Sozialbericht 2023
77 Sozialbericht 2023 Die durchschnittlichen Kosten pro Leistungsberechtigte Person lagen monatlich im Jahr 2022 bei 666,- Euro und damit 10,- Euro über dem Vorjahreswert und sind vor allem auf die Regelsatzerhöhung und die steigenden Miet- und Mietnebenkosten zurückzuführen. Die Transferaufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden zu 100 % seitens des Bundes erstattet. Hilfe zur Pflege: Der durch die Umsetzung des II. Pflegestärkungsgesetzes eingetretene Rückgang bei den Leis - tungskosten der Hilfe zur Pflege setzt sich seit dem Jahr 2020 nicht fort. Ursächlich hierfür sind insbesondere die steigenden Kosten der Pflegeeinrichtungen durch den einrichtungsein - heitlichen Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad und dem zusätzlich erforderlichen Perso - nal. Weiterhin ist die Tarifbindung des Personals ab September 2022 sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich zu berücksichtigen, die ebenfalls zu Kostensteigerungen un- abhängig von steigenden Fallzahlen führt. Die ambulanten Leistungen wurden im Jahr 2022 wieder mehr in Anspruch genommen. Weiterhin ist nicht allein die Fallzahl von Bedeutung, sondern es ist der jeweils individuelle Bedarf. Es gibt 25 Leistungskomplexe in der ambulanten Pflege, die individuell berücksich - tigt und gewährt werden und deren Kosten jedes Jahr steigen, ohne dass die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht wurden. Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Das Jahr 2022 war von der Aufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine geprägt. Die Gesamtmonatsaufwendungen im Leistungsbereich im Mai 2022 waren etwa eine Million Euro höher als im Februar des gleichen Jahres. Die Fallzahl der Asylsuchenden hat sich innerhalb von drei Monaten fast verdreifacht. Ab Juni 2022 wurden die Fälle aufgrund des Sofortzuschlags-und Einmalgesetzes ins SGB II und SBG XII übergeleitet, so dass ab August 2022 die Fallzahlen und Aufwendungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz in etwa wieder dem Jahresanfangswert entsprachen. Im Juli und Oktober 2022 wurden Einmalzahlungen zum Ausgleich der mit COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen in Höhe von 200,- Euro pro Person für Voll- jährige und 100,- Euro pro Person für Minderjährige gezahlt (Gesamtvolumen 250.000 Euro). Die Kosten der Unterbringung stiegen durch höhere Energiekosten, erhöhte Kosten bei Sicherheits-und Betreuungsleistungen weiter an. Im Jahr 2022 beträgt die Erstattungsquote seitens des Landes Schleswig-Holstein 70 %. Für die Ukrainer*innen im Leistungsbezug erhielten wir zusätzlich einen Zuschlag von 750,- Euro je Monat. Hilfe zum Lebensunterhalt: In der Hilfe zum Lebensunterhalt waren die Kosten trotz erhöhter Energieaufwendungen, Regelbedarfsanpassungen, Übernahme der Ukraineschutzsuchenden ab Juni 2022 und einer im Juli 2022 erbrachten Einmalzahlung zum Ausgleich der Mehraufwendungen auf- grund der COVID-19-Pandemie in Höhe von 200,- Euro pro Person im Gesamtjahresergebnis geringer als im Vorjahr (ca. 70.000 Euro Differenz). Dies ist auf den kontinuierlichen Fallzahlrückgang zurückzuführen. Die durchschnittlichen Kosten pro Leistungsberechtigte Person lagen monatlich bei 558 Euro und damit 18 Euro über dem Vorjahreswert. FINANZEN
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