Sozialbericht 2023

88 Sozialbericht 2023 Krieg in der Ukraine Am 24. Februar 2022 begann der völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Millionen Ukrainer*innen sind seitdem auf der Flucht – viele als Binnenflüchtlinge innerhalb der Ukraine, Millionen aber auch in die Europäische Union. Deren Mitgliedsstaaten einigten sich deshalb im März 2022 darauf, die Massenzustrom-Richtlinie 70 anzuwenden. Der Europäische Rat führt hierzu aus: „Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanis- mus, der im Fall eines Massenzustroms von Menschen angewendet werden kann, um Vertrie- benen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d. h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz zu gewähren.“ Auf diese Weise soll der Druck auf die nationalen Asylsysteme verringert und den Vertrie- benen ermöglicht werden, überall in der EU harmonisierte Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen ein Aufenthaltstitel, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medi- zinische Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder. Die Anwendung der Richtlinie ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Ende Februar 2022 kamen die ersten aus der Ukraine geflüchteten Menschen nach Kiel. Anders als im Asylverfahren wurde die Verteilung innerhalb des Landes zunächst nicht durch den König- steiner Schlüssel organisiert, sondern die Ankommenden konnten ihren Zielort frei wählen. Dies sorgte gerade in größeren Städten für ein erhöhtes Aufkommen. Unterbringungsplätze mussten schnell geschaffen, die Infrastruktur organisiert und die Versorgung gesichert werden. Mit Hilfe eines Welcome-Bereichs und eines gut funktionierenden Teams aus unterschiedlichen Ämtern, der Feuerwehr und verschiedener Initiativen gelang es in Kiel relativ schnell, die Aufnah- me zu organisieren und allen aus der Ukraine geflohenen Menschen eine Bleibe zu organisieren. Abbildung 72: Belegung in den städtischen Unterkünften 70 Dabei handelt es sich um die Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewäh- rung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Auf- nahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten. Belegung in städtischen Unterkünften insgesamt (Personen) Davon unterge- brachte Ukrainer*- innen 01.03.2022 01.04.2022 01.05.2022 01.06.2022 01.07.2022 01.08.2022 01.09.2022 01.10.2022 01.11.2022 01.12.2022 Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung 2.500 2.000 3.000 1.500 4.000 3.500 1.000 500 0 2.584 3.179 3.356 3.300 548 1.104 1.314 1.317 AUFNAHME UND INTEGRATION ZUGEWANDERTER MENSCHEN

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