Beteiligung: Kiel im Dialog

Einleitung und weiterführende Links

Kieler*innen geben Impulse. Sie beurteilen Planungen und entwickeln Ideen. Auf verschiedenen Wegen fließen diese Beiträge schon lange in die Planungen für Kiel ein.

In der Leitlinie für Mitwirkung wurden Spielregeln für frühzeitige, freiwillige Beteiligung an Planungen der Stadt festgelegt.

Sie möchten sich informieren, welche Projekte für Kiel geplant sind? Die Vorhabenliste listet die akutellen und zukünftigen Projekte der Landeshauptstadt Kiel auf.

 


Leitlinie für Bürgerbeteiligung? Leitlinie für Mitwirkung!

Leitlinie für Mitwirkung, so heißt die Leitlinie für Bürgerbeteiligung fortan und setzt damit ein deutliches Zeichen, dass alle in Kiel lebenden Menschen mitgedacht und mitgemeint sind. Mit der Umbenennung wird der Umsetzung der gendergerechten Sprache Rechnung getragen. 

Aber auch inhaltlich hat sich einiges getan. Im Rahmen einer Evaluierung, an der Vertreter*innen der Ratsversammlung, der Ortsbeiräte, der Beiräte und der Verwaltung teilnahmen, wurden gemeinsam Änderungsbedarfe identifiziert und eingearbeitet. So wurde beispielsweise das Verfahren zur Anregung einer Beteiligung vereinfacht und praktikabler gestaltet. Der konstruktive Dialog, auch abseits formaler Beteiligungsverfahren, wurde gestärkt.  Und die Leitlinie für Mitwirkung wurde um spezielle Anlaufstellen für Kinder- und Jugendliche erweitert. 

Denn zeitgleich wurde die neue Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in einem umfassenden Prozess erarbeitet. Diese konkretisiert die Leitlinie für Mitwirkung mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche. Gemeinsam bilden beide Leitlinien ein breites Fundament für die Beteiligungskultur in Kiel.


Einfach mitreden – einfach mitmachen

Sie können Ihre Meinung und Ihre Ideen auch außerhalb von formalen Verfahren und Beteiligungen beitragen und auf diese Weise etwas für Ihre Stadt tun. Sie müssen dazu in keiner Partei sein und brauchen auch keiner Organisation, keinem Verband oder Verein anzugehören.

 

Ortsbeiräte - einfach hingehen

Hier wird Politik für Ihren Stadtteil gemacht. Die Ortsbeiräte freuen sich auf Ihre Ideen und Anregungen. In allen 18 Kieler Ortsteilen tagt in der Regel einmal im Monat der Ortsbeirat, und Sie können einfach hingehen und an den Sitzungen teilnehmen. Manchmal informieren die Beiräte auch auf Veranstaltungen im Ortsteil über aktuelle Themen und ihre Arbeit.

Ortsbeiräte sind überparteiliche Stadtteilgremien. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. In den öffentlichen Sitzungen können Sie als Kieler*in Anregungen geben und Kritik äußern. Die Ortsbeiräte können Anträge auch an die Ausschüsse und an die Ratsversammlung stellen.

kiel.de/ortsbeiraete
 

Förderfonds - nicht formlos, aber wirksam

Die Landeshauptstadt Kiel stellt Gelder bereit, um Initiativen zu unterstützen. Für Aktionen von Bürger*innen, Vereinen, Verbänden, Schulen, gemeinwohl­orientierten Organisationen und Stadtteil-Initiativen gibt es viele Fördermöglichkeiten; zum Beispiel für inklusive Projekte oder "Gemeinsam KIel gestalten".

kiel.de/foerderungen

Mehr individuelle Beteiligung

Einwohner*innenfragestunde

 


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Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Beteiligung verschiedener Personen und Personengruppen an einem Planungsprozess. Das können einzelne Einwohnerinnen und Einwohner sein, Bürgerinitiativen oder Interessensgruppen wie zum Beispiel Umweltorganisationen, Verbände oder Kammern.

Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung kann als Synonym für Bürgerbeteiligung verwendet werden.

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Bürgerbeteiligung ist ein Synonym für Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Begriff Bürgerbeteiligung hat sich weitgehend durchgesetzt, auch wenn er etwas ungenau ist. Denn es geht nicht um Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Gemeindeordnung, sondern vielmehr um alle Einwohnerinnen und Einwohner Kiels, die nicht wahlberechtigt sein müssen. Bürgerbeteiligung umfasst auch Personen, die in Kiel gemeldet sind, aber keine EU-Staatsbürgerschaft haben (also keine Kieler Bürgerinnen und Bürger sind). Auch Kinder und Jugendliche gehören dazu.

Der Begriff Bürgerbeteiligung bezieht sich in erster Linie auf die Einbindung von Einzelpersonen beziehungsweise Initiativen, die ihre Interessen als Privatpersonen einbringen. Der Begriff bezieht sich weniger auf Vertreterinnen und Vertreter einer Organisation, eines Verbandes oder einer Kammer. Ungenau ist der Begriff außerdem, weil er sprachlich nicht die weibliche Form einbezieht, obwohl Bürgerinnen ebenfalls gemeint sind. Der Begriff ist ein gesellschaftlich gewachsenes Wortkonstrukt, für das kaum eine verständliche und praktikable Alternative zu finden ist.

Der Begriff bezieht sich in diesem Zusammenhang auf freiwillige Bürgerbeteiligung. Man kann dabei auch den Begriff informelle Bürgerbeteiligung verwenden. In der Landeshauptstadt Kiel regelt die Leitlinie für Bürgerbeteiligung die freiwillige Bürgerbeteiligung.

Daneben gibt es die gesetzlich geregelte Beteiligung, die in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein, der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel beziehungsweise das Baugesetzbuch, festgeschrieben ist.

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Alle Verfahren, bei denen in Kiel wohnende Personen einbezogen werden, können als Bürgerbeteiligungsverfahren bezeichnet werden. Dabei gilt zu beachten, dass es verschiedene Stufen von Bürgerbeteiligung gibt, bei denen sich die Bevölkerung in unterschiedlich hohem Maße einbringen kann.

Im Wesentlichen lassen sich fünf Stufen unterscheiden:

I. Informieren
Die erste Stufe von Beteiligung ist Information. Information allein ist noch keine Bürgerbeteiligung, aber die Voraussetzung dafür. Die Öffentlichkeit wird zu einer Veranstaltung eingeladen und objektiv und ausgewogen informiert. Weitere Informationsmittel sind möglich. Das schafft Transparenz in Planungsverfahren und hilft, Bedingungen, Probleme und mögliche Lösungen zu verstehen.

Methodenbeispiele:
• Informationsveranstaltungen
• Aushänge
• Wurfsendungen
• Gespräche


II. Konsultieren
In der zweiten Stufe wird eine Rückmeldung von der Bevölkerung eingeholt. Interessierte und Betroffene werden eingeladen, Argumente und Ideen auszutauschen und Stellungnahmen zu vorgelegten Plänen abzugeben. Diese werden festgehalten, auf Umsetzbarkeit überprüft und fließen gegebenenfalls in die Planungen ein.

Methodenbeispiele:
• World-Café
• Thementische
• Online-Dialog
• Befragung
• Ortsbegehung
• Ideenwerkstatt
• Interview


III. Einbeziehen
Während des Prozesses besteht eine Zusammenarbeit zwischen Öffentlichkeit und Verwaltung bei der Planung und Umsetzung. Beteiligte können zusammen mit den Verantwortlichen Ziele und Maßnahmen festlegen. Der Grad der Mitgestaltung kann dabei unterschiedlich sein.

Methodenbeispiele:
• Planungszelle
• Planungswerkstatt
• Zukunftswerkstatt
• Maßnahmenbezogene Foren


IV. Kooperieren
Interessierte und Betroffene können partnerschaftlich mitentscheiden. Sie haben einen sehr großen Einfluss auf Planungen, Alternativen und Lösungen.

Methodenbeispiele:
• Runder Tisch
• Forum
• Verein
• Beirat


V. Ermächtigen
Die Öffentlichkeit entscheidet eigenständig. Diese Entscheidung wird umgesetzt.
Methodenbeispiele:
• Bürgerhaushalt
• Nutzerbeirat

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Die repräsentative Demokratie wird durch Bürgerbeteiligung nicht aufgehoben. Die Ratsversammlung behält ihre Entscheidungskompetenz. Repräsentative Demokratie bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger bei Wahlen Repräsentanten wählen, die politische Entscheidungen treffen.

In Kiel ist die Ratsversammlung das Gremium der gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten, die die Bevölkerung vertreten. Sie werden in der Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt.

Mehr Informationen über die Ratsversammlung finden Sie hier.

Bei Elementen der direkten Demokratie entscheidet die Bevölkerung direkt. Dies geschieht teilweise bei Bürgerentscheiden nach der Gemeindeordnung oder bei Volksentscheiden.

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Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Singular: Leitlinie) geben informellen (freiwilligen) Beteiligungsverfahren Regeln.

Über 30 Städte in Deutschland haben solche Leitlinien bereits entwickelt und können deren Nutzen bestätigen. Viele Städte bereiten solche Regeln für Bürgerbeteiligung vor.

Vorreiter waren die Städte Heidelberg (2012-2014) und Bonn (2011-2012). Die Leitlinien können auf unterschiedliche Weise entstehen.

Neben dieser Verlässlichkeit soll eine Leitlinie mehr Transparenz schaffen. So sollen alle wissen, wie und in welcher Form Beteiligung möglich ist, was mit den Ergebnissen geschieht und wie über die Entscheidung informiert wird.

In Kiel wurde am 18. Januar 2018 die Leitlinie für Bürgerbeteiligung von der Ratsversammlung beschlossen.
Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll dazu beitragen, dass Beteiligungsformen in einen Rahmen gebracht werden. Außerdem sollen Regeln und Standards zur Durchführung von informellen, also nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren entwickelt werden. Hierdurch erfahren alle Akteure (Öffentlichkeit, Wirtschaft, Politik, Verwaltung), wie freiwillige Bürgerbeteiligung in Kiel umgesetzt wird.

Häufige Fragen - und die Antworten

Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Beteiligung verschiedener Personen und Personengruppen an einem Planungsprozess. Das können einzelne Einwohner*innen sein, Bürger*innen-Initiativen oder Interessensgruppen wie zum Beispiel Umweltorganisationen, Verbände oder Kammern.

Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung kann als Synonym für Bürgerbeteiligung verwendet werden. In Kiel sprechen wir seit 2022 statdessen von Mitwirkung.

Bürgerbeteiligung ist ein Synonym für Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Begriff Bürgerbeteiligung hat sich weitgehend durchgesetzt, auch wenn er etwas ungenau ist. Daher sprechen wir in Kiel seit 2022 von Mitwirkung oder Beteiligung. Wir möchten verdeutlichen, dass alle Einwohner*innen KIels gemeint sind und nicht nur Bürger*innen im Sinne der Gemeindeordnung (Wahlberechtigte). Mitwirkung ist für alle, die in Kiel lebem. 

Mit dem Begriff Mitwirkung ist freiwillige Beteiligung gemeint. Daneben gibt es die gesetzlich geregelte Beteiligung, die in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein, der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel beziehungsweise das Baugesetzbuch, festgeschrieben ist. Auch Kinder und Jugendliche haben eine gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Beteiligung. Mit der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung wird dieses erstmals umfassend schriftlich dargelegt und das Verfahren zur Beteiligung in Kiel verbindlich festgelegt.
Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung

Alle Verfahren, bei denen in Kiel wohnende Personen einbezogen werden können,  sind Mitwirkung. Wir sprechen auch von Beteiligungsverfahren oder nur von Beteiligung. Dabei gilt zu beachten, dass es verschiedene Stufen von Mitwirkung gibt, bei denen sich die Bevölkerung in unterschiedlich hohem Maße einbringen kann.

Im Wesentlichen lassen sich folgende Stufen unterscheiden:

Information
Information ist die notwendige Grundlage jeder Mitwirkung. Sie stellt allein keine Mitwirkung dar.

Mitsprache
Einwohner*innen werden um ihre Meinung zu einem Vorhaben gebeten. Sie erhalten Unterstützung, um ihre Ideen einzubringen. Einwohner*innen werden in die Beratungsprozesse der Entscheidungsträger*innen einbezogen.

Mitbestimmung
Einwohner*innen arbeiten gleichberechtigt und kooperativ mit der Verwaltung bei der Entwicklung von Ideen und bei jedem Schritt der Entscheidung zusammen. Ihre Meinungen, Vorschläge und Lösungen werden gleichermaßen berücksichtigt, wenn sie umsetzbar sind.

Selbstbestimmung
Den Einwohner*innen wird für einen angemessenen Teilbereich des Vorhabens oder für das gesamte Vorhaben die alleinige Entscheidung übertragen. 

Die repräsentative Demokratie wird durch Mitwirkung nicht aufgehoben. Die Ratsversammlung behält ihre Entscheidungskompetenz. Repräsentative Demokratie bedeutet, dass die Bürger*innen bei Wahlen Repräsentant*innen wählen, die politische Entscheidungen treffen.

In Kiel ist die Ratsversammlung das Gremium der gewählten Repräsentant*innen, die die Bevölkerung vertreten. Sie werden in der Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt.

Mehr Informationen über die Ratsversammlung finden Sie hier.

Bei Elementen der direkten Demokratie entscheidet die Bevölkerung direkt. Dies geschieht teilweise bei Bürgerentscheiden nach der Gemeindeordnung oder bei Volksentscheiden.

Leitlinien für (Bürger)Beteiligung (Singular: Leitlinie) geben informellen (freiwilligen) Beteiligungsverfahren Regeln.

Über 30 Städte in Deutschland haben solche Leitlinien bereits entwickelt und können deren Nutzen bestätigen. Viele Städte bereiten solche Regeln für Bürger*innenbeteiligung vor.

Vorreiter waren die Städte Heidelberg (2012-2014) und Bonn (2011-2012). Die Leitlinien können auf unterschiedliche Weise entstehen.

Neben dieser Verlässlichkeit soll eine Leitlinie mehr Transparenz schaffen. So sollen alle wissen, wie und in welcher Form Beteiligung möglich ist, was mit den Ergebnissen geschieht und wie über die Entscheidung informiert wird.

In Kiel wurde am 18. Januar 2018 die Leitlinie für Bürgerbeteiligung von der Ratsversammlung beschlossen. Im Jahr 2022 wurde sie in Leitlinie für Mitwirkung umbenannt. Die Leitlinie soll dazu beitragen, dass Beteiligungsformen in einen Rahmen gebracht werden. Außerdem sollen Regeln und Standards zur Durchführung von informellen, also nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren entwickelt werden. Hierdurch erfahren alle Akteure (Öffentlichkeit, Wirtschaft, Politik, Verwaltung), wie Mitwirkung in Kiel gelebt wird.

Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde 2018 gemeinsam von der Einwohnerschaft, der Politik und der Verwaltung erarbeitet.  Sie wurde von der Ratsversammlung beschlossen und 2022 evaluiert und umbenannt in "Leitlinie für Mitwirkung". Auch die Änderungen der Evaluierung wurden vom Rat beschlossen. Die Leitlinie ist verbindlich für Politik, Verwaltung und für Einwohner*innen. Es handelt sich allerdings um eine freiwillige Regelung und nicht um eine rechtlich verbindliche Satzung.

Eine Vorhabenliste soll über Planungen der Stadtverwaltung (Vorhaben) informieren. In Kiel sind Vorhaben Projekte, Verfahren oder Pläne, die die Landeshauptstadt Kiel plant und oder umsetzt. Eine Vorhabenliste soll allen Interessierten einen guten Überblick über relevante Pläne der Stadt geben, um die Einwohnerschaft bereits frühzeitig und transparent über laufende und geplante Verfahren zu informieren.

Für jedes Vorhaben wird ein Steckbrief erstellt, auf dem unter anderem abgebildet wird, was die Zielsetzung des Vorhabens ist, wer Ansprechperson ist und ob bereits eine Mitwirkung vorgesehen ist.

Hier geht es zur digitalen Vorhabenliste. Die Vorhabenliste gibt es aber auch in gedruckter Form.

Personen mit Wohnsitz in Kiel, Unternehmen mit Firmensitz in Kiel sowie bürgerschaftliche Initiativen, Vereine und Gruppen aus Kiel können formlos eine Beteiligung anregen. Diese kann entweder zu einem Vorhaben aus der Vorhabenliste angeregt werden oder zu einem Projekt, welches sich (noch) nicht auf der Vorhabenliste befindet.

Der formlose Anregung kann in einer Ortsbeiratssitzung oder bei der Koordinierungsstelle für Mitwirkung erfolgen. Die Anregung wird über die Koordinierungsstelle weiter an das zuständige Fachamt geleitet. Das Fachamt entscheidet daraufhin, ob eine Beteiligung stattfinden kann oder nicht. Bei strittigen Fällen, also wenn das Fachamt zum Beispiel eine Beteiligung ablehnt, obwohl es einen Gestaltungsspielraum gibt, wird das Beteiligungsgremium einberufen.

In strittigen Fällen berät das Beteiligungsgremium noch einmal über den Antrag auf Beteiligung. Strittig ist ein Fall, wenn das Fachamt einen formlosen Antrag abgelehnt hat, es aber einen Gestaltungsspielraum gibt. Wenn auch das Beteiligungsgremium sich gegen den Antrag ausspricht, findet keine Beteiligung statt. Spricht sich das Gremium  jedoch für den Antrag aus, so wird der Antrag zur Entscheidung an die Ratsversammlung weitergegeben.

Das Beteiligungsgremium ist trialogisch besetzt. Das bedeutet, dass ihm jeweils drei Mitglieder aus der Politik, aus der Verwaltung und aus der Einwohnerschaft angehören.

Ein Online-Portal kann verschiedene Funktionen haben. In der Regel können sich Interessierte auf einem Online-Portal über Projekte und Beteiligungen informieren und austauschen. Häufig können die Projekte auch kommentiert werden. Teilweise ist es auch möglich, auf Online-Portalen über eigene Projekte zu informieren.

Die Koordinierungsstelle für Mitwirkung im Pressereferat setzt sich für gute Beteiligungsverfahren bei städtischen Projekten ein. In einem eineinhalb Jahre andauernden Leitlinienprozess hat die Koordinierungsstelle die Entwicklung einer Leitlinie für Mitwirkung begleitet. Die anschließende Umsetzung der Leitlinie wird von der Koordinierungsstelle nachgehalten.

Die Koordinierungsstelle berät und unterstützt die Fachämter bei der Auswahl geeigneter Methoden für Beteiligungsverfahren sowie alle Interessierten in Fragen der Mitwirkung, zum Beispiel auch bei der Antragstellung.

Die Koordinierungsstelle für Mitwirkung berät außerdem Kieler*innen zu allen Fragen über Beteiligung.

Nehmen Sie gern Kontakt mit der Koordinierungsstelle für Mitwirkung auf.

Die Beteiligungsverfahren, zum Beispiel Planungswerkstätten, werden nach Abschluss ausgewertet. Dies geschieht zum einen durch Gespräche zwischen Fachamt und Koordinierungsstelle anhand eines Fragebogens. 

Zum anderen können Teilnehmende der Veranstaltungen in Fällen, in denen es aufgrund des Beteiligungsformates sinnvoll ist, anhand eines weiteren Fragebogens die besuchte Veranstaltung bewerten. 

Anschließend erstellen das Fachamt und die Koordinierungsstelle für Mitwirkung einen Evaluationsbericht. Durch die Beratung des Beteiligungsgremiums über die Evaluationsberichte soll eine zusätzliche Qualitätssicherung gewährleistet werden. 

Außerdem wird regelmäßig ein Gesamtbericht zur Beteiligung in Kiel gefertigt. Dieser wird der Ratsversammlung vorgelegt und im Internet auf www.kiel.de veröffentlicht.