Sozialbericht 2023
43 Sozialbericht 2023 Abbildung 41: Leistungsberechtigte für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung im Jahresdurchschnitt 35 2020 Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung - 6.000 7.500 4.500 3.000 1.500 0 2010 4.347 2015 5.678 2005 3.068 6.271 2021 6.469 2022 6.873 Seit 2013 steigt die Zahl der Leistungsberechtigten für Grundsicherung bei Erwerbsminde- rung und im Alter kontinuierlich. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Wechselwirkung zwischen den Leistungen der Grundsiche- rung und demWohngeld besteht. Für Transferempfänger*innen mit schwankendem Einkom- men oder im Falle von Mieterhöhungen und Regelsatzanpassungen kann es zu einem häufigen Wechsel, einem sogenannten »Drehtüreffekt«, zwischen dem Anspruch auf Wohngeld und Grundsicherung im Alter kommen. Leistungsbeziehende werden durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung informiert, wenn der Bezug von Wohngeld die finanzielle Situation verbessert. Die allgemeine Entwicklung der Leistungsberechtigten wurde im Jahre 2020 durch 4 Fakto- ren nachhaltig beeinflusst: 1. Durch die Wohngeldnovelle zum 01.01.2020 erfolgte der oben beschriebene Wechsel von Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung ins Wohngeld. Im Jahr 2020 verzeichnete der Wohngeldbereich eine Fallzahlsteigerung von rund 800 Fällen (25 %). Ab dem Jahr 2022 tritt die angekündigte Dynamisierung des Wohngeldes in Kraft. Das Wohngeld wird dann regelmäßig alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Damit soll die entlastende Wirkung des Wohngeldes dauerhaft aufrechterhalten werden und den Wechsel ins SGB II oder SGB XII reduzieren. 2. Die Verschiebung der Leistungsberechtigten zum Wohngeld wurde teils durch die allge- meinen Zuwächse in den Personenkreisen neutralisiert. Der fortschreitende demografi - sche Wandel sowie die zunehmenden dauerhaften Erwerbsunfähigkeiten werden in der nachstehenden Grafik deutlich. 3. Ebenso ergaben sich neue Leistungsansprüche durch die Änderungen des Bundesteilha- begesetzes ab 01.01.2020, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe liegen. 4. Dazu kamen die Effekte der Corona-Pandemie und des vereinfachten Zugangs zu Sozial - leistungen. Viele Menschen leben auch im Rentenalter noch in selbstständigen Erwerbs- situationen oder haben geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Diese haben nun auch die Möglichkeit erhalten, ergänzende Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. 35 Ab dem Jahr 2021 wurde die statistischen Auswertung mittels einer neuen Software durchgeführt. Dadurch kann es zu einer geringen Fallzahlabweichung im Vergleich zu den Vorjahren kommen. Die Grundsicherungsbe- rechtigten im Alter und bei Erwerbsminderung sind zumVorjahr um6,2% gestiegen. Aufgrund des demographischen Wan- dels war der Anstieg der Zahlen zu erwarten. SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS
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