Sozialbericht 2023

54 Sozialbericht 2023 Abbildung 51: Differenzierung der Leistungsberechtigten im Bereich der sozialen Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung nach Leistungen am 31.12.2022 48 Das wesentliche Ziel aller gesetzlichen Veränderungen ist es, den Menschen zu größtmög- licher individueller Selbstbestimmung und einer vollen und gleichberechtigten Teilhabe zu verhelfen. Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, er- halten eine ihrem Bedarf entsprechende Unterstützung. Welche Leistung benötigt wird, ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung und der individuellen Lebenssituation. Die Hilfen werden mit der leistungsberechtigten Person in einem persönlichen Gespräch er- mittelt. 49 Der Weg zu Leistungen soll für die Menschen mit Behinderung transparent und möglichst ein- fach gestaltet sein. Sie erhalten dabei Unterstützung. Ein wichtiger Schritt zu einer gleichbe- rechtigten Teilhabe war es, die Leistungen aus der Sozialhilfe in ein eigenes Gesetz zu überfüh- ren. Seit 2020 erhalten Leistungsberechtigte daher zum Beispiel die Kosten einer Unterkunft oder Wohnung und Sozialleistungen, beispielsweise Grundsicherung oder Hilfe zum Lebens- unterhalt getrennt von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe auf ihr eigenes Konto. Dies ist ein wesentlicher Schritt zu einem selbstbestimmten Leben und zur Teilhabe. Das Amt für Soziale Dienste bietet Beratung und bei Bedarf Unterstützung bei der Antrag- stellung. Das Teilhabe- und Gesamtplanverfahren garantiert, dass nur wirklich notwendige 48 Aufgrund einer Softwareumstellung erfolgt die Auswertung seit 2021 nach dem quartalsletzten Monat und nicht mehr Stichtagsbezogen. 49 Vgl. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Bedarfsermittlung und ICF. Verfügbar unter: https:// umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-bedarfsermittlung-icf/ - abgerufen am 29.06.2023. Assistenzleistungen Pflegefamilien Erwerb und Erhalt praktischer Kennt- nisse und Fähigkeiten heilpädagogische Leistungen Leistungen zur Förderung der Verständigung Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Soziale Dienste Leistungen zur Mobilität sonstige Leistungen zur Teilhabe 354 9,4 % 643 17,0 % 9 0,2 % 45 1,2 % 12 0,3 % 2 0,1 % * Leistungsberechtigte können mehrere Leistungen erhalten 2.711 71,8 % MENSCHEN IN BESONDEREN LEBENSLAGEN

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