Sozialbericht 2023
42 Sozialbericht 2023 Das Risiko für Kinder von Armut betroffen zu sein, hängt stark vom Familientyp ab. Kinder von Eltern mit geringeren formalen Bildungsabschlüssen, mit einem Migrationshinter- grund oder aus Familien mit vielen Geschwistern haben ein höheres Risiko, von Armut betroffen zu sein. Das höchste Armutsrisiko besteht in Alleinerziehendenhaushalten. Diese weit überdurchschnittliche Betroffenheit – trotz besonderer öffentlicher Förderung von Alleinerziehenden – ergibt sich aus der Tatsache, dass in diesen Haushalten nur eine Person erwerbstätig sein kann. Häufig ist eine Berufstätigkeit aufgrund der Betreuungssituation nur eingeschränkt möglich. Hinzu kommt, dass das erzielte Erwerbseinkommen meist nicht bedarfsdeckend ist, so dass es bei einem aufstockenden Bezug von Sozialleistungen bleibt. Abgesehen von Ausnahmefällen, in denen das Kind zum Beispiel hohe Unterhaltszahlungen erhält, ist dann die relative Armut der Familie naheliegend. Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Auch Kinder, deren Eltern zwar einer Erwerbstätigkeit nachgehen, jedoch nur über ein gerin- ges Einkommen knapp über der ALG-II-Bedarfsgrenze verfügen, sind von Armut gefährdet. Damit diese Eltern keine aufstockenden Mittel beantragen müssen, wurde von der Bundesre- gierung das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neu- gestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilha- be (Starke-Familien-Gesetz) erlassen. Zum 1. Januar 2023 wurde der Kinderzuschlag auf bis zu 250 Euro pro Monat und Kind erhöht. Der zum 1. Juli 2022 eigeführte Sofortzuschlag über 20 Euro ist darin enthalten. Des Weiteren wurden die Leistungen im Bildungs- und Teilhabe- paket ausgeweitet und der Zugang zu den Leistungen vereinfacht. Aktuell beträgt beispiels- weise der Zuschuss zu Schulmaterialien 174 Euro pro Schuljahr. 32 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ein weiterer Indikator für die soziale Lage ist die Zahl der Empfänger*innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Menschen haben einen Anspruch auf diese Sozialleistung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestrei- ten können, und, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversiche- rung erreicht haben oder volljährig und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Eine Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen und Vermögen des Partners*der Partnerin oder Ehepartners*Ehepartnerin nicht ausreichen, das Existenz- minimum abzudecken. Die seit 2012 in Gang gesetzte schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre 33 führt dazu, dass das Anspruchsalter für die Grundsicherung im Alter ebenfalls an- steigt. Im Jahr 2022 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und 11 Monaten. 34 32 Unterseite des Bundesfamilienministeriums: Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe. Verfügbar unter: https:// familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe/was-sind-leistungen-fuer-bildung-und- teilhabe--124588 - abgerufen am 02.08.2023. 33 Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungs - grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom 20.04.2007. Nach dem Gesetz verschiebt sich ab 2012 die Altersgrenze jährlich um einen Monat. 34 Deutsche Rentenversicherung: Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2022. Verfügbar unter: Meldun- gen | Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2022 | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenver- sicherung.de) – abgerufen am 02.08.2023. SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS
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