Sozialbericht 2023
51 Sozialbericht 2023 MENSCHEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN Menschen in besonderen Lebenslagen Wer von einer Behinderung betroffen oder pflegebedürftig ist, erhält in unterschiedlicher Weise Unterstützung. Förderangebote, finanzielle Unterstützung und eine stetig verbesser - te Infrastruktur sollen dabei helfen, dass Ältere und Menschen mit Behinderung ihren Alltag besser bewältigen können und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird. Menschen mit Behinderung In Kiel ist die Zahl der registrierten Menschen mit einer Behinderung im Vergleich zum Vor- jahr gering gestiegen (+0,4 %). Hiervon sind 53,5 % weiblich und 46,5 % männlich. Abbildung 48: Entwicklung der registrierten Menschen mit einer Behinderung jeweils zum 31.12. des Jahres 44 Anteil an der Bevölkerung in % 44.000 46.000 42.000 40.000 38.000 36.000 34.000 32.000 30.000 20,0 % 19,0 % 18,0 % 17,0 % 16,0 % 2015 44.073 17,9 % 2016 44.460 17,9 % 2018 45.291 18,2 % 2020 41.963 16,9 % 2022 42.467 17,1 % 2010 40.338 17,1 % Quelle: Landesamt für Soziale Dienste Schlewig-Holstein Das Verständnis von Behinderung und der Umgang mit Behinderung haben sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Dies ist größtenteils auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen zurückzuführen. Zu nennen sind hier die UN Behindertenrechtskon- vention aus dem Jahr 2009 und das Bundesteilhabegesetz, das in den Jahren 2016 bis 2023 in mehreren Reformstufen in Kraft getreten ist. Sie bilden die Grundpfeiler für Inklusion als Menschenrecht und betonen das Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Neben individuellen Beeinträchtigungen werden auch behindernde Umweltbedingungen in den Blick genommen. Diesem Verständnis fol- gend entsteht Behinderung erst durch die Wechselwirkung von individuellen Einschränkun- gen und Barrieren. Diese Barrieren können ihren Ursprung in gesellschaftlichen Haltungen haben oder sich durch bauliche und umweltbezogene Ursachen ergeben. 44 Die Rückläufige Zahl aus dem Jahr 2019 zu 2020 ist auf die Umsetzung einer 30 Jahre alten Dienstanweisung des Lan - desamtes für Schleswig-Holstein zurückzuführen, aufgrund derer die Daten im Jahr 2020 bereinigt wurden. Alle Fälle in Schleswig-Holstein von Personen, die älter als 85 Jahre sind und in deren Akten über fünf Jahre keine Bewegung war, wurden gelöscht. Im Jahr 2022 hatten 60 % aller Menschen mit Behinderung in Kiel (25.586 Personen) einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und gelten somit als schwer- behindert im Sinne des § 2 SGB IX.
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