Sozialbericht 2023
49 Sozialbericht 2023 Abbildung 46: Entwicklung der Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtung nach Kapitel 3 SGB XII im Jahresdurchschnitt seit 2015 – Anzahl der leistungsberechtigten Personen Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Soziale Dienste 800 1.000 600 400 200 0 2016 2015 2017 2018 2019 812 2021 818 2022 784 911 903 850 890 2020 897 Seit 2020 können Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben (davor: stationäre Einrichtungen) durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ihre existenzsichernden Leistungen direkt beantragen. Bei den Leistungsarten wird zwischen laufenden und einmaligen Leistungen unterschieden: • Laufende Leistungen umfassen die Regelleistung. Der sogenannte Regelsatz ist je nach Lebenssituation (Lebensgemeinschaft) und -alter unterschiedlich hoch. Dazu kommen die Unterkunftskosten, wie Warmmiete einschließlich Nebenkosten. • Einmalige Leistungen können auch Menschen aus dem Personenkreis erhalten, die ihren laufenden Lebensunterhalt zwar aus ihrem Einkommen decken können, dieses jedoch für einmalig anfallende Bedarfe nicht ausreicht. Einmalige Leistungen können für die Erstausstattungen einer Wohnung einschließlich Haus- haltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Brillen sowie die Miete von therapeutischen Geräten beantragt werden. Auch Nachzahlungen aus Heiz- und Betriebskosten werden für diesen Personenkreis voll oder anteilig übernommen. Die Leistungen können als Beihilfe oder als Darlehen bewilligt werden. Im Jahr 2022 ist die Anzahl der leistungs- berechtigten Personen zurückgegangen. SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS
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