellt nicht nur die Landeshauptstadt Kiel vor das Problem der wachsenden Altersarmut. 25 Als geburtenstarke Jahrgänge werden ungefähr die Jahrgänge 1955 bis 1965 bezeichnet. 1964 war dabei das geburtenstärkste Jahr mit 1,36 Millionen geborenen Kindern. Statistisches Bundesamt: Geburten. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html - abgerufen am 09.06.2023. 26 Die Regelaltersgrenze bezeichnet das Alter, in dem der Renteneintritt in der Regel vollzogen wird. Für vor dem 1.1.1947 geborene ist diese Grenze die Vollendung des 65. Lebensjahres, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren und ab dem Jahrgang 1964 wird die Grenze mit der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Vgl. Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersgrenze. Verfügbar unter: https://www. deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/R/ regelaltersgrenze.html - abgerufen am 09.06.2023. Die guten Bedingungen für Arbeitssuchende haben in den letzten Jahren deutschlandweit zu einer positiven Ent- wicklung geführt. Anteil in % an der Bevölkerung unter 65 Jahre Quelle: Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter Kiel 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % 2012 31.314 2015 2017 2019 2016 33.867 16,1 % 16,7 % 16,5 % 17,2 % 16,8 % 32.816 32.342 2020 15,7 % 31.528 2021 15,0 % 30.024 2022 14,2 % 28.453 34.823 2018 16,7 % 33.853
RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNzA=