Sozialbericht 2023
47 Sozialbericht 2023 bleibt. Das Wohngeld wird an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2016 angepasst. Mit der Wohngelderhöhung soll einkommens- schwachen Haushalten geholfen werden, ihre Wohnkosten zu tragen. Künftig soll die An- passung der Miethöchstgrenzen alle zwei Jahre erfolgen (die sogenannte Dynamisierung), sodass mit einer Stabilisierung der leistungsberechtigten Haushalte mit Wohngeld gerech- net wird. Eine weitere Änderung im Wohngeld wurde mit dem Inkrafttreten des Wohngeld-CO2-Be- preisungsentlastungsgesetzes zum 01.01.2021 vorgenommen. Durch das Klimaschutzpro- gramm 2030 und die daraus resultierende (erhöhte) CO2-Bepreisung sollen die Wohngeldbe- rechtigten bei steigenden Energiekosten entlastet werden. Zum 01.01.2022 ist die Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (die angekündigte Dynamisierung des Wohngeldes) in Kraft getreten. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes stellt sicher, dass seine Leistungsfähig- keit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten wird, so dass die mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 erreichte Entlastungswirkung bestehen bleibt. Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes gewährleistet, dass das systematische »Herauswachsen« aus dem Wohngeld reduziert sowie der Wechsel zu den Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) begrenzt wird. Die Mieten- und Einkommensveränderungen seit 2020 wurden berücksichtigt. Die nächste Fortschreibung wird zum 01.01.2024 erfolgen. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im Januar 2022 beschlossen, dass aufgrund der gestiegenen Energiekosten wohngeldberechtigten Haushalten ein pauschaler Heizkostenzu- schuss, gestaffelt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, ausgezahlt wird und wurde. Ein zweiter pauschaler Heizkostenzuschuss wurde Anfang 2023 ausgezahlt. Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 Das Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familienge- rechten Wohnens. Dieses Ziel kann vor dem Hintergrund der Erfordernisse zur umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudebestandes und angesichts der stark gestiegenen Ener- giepreise aktuell auch mit dem durch die Fortschreibung (Dynamisierung) des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 festgelegten Leistungsniveau und der Reichweite des Wohngeldes nicht erreicht werden. Die Wohnkostenbelastung an den Einkommensgrenzen des Wohngeldes ist erheblich und betrug im Jahre 2020 trotz Wohngeld in der Spitze über 50 Prozent des verfügbaren Einkom- mens. Angesichts dieser hohen Wohnkostenbelastungen an den Einkommensgrenzen des Wohngeldes und bei Haushalten, die knapp oberhalb der Wohngeldgrenze liegen, bestand drin- gender struktureller Anpassungsbedarf. Die Mehrbelastung dieser Haushalte bei den Wohn- kosten wird durch den starken Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten (Inflation) und insbesondere durch die drastischen Preissteigerungen bei den Energiekosten massiv verstärkt. Angesichts dieser geänderten Rahmenbedingungen hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, das Wohngeldrecht zum 1. Januar 2023 mit dem Ziel zu novellieren, das Leis- tungsniveau zielgerichtet und angemessen anzuheben und die Reichweite des Wohngeldes auf Haushalte auszudehnen, die diese Unterstützung dringend benötigen, aber bislang nicht berechtigt waren, Wohngeld zu beziehen. SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS
RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNzA=