Einleitung und Sprunglinks zu Abschnitten

Es ist ein Sahnestück der Stadtentwicklung: direkt an der Förde, mit Blick auf die Ostsee, 92 Hektar groß, davon 14 Hektar Wasserfläche und 26 Hektar Wald - mit einem beachtlichen Baumbestand und mit bemerkenswerten denkmalgeschützten Gebäuden.

Sanierungsgebiet aus der Luft

Schon jetzt ist das „Sanierungsgebiet Holtenau Ost“ ein beliebter Ausflugsort. Spazierengehen, die über 100-jährige Geschichte des Ortes entdecken, Fahrrad fahren oder segeln – das ehemalige MFG 5-Areal ist seit 2014 öffentlich zugänglich. Vorher wurde es militärisch genutzt. Dieses Sahnestück soll ein zukunftsorientiertes und vernetztes Stadtquartier werden - mit Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Sport- und Gemeinschaftsflächen und vielen Freizeitangeboten.

Holtenau Ost ist eine der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungsflächen der Landeshauptstadt. Neben dem ehemaligen MFG-5-Areal umfasst „Holtenau Ost“ auch den Betriebsstandort des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts (Tonnenhof) und einige Rand- und Wasserflächen.

Im Jahr 2014 ist die städtebauliche Gesamtmaßnahme durch das Land Schleswig-Holstein in die Städtebauförderung aufgenommen worden. 2016 wurde die städtebauliche Sanierungsmaßnahme eingeleitet. 2018 hat die Stadt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen und plant auf dieser Grundlage weiter.

 


Der Planungswettbewerb

In einem europaweiten Teilnahmewettbewerb waren Stadtplaner*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Architekt*innen aufgefordert, in den kollegialen Wettstreit einzutreten. 15 interdisziplinär zusammenarbeitende Teams haben die Chance erhalten, sich in der Aufgabe zu beweisen.

Im Ergebnis eines mehrmonatigen Arbeitsprozesses sind Zukunftsbilder für die größte Konversionsmaßnahme Schleswig-Holsteins entstanden. Am 26. und 27. Oktober 2021 hat eine Jury aus internationalen Expert*innen sowie Vertreter*innen der Verwaltung die besten Ideen gekürt und prämiert. Das Land Schleswig-Holstein hat den Wettbewerb mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Das Ergebnis ist die Grundlage für den weiteren Prozess im Osten Holtenaus.

Wie kann die Identität des neuen Stadtquartiers im Norden Kiels, direkt an der Kieler Förde gelegen, beschrieben werden? Wie sieht das künftige Wohnen und Arbeiten aus und wie gelingt es, die über 100-jährige Geschichte des Ortes mit den Anforderungen der kommenden Generationen zu verbinden? Wie kann quartiersbezogen dem Ziel der Klimaneutralität entsprochen werden und wie sieht nachhaltige Mobilität konkret aus? Was macht den Lebenswert von morgen aus?

Das sind zentrale, doch nur beispielhafte Fragen, für die Kiel auf die Kreativität, Qualität und Innovation der Planungsteams gesetzt hat. Gesucht wurde die Vision für „Holtenau Ost“ in Form eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes, das die oben aufgeworfenen sowie weitere Fragen beantwortet.

Ein lebendiges Stadtquartier für Alle ist ebenso Ziel wie eine neue Visitenkarte für die Landeshauptstadt Kiel. „Holtenau Ost“ soll sich gleichzeitig in das bestehende Siedlungsgefüge einfügen wie auch ein eigenständiges Stadtquartier mit Identifikationspotential von der lokalen bis zur gesamtstädtischen Ebene sein.

 

Wie funktioniert der Wettbewerb?

Räumliches Entwicklungskonzept

Plan mit Teilbereichen - öffnet vergrößerte Ansicht

Hier entsteht Kiels neue Visitenkarte

Das Gebiet aus der Luft mit eingezeichneter Gebietsgrenze - öffnet vergrößerte Ansicht
 

Derzeitige Zwischennutzung

Lageplan Bereiche, Gebäude, Wege - öffnet vergrößerte Ansicht

Künftige Nutzungsbereiche

Lageplan der vorgesehenen Nutzungsbereiche - öffnet vergrößerte Ansicht

Hinweis für Interessierte an einem Baugrundstück

Die 2018 beschlossene städtebauliche Planung der Landeshauptstadt Kiel sieht hier keine Vermarktung von Grundstücken für Einzel- beziehungsweise Doppel- und Reihenhäuser vor.

Um der in ganz Kiel hohen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, hat die Planung den Zielwert von 1.800 Wohneinheiten. Dies kann aber nur mit Mehrfamilienhäusern erreicht werden.
Angebote der Landeshauptstadt für Kauf-, Miet- und Pachtobjekte.

Hinweis für Interessierte an einer Zwischennutzung

Uns erreichen zahlreiche Anfragen nach einer Zwischennutzung von Gebäuden und Flächen auf dem Gelände. Im laufenden Jahr besteht jedoch keine Möglichkeit, Ihren Wünschen nachzukommen. Wir bitten Sie daher, von einer Anfrage abzusehen.

Die Landeshauptstadt Kiel erarbeitet in den kommenden Monaten Leitlinien einer künftigen Zwischennutzung von Teilbereichen des Geländes. Diese werden Möglichkeiten und Bedingungen für eine temporäre Nutzung aufzeigen.

Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf dieser Seite.


Häufige Fragen FAQ

 
Das Gebiet
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Auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände und umgebenden ergänzenden Flächen soll ein vitales, mischgenutztes Quartier mit Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Segeln, Tourismus, Sport- und Gemeinbedarfsflächen entstehen.

Die Entwicklung dieser Flächen ist ein Schlüsselprojekt der Kieler Stadtentwicklung. In der Großstadt Kiel sind Flächen zunehmend knapp. Kiel setzt für eine nachhaltige Zukunft konsequent auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und Flächenkonversion. Die Konversion dieses Bereiches in Holtenau kommt dem steigenden Flächenbedarf entgegen.

Der Wandel von einer einstigen Militärliegenschaft hin zu Kiels Stadtquartier des 21. Jahrhunderts ist eine Herausforderung.  Zum Beispiel verlangt er ein hohes Maß an öffentlich nutzbaren Flächen, an Nachhaltigkeit, guter Mobilität und hochwertiger Gestaltung. Das ist zum einen sehr teuer. Zum anderen bedarf es einer einheitlichen Steuerung für das Gesamtgebiet, damit die Umsetzung so läuft wie geplant.

Daher hat die Selbstverwaltung für den Bereich „Holtenau Ost“, der mehr als nur das ehemalige MFG-5-Areal umfasst, im Jahr 2016 eine „städtebauliche Gesamtmaßnahme “ nach Baugesetzbuch eingeleitet und dazu auch ein Sanierungsgebiet festgelegt. 

Und schon seit 2014 erhält die Landeshauptstadt finanzielle Unterstützung vom Bund und dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Städtebauförderung. 

Beide Instrumente unterstützen Kiel, seine Ziele für das Gebiet zu erreichen. Sie setzen beide den Erwerb des Geländes durch die Stadt als grundlegenden Schritt voraus.

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Der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben im Rahmen der Städtebauförderung die Stadt bei der Zahlung des Kaufpreises unterstützt. Der städtische Anteil am Kaufpreis für das Grundstück beträgt rund 7,5 Millionen Euro.

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Mit der Städtebauförderung werden Gemeinden bei der Aufgabe der Stadterneuerung finanziell unterstützt. 

Als Gemeinschaftsaufgabe beteiligen sich Bund, Land und Gemeinde anteilig an den Kosten der Gemeinde für die Aufgaben vor Ort. Die Städtebauförderung soll dazu dienen, die festgelegten Bereiche innerhalb einer Gemeinde, in denen es schwere Mängel oder Missstände in deren Funktion oder Gestaltung gibt, zukunftsfähig zu entwickeln. 

Grundlage für die finanzielle Beteiligung sind Regelungen im Baugesetzbuch und im Grundgesetz.

Die Entwicklung von Holtenau Ost stellt als Aufgabe der Flächenkonversion eines der maßgeblichen Ziele der Stadterneuerung und damit auch der Städtebauförderung dar.

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Der Einsatz von Städtebaufördermitteln setzt unter anderem voraus, dass ein Fördergebiet bestimmt und beschlossen ist. Nur hier dürfen die Mittel ausgegeben werden.

Die Fördergeberin ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG). Es hat in Abstimmung mit der Stadt für dieses Gebiet den Namen „Holtenau Ost“ festgelegt. 

Das von der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel förmlich festgelegte Sanierungsgebiet heißt ebenso. Beide Gebiete sind in ihren Grenzen deckungsgleich. Sie haben eine Größe von 92 Hektar, davon sind 78 Hektar Landfläche und 14 Hektar Wasserfläche.

Wesentlicher Teil von „Holtenau Ost“ ist das ehemalige MFG5-Gelände mit einer Größe von rund 70 Hektar. Da der größte Teil jahrzehntelang von den Marinefliegern genutzt wurde, wird es von vielen Kieler*innen auch noch heutzutage so bezeichnet.

Daher tauchen häufig beide Namen auf. „Holtenau Ost“ steht dabei für das Gesamtgebiet. Es ist quasi ein Arbeitstitel. Denn bevor die ersten Bewohner*innen das neue Quartier beziehen und Besucher*innen hier flanieren, wird es noch einen Namenswettbewerb geben. Dies trägt zur neuen Identität des Qurtiers bei.

Die Planung
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Der Planungsprozess für MFG-5-Gelände begann, als absehbar war, dass die Marine den Standort verlässt. 2010 wurde der grundlegende Beschluss hierzu gefasst. Die ersten Schritte wurden von der Verwaltung eingeleitet.

Ein Gutachterbüro hat sogenannte „vorbereitende Untersuchungen“ für das Gelände durchgeführt. Sie ergaben, dass die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers möglich ist.

Das räumliche Entwicklungskonzept des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts von 2018 hat die Analyse fortgeschrieben und ergänzt. Bestätigt wurde, dass mit der Aufgliederung in

  •  Teilbereich 1 „Gewerbliche Nutzungen“
  •  Teilbereich 2 „Gemischte Nutzungen“
  •  Teilbereich 3 „Wohnnutzungen“
  •  Teilbereich 4 „Wald und Grünflächen“

das Ziel, ein mischgenutztes Quartier zu entwickeln, umgesetzt werden kann.

78 Hektar Landfläche in direkter Wasserlage bieten den Raum und die Chance, den Ansprüchen Kiels an Nachhaltigkeit, Mobilität, Klimaneutralität, Innovation, Attraktivität im Städtebau sowie in der Gestaltung des öffentlichen und des Landschaftsraums zu entsprechen. Hier entsteht Kiels Visitenkarte von morgen.

Da diese Aufgabe sehr komplex ist und es der Diskussion und Vertretung vieler Interessen bedarf (von dem späteren Umsetzungsprozess noch gar nicht zu reden), arbeiten viele Kolleg*innen der Stadtverwaltung an der Entwicklung des Zukunftsquartiers Kiels. Die Koordination des Prozesses innerhalb der Verwaltung hat ein Team innerhalb im Stadtplanungsamt übernommen. Bei Fragen erreichen Sie das Team unter .

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Die Planung sieht für das Gebiet um die 1.800 Wohneinheiten vor. Das kann mit dem Bau von Mehrfamilienhäusern (Geschossbauten) erreicht werden.

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Ziel und Beschluss der Landeshauptstadt Kiel ist es, dass rund 30 Prozent der Wohnungen als sozialer Wohnungsbau errichtet werden.

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Im nördlichen Teil des Gebiets sollen rund 17 Hektar Grundstücksfläche für gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem soll im Bereich der ehemaligen Heliportfläche eine sogenannte Mischnutzung mit Wohnen und ergänzenden Nutzungen wie Büros, Dienstleistungen, Gastronomie etc. möglich sein.

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Der südwestlich im Waldbereich gelegene Sportplatz bleibt erhalten. Eine neu gebaute Sporthalle soll im nördlichen Teil des Geländes entstehen.

Neben neu zu schaffenden öffentlichen Grün-, Sport- und Spielflächen mit einem breitgefächerten Angebot soll entlang der Förde eine Promenade Aufenthalts-, Erholungs- und Freizeitraum für alle sein. Die Promenade hat eine Mindestbreite von 12 Metern und mehr als 2 Kilometer Länge.

Die vorhandenen circa 26 Hektar Waldflächen – der Hangwald im Westen – bleiben erhalten und werden in Randbereichen ergänzt. Sie stehen auch künftig für eine ruhige Freizeitnutzung zur Verfügung.

 
Die Entwicklung
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Der bisherige Prozess hat die Rahmenbedingungen einer Machbarkeit (Umsetzung, Finanzierung) ausgelotet. Und hier wurden auch die Ziele definiert: Wie kann und soll das Gebiet genutzt werden, und in welchen Bereichen soll sich welche Nutzung finden. Es wurde also festgelegt was in den kommenden Jahren in „Holtenau Ost“ passieren soll.

Es wurde bislang aber nicht festgelegt, wie „Holtenau Ost“ ausgebildet werden soll. Wie kann die Identität des neuen Stadtquartiers beschrieben werden? Wie sieht das künftige Wohnen und Arbeiten aus und wie die Frei- und Grünanlagen? Wie kann dem Ziel der Klimaneutralität im Gebiet entsprochen werden und wie sieht hier konkret nachhaltige Mobilität aus?

Das sind zentrale Fragen, für die Kiel auf die Kreativität, Qualität und Innovation von Planungsteams aus dem In- und Ausland setzt. Und daher hat Kiel EU-weit einen Planungswettbewerb ausgeschrieben.

In einem ersten Schritt werden 15 Teams, bestehend aus Stadtplaner*innen, Freiraumplaner*innen und Architekt*innen ausgewählt. In einem zweiten Schritt erhalten diese dann die Planungsaufgabe: die Erarbeitung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts. Die Beschreibung ihrer Aufgabenstellung umfasst gut 50 Seiten Text, so vielfältig sind die Anforderungen bei der Gestaltung eines neuen Stücks Stadt dieser Größe und Ausstrahlungskraft.

Ein gutes halbes Jahr später ist dann der Wettstreit der Ideen beendet und die Vorschläge der Planungsteams werden eingereicht. Die beste Idee wird prämiert, und zwar von einer mit internationalen Expert*innen und Vertreter*innen der Verwaltung besetzten Jury. Mit dem preisgekrönten städtebaulichen Entwurf steht dann die Vision für das Zukunftsquartier Kiel fest.

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Mit Abschluss des Wettbewerbs erhält Kiel die Vision für „Holtenau Ost“. Der von der Jury ausgewählte städtebauliche Entwurf ist die räumliche Idee, das heißt er stellt konkret dar, wie das Gebiet langfristig ausgebildet werden soll.

So wichtig dieser Schritt ist, alleine reicht er nicht als Planungs- und Umsetzungsgrundlage für die weitere Entwicklung aus.

Das Siegerteam des Wettbewerbs schreibt das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ aus 2018 fort. Mit dem Rahmenplan (Grundlage: der ausgewählte Entwurf) und weiteren Elementen wie einem Maßnahmenplan und einer Kosten- und Finanzierungsübersicht, werden auch genauere Details festgelegt: Was wird zurückgebaut, welche Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen werden angelget, wie werden die grundstücke parzelliert etc.

Ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum sowie für Hochbauten und den privaten Raum ergänzt die Grundlagen. Das fließt in die weitere städtebauliche Planung und Umsetzung ein.

Danach werden die  Grundstücke vermarktet. Das übernimmt die Stadt beziehungsweise der*die Sanierungsträger*in (ein*e Auftragnehmer*in, der*die die Stadt bei verschiedenen Aufgaben für „Holtenau Ost“ unterstützt). 

Die Bauleitplanung der Stadt schafft den rechtlichen Rahmen für Hoch- und Tiefbau.

Die tatsächliche Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach der Bauleitplanung und der Vorbereitung des Geländes durch die Stadt. 

Den Bau von Wohnhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden übernehmen Investor*innen. 

Erschließungsanlagen, Grün- und Freiflächen sowie Kitas und weitere Einrichtungen des Gemeinbedarfs sind Sache der Stadt.

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Die Entwicklung dauert mehrere Jahre und vielleicht mehr als ein Jahrzehnt. Wie lange genau, kann derzeit niemand sagen, denn das hängt von vielen Umständen ab. Wer einmal ein Haus gebaut hat, mag sich vorstellen, was das Verfahren übersetzt auf ein ganzes Stadtquartier heißt. Viele Schritte sind zu gehen, viele Entscheidungen sind zu treffen, und alles zusammen mit vielen Anforderungen der verschiedenen Fachrechte und der Gesetzgebung.

Der Planungswettbewerb wird im Jahr 2021 durchgeführt. Die Fortschreibung des „Integrierten Entwicklungskonzeptes“ sowie des Gestaltungshandbuches schließt sich an. 

Auf den Rahmenplan baut dann die Bauleitplanung auf; die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne. 

Mit ersten Baurecht kann dann der vorgesehene Abriss beziehungsweise Freilegung (also der Rückbau von versiegelten Flächen und Vegetation) erfolgen. Die Erschließung kann beginnen. Die Vermarktung von Grundstücken kann starten.

In den kommenden Jahren richtet sich der Außenbezirk Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee seinen neuen Standort am Plüschowhafen her. Von der Planung bis zur tatsächlichen Umsetzung wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat sich das Ziel gesetzt, dass 2025/2026 der neue Standort fertig ist und der alte Standort aufgegeben werden kann.

Wenn das Grundstück des alten Tonnenhofs frei geworden ist, soll die Stadt das Gelände erwerben. Dann steht der Weg frei für die dort vorgesehenen Wohnbauflächen und den Lückenschluss in der Promenade.

Die ganze Entwicklung erfolgt in Bauabschnitten. Wie viele Bauabschnitte dies sein werden und in welchem Bereich die Entwicklung startet, soll ebenfalls Inhalt der Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ sein.

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Das ehemalige MFG-5-Gelände kann seit einigen Jahren als Wegeverbindung (zu Fuß oder mit dem Rad) zwischen den Ortsteilen Holtenau und Pries/Friedrichsort genutzt werden. 

Es ist Erholungsraum für viele Kieler*innen und bietet unter andrem auch geflüchteten Menschen Wohnraum. Einzelne Veranstaltungen finden auf dem Gelände statt. All dies wird unter dem Begriff der Zwischennutzung zusammengefasst.

Die Stadt will auch weiterhin, bis das Gebiet „Holtenau Ost“ vollständig entwickelt ist, Zwischennutzungen ermöglichen. Ob, wo, wann und wie dies – auch während der Umbauarbeiten – machbar ist,
wird momentan geprüft.

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Die Landeshauptstadt Kiel erhält für die Finanzierung Unterstützung im Rahmen der Städtebauförderung.

Bei der Städtebauförderung gibt es eine klare Aufgabentrennung. Die Stadt finanziert die sogenannten Ordnungsmaßnahmen sowie den Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen. Das sind alle die Maßnahmen, die für die Neuordnung in dem Bereich notwendig sind (Grunderwerb, Rückbau, Erschließung etc.) sowie Kitas, Jugendtreffs usw.

Andere Bauten werden von privater Seite auf gekauften Grundstücken errichtet. 

Zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme wird die Fläche / das Grundstück nach den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land dem Sondervermögen „Holtenau Ost“ zugeführt. Das Sondervermögen wird getrennt vom Haushalt der Landeshauptstadt Kiel geführt. Das Sondervermögen enthält Grundstücke und Finanzmittel der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Es gilt das Gesamtdeckungsprinzip, das heißt sämtliche Einnahmen decken sämtliche Ausgaben.

Nach der Neuordnung des Geländes werden die Grundstücke vermarktet. Die hier erzielten Einnahmen fließen in das Sondervermögen. Es muss zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme ausgeglichen sein. 

Die Fördergeberin unterstützt die Stadt mit der Übernahme der unrentierlichen Kosten (= Kosten, die nicht durch erwartete Erträge gedeckt werden können).

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Unter www.kiel.de/mfg5 finden Sie auf dieser Seite immer den aktuellen Stand zum Projekt. 

Die Ortsbeiräte Holtenau und Pries / Friedrichsort werden regelmäßig unterrichtet und beteiligt. Alle Vorlagen der Verwaltung, die das Projekt betreffen, werden dort vorgelegt. Die Sitzungen sind öffentlich.

Anlassbezogen kommt ein Planungsbeirat zusammen, zu einer Sitzung oder einem Rundgang auf dem Gelände. Diese Veranstaltungen sind ebenso öffentlich. Im Planungsbeirat konnten schon viele Fragen beantwortet werden. Wann der Beirat tagt, finden Sie auf dieser Seite.

Den städtischen Gremien wie zum Beispiel Ratsversammlung, Bauausschuss und Wirtschaftsausschuss werden die Vorlagen der Verwaltung zur Kenntnis beziehungsweise zur Entscheidung vorgelegt. Die Gremien tagen öffentlich.

Außerdem gibt Ihnen auch das Stadtplanungsamt über das Projekt Auskunft, unter .

Das Gelände
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Noch befindet sich der sogenannte „Tonnenhof“ (der Außenbezirk Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee) im Süden von „Holtenau Ost“. Würde aber dieser Betriebsstandort dort dauerhaft bleiben, wäre innerhalb des Gebietes kaum Wohnnutzung möglich.

Daher haben sich im Dezember 2019 der Bund, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Stadt auf eine Verlegung des Betriebsstandortes geeinigt. Er zieht innerhalb des Gebietes an den Plüschowhafen. Vereinbart wurde unter anderem, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung die Verlegung in eigener Verantwortung organisiert.

Für den Tonnenhof ergeben sich am neuen Standort deutlich bessere Bedingungen. Für „Holtenau Ost“ ist es der Schlüssel für die Entwicklung des Stadtquartiers für Alle.

Auf dem freiwerdenden alten Standort des Tonnenhofs entstehen nach dem Umzug Geschosswohnungen.

Plan mit altem und neuem Stadort des Tonnenhofs
Unten der alte Standort des Tonnenhofs, oben der neue
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Die Jury des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs kürt den besten Entwurf für die Entwicklung von „Holtenau Ost“. Der Entwurf enthält Aussagen für die weitere Planung (Infrastruktur, Baustruktur und Nutzungsstruktur). 

Dazu gehört auch ein Vorschlag zum Umgang mit einem Teil der vorhandenen Gebäude. Das Wettbewerbsergebnis wird aufzeigen, welche Gebäude umgenutzt werden können und welche abgerissen werden sollen.

Sicher ist, dass die im Gebiet vorhandenen Denkmale bestehen und später neu genutzt werden.

Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wird die städtebauliche Planung fortgesetzt. Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ wird dann fortgeschrieben und benennt die konkreten Maßnahmen, um die „Idee“ vor Ort zu realisieren.

Im Anschluss daran entscheidet die Ratsversammlung über die erarbeiteten Konzeptionen als Grundlage für das weitere Vorgehen. Danach steht fest, welche Gebäude erhalten beziehungsweise abgerissen werden dürfen. 

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Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind, werden abgerissen. Auch die meisten aus der militärischen Nutzung vorhandenen Verkehrsflächen werden zurückgebaut. 

Hierzu wird zu gegebener Zeit ein Rückbaukonzept in Verbindung mit einem Baustellenkonzept erarbeitet.

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Wohnen ist in den dafür vorgesehenen Bereichen problemlos und in guter Qualität möglich. 

Die Grenzen der Nutzungsbereiche (und damit auch der Wohnbauentwicklung) bestimmen die vom Flughafen Holtenau ausgehenden Immissionen. 

Im nördlichen Bereich ist allein eine gewerbliche Nutzung möglich. Daher bot sich die Verlegung des Tonnenhofes (Außenbezirk Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee) in diesen Bereich an, um mehr Optionen für eine Wohnbebauung zu haben.

Der Flugbetrieb wird durch die Nutzungen nicht eingeschränkt.

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Der Hangwald im Südwesten des Gebietes bleibt, und damit bleibt auch gut ein Drittel des gesamten Entwicklungsgebietes fast so erhalten wie es jetzt ist. 

In geringem Umfang wird der Wald angemessen ergänzt. Er steht auch künftig für eine ruhige Freizeitnutzung zur Verfügung und ist ansonsten eine Art „Tabuzone“ für intensive Nutzungen. Dieser Bereich wird in ein Netz aus bereits bestehenden und noch zu schaffenden Freiräumen eingebunden.

Der Wald in der ebenen Fläche kann voraussichtlich nicht erhalten werden. Er befindet sich im Bereich, der für bauliche Entwicklung vorgesehen ist. Das ist unbedingt erforderlich, damit die Ziele für Wohn- und Wirtschaftsraum erreicht werden und um die Entwicklung finanzieren zu können. Der Eingriff in den Bestand wird an anderer Stelle ausgeglichen. 

Lageplan Waldflächen und Bauflächen
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Mehrere Altlastenuntersuchungen haben auf dem gesamten Gelände wenige Bereiche festgestellt, die belastet sind. 

Für diejenigen Bereiche, wo Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) beziehungsweise Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgestellt wurden, ist bereits eine Sanierungsuntersuchung beauftragt. Sie legt fest, wie saniert werden kann und soll. Danach wird die Sanierung ausgeführt.

Bei der jetzigen Nutzung des Geländes besteht keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Die erforderlichen Arbeiten werden vor oder während der Bauphasen beziehungsweise Erschließungen erledigt.

Insgesamt sind die festgestellten Altlasten relativ gering dafür, dass das Gebiet über 100 Jahre meist mlititärisch genutzt worden ist.

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Ein Gelände, das über 100 Jahre lang meist dem Militär diente und auf diese Nutzung ausgerichtet ist einerseits und das Zukunftsquartier Kiels mit Ansprüchen an Nachhaltigkeit, Klimagerechtigkeit, Mobilität und  Gestaltung andererseits: Passt das zusammen, und wenn ja, wie?

Für die Landeshauptstadt Kiel passt genau das, und das besonders gut. Denn genau das macht das Besondere und den Reiz für und von „Holtenau Ost“ aus.

Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein hat weite Teile des Marine-Fliegerhorstes Holtenau als sogenannte Sachgesamtheit eingestuft. Diese umfasst neben Baudenkmalen (Gebäude) auch Flächen als Baudenkmal (Stadion mit Treppenanlage und Schießstand mit Kugelfang) und ein Gartendenkmal (Bruchwaldgebiet - Voßbrook mit Jeanettenhöhe). 

Wegen seines geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Denkmalwerts sowie der historischen Topographie und Vegetation ist das ehemalige MFG-5-Gelände in die Denkmalliste aufgenommen und steht unter Schutz.

Der Entwicklungsprozess soll dem Stadtquartier einen unverwechselbaren, eigenen, lokal geprägten räumlichen Charakter verleihen. Die vorhandene Identität muss in Verbindung mit den Ansprüchen einer nachhaltigen Stadtentwicklung zukunftsgerecht weiterentwickelt werden. Dabei soll ein lebendiges Stadtquartier für Alle entstehen.

 
Luftbild mit Tonnenhof

Chronik

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Die 

 

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Dezember 2020: Stadt wird Eigentümerin des Areals

Nach eineinhalb Jahren konstruktiver Verhandlungen haben OB Ulf Kämpfer und Raymund Karg, Leiter der BImA-Hauptstelle Verkauf in Rostock, ihre Namen unter den Kaufvertrag für das einstige Grundstück des Marinefliegergeschwaders gesetzt. Damit ist der Weg frei für das Kieler Zukunfts-Stadtquartier an der Ostsee.
Mehr Informationen finden Sie in der Meldung.

 
November 2020: Beschluss der Auslobung des Wettbewerbs

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung die Auslobungsbedingungen des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Veröffentlichung des Wettbewerbes im Jahr 2021. Die Beschlussvorlage mit dem Entwurf des Auslobungstextes finden Sie hier.

 

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Dezember 2019: Umzug des Betriebsstandorts vereinbart - Meilenstein geschafft

Die am 20. Dezember 2019 unterschriebene Vereinbarung zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck (WSA Lübeck), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Landeshauptstadt Kiel regelt die Verlagerung des Betriebsstandorts der WSA auf eine circa 2,5 Hektar große Fläche am südlichen Plüschowhafen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für eine zukunftorientierte Entwicklung von Holtenau Ost geschafft.

Lesen Sie mehr in der Meldung. 

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April 2018: Ratsbeschluss - Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost

Als Grundlage für die weitere Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Holtenau Ost beschließt die Ratsversammlung das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept" (Drucksache 0006/2018). Gleichzeitig wird auch das Fördergebiet für die Gesamtmaßnahme beschlossen. Der Umgriff des Fördergebietes entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Holtenau Ost.

Das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Holtenau Ost" finden Sie hier.

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10. November 2016: Planungswerkstatt
 
Die Landeshauptstadt Kiel und der Planungsbeirat haben die Kieler*innen  zur Planungswerkstatt eingeladen. Die Vorgaben für die Fortführung der Planung für das Gelände werden öffentlich diskutiert. 

  • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
  • Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb

Mit der Veranstaltung wird an die Perspektivenwerkstatt aus dem Jahr 2013 angeknüpft. Die Dokumentation der Planungswerkstatt finden Sie hier.

 
April 2016: Ratsbeschluss zur Einleitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
 
Der Gutachter schlägt im Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchungen die Einleitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff BauGB vor. Die Substanz- und Funktionsmängel des Areals erfordern eine städtebauliche Neuordnung. Die Ziele der Sanierungsmaßnahme sind im Entwicklungskonzept weiter nach dem Konzept „Vernetzte Stadtteile an der Förde“ dokumentiert.

Die Ratsversammlung folgt den Empfehlungen des Gutachterbüros S.T.E.R.N. aus Berlin und beschließt in der Sitzung am 21. April 2016 eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme zur Steuerung der Gebietsentwicklung auf dem ehemaligen MFG 5-Areal. Basis für den weiteren Prozess, insbesondere für den anstehenden städtebaulichen / freiräumlichen Wettbewerb, ist das im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen entwickelte Konzept „Vernetzte Stadtteile an der Förde“.

Für die Sanierungsmaßnahme wird gemäß § 142 BauGB eine Sanierungssatzung beschlossen und das Sanierungsgebiet festgelegt.

Details und Materialien:
Beschlussvorlage 0234/2016
Sanierungssatzung


 
Februar 2016: Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen
 
Der Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen wird im Februar vom beauftragten Büro S.T.E.R.N. GmbH der Verwaltung übergeben und der Selbstverwaltung im März zur Kenntnis (Drucksache 146/2016) gegeben. Zusammen mit dem Abschlussbericht werden die Machbarkeitsstudie zur Verlegung des Außenbezirks Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck (Tonnenhof) und das Logistikgutachten vorgelegt.

Details und Materialien:
Geschäftliche Mitteilung
Abschlussbericht Teil 1
Abschlussbericht Teil 2
Abschlussbericht Teil 3
Machbarkeitsstudie zur Verlegung des Außenbezirks des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck
Logistikgutachten

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Oktober 2015: Blick hinter die Kulissen
Das MFG 5-Areal öffnete im Oktober die Zäune für vorangemeldete Besuchergruppen. Welche Gebäude liegen hinter dem öffentlich zugänglichen Bereich auf dem Gelände des ehemaligen Marinefliegergeschwaders 5 in Kiel-Holtenau? Wie war der Arbeitsalltag der stationierten Soldaten organisiert? Wie sehen die nächsten Schritte im Konversionsprozess aus? Interessierten bot die Landeshauptstadt Kiel die Möglichkeit, diesen Fragen einmal selbst nachzugehen. Das Angebot fand großen Anklang, in Kürze waren alle Plätze ausgebucht. Viele Fragen konnten beantwortet werden.

 

26. Mai 2015: Erste Sitzung des Planungsbeirats
Die erste Sitzung des Planungsbeirats für den weiteren Planungsprozess des Konversionsprojekts „Die Zukunft am Wasser - MFG 5-Areal in Kiel-Holtenau“ fand am Dienstag, 26. Mai 2015, um 18 Uhr im Gemeindehaus der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holtenau statt. Die Veranstaltung war öffentlich.

Im Rahmen der Perspektivenwerkstatt 2013 zur Entwicklung des ehemaligen MFG 5-Areals hatte die Bürgerschaft eine starke Einbindung in den Planungsprozess gefordert. Mit der Bildung des Planungsbeirats erfolgt nun die Umsetzung. Ziele der Arbeit des Planungsbeirats sind mehr Transparenz und Kontinuität der Berichterstattung sowie die öffentliche Diskussion des aktuellen Planungsstandes.

Das Begleitgremium wird gebildet durch die Ortsbeiratsvorsitzenden von Holtenau und Pries / Friedrichsort sowie jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der Ratsfraktionen. Unter Leitung des Ortsbeiratsvorsitzenden von Holtenau, Herbert Kulbarsch, soll der Beirat alle drei Monate tagen.
 

Im Mai 2015
ist es gelungen, ein weiteres Teilstück auf der Plateaufläche für die Öffentlichkeit zu öffnen, so dass nun ein Rundgang direkt am Wasser möglich ist.

 
April 2015: Lots*innen stehen Rede und Antwort
Nach Öffnung der Wegeverbindung zwischen den Stadtteilen Holtenau und Pries / Friedrichsort über das MFG5-Areal im August 2014 haben Interessierte die Möglichkeit, sich direkt vor Ort über den geschichtsträchtigen Standort und die zukünftigen Entwicklungsperspektiven zu informieren. Von April bis Oktober 2015 standen Lots*innen am Wochenende und an Feiertagen in der Regel in der Zeit von 11 Uhr bis 17 Uhr für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Darüber hinaus dienen fünf aufgestellte Stelen mit anschaulichem Material zum Projekt hinsichtlich Vergangenheit, Gegenwart und möglicher Zukunft als Informationsquelle.

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22. August 2014: Wegeverbindung eröffnet
Die langersehnte Wegeverbindung zwischen den Stadteilen Holtenau und Pries / Friedrichsort wird als Rad- und Fußweg geöffnet.

Stadtpräsident Hans-Werner Tovar, Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer, Bürgermeister Peter Todeskino sowie die Ortsbeiratsvorsitzenden Herbert Kulbarsch (Holtenau) und Hans-Meinert Redlin (Pries / Friedrichsort nehmen an der feierlichen Eröffnung und dem Festprogramm teil.

Allein am ersten Wochenende nach der Eröffnung besuchen schon mehr als 10.000 Menschen das Areal.

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21. November 2013: Ratsbeschluss - Vorbereitende Untersuchung wird fortgeführt
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt die Fortführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB (VU) auf der Basis der im Zwischenbericht dargestellten Konzeptidee „Vernetzte Stadtteile“. Ein Änderungsantrag der Ortsbeiräte Holtenau und Pries / Friedrichsort wird von der Ratsversammlung übernommen. Details und Materialien finden Sie hier.


Herbst 2013: Ortsbeiräte Holtenau und Pries / Friedrichsort
Die Ortsbeiräte Holtenau und Pries / Friedrichsort begrüßen die Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache 0878/2013). Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, eine Erschließung des MFG 5-Areals über die B 503 sowie Zwischennutzungen zu prüfen.
 

20. & 21. September 2013: Perspektivenwerkstatt
Die Landeshauptstadt will auch mit den Kielerinnen und Kielern Hand in Hand vorgehen. Daher hat sie sie alle Interessierten und besonders Kinder und Jugendliche aus der ganzen Stadt zur Perspektivenwerkstatt eingeladen, um Vorstellungen über die Zukunft des Geländes zu entwerfen. Mehr zu den Ergebnissen finden Sie hier.
 

12. März 2013: Bürger*innendialog - Wohnen in einem maritimen Umfeld
„Wohnen“ muss ein Bestandteil der zukünftigen Nutzungen auf dem MFG 5 Areal sein, so die einhellige Meinung der Teilnehmer*innen im zweiten Bürgerdialog zum MFG-5-Areal: „Wohnen in einem maritimen Umfeld“ im Ratssaal des Kieler Rathauses. Mehr Informationen und Materialien finden Sie hier.

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August 2012: Zwischenbericht in den Ausschüssen
Die Arbeitsgemeinschaft für die vorbereitenden Untersuchungen legt den Zwischenbericht den städtischen Ausschüssen vor.

Februar 2012: Zwischenstand in den Ortsbeiräten
Die Arbeitsgemeinschaft für die vorbereitenden Untersuchungen stellt den Zwischenstand der Untersuchungen in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Holtenau und Friedrichsort vor.

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Februar 2010: Beschluss zur Einleitung des Konversions-Prozesses

Der Bauausschuss und der Wirtschaftsausschuss beschließen im Februar 2010 die Einleitung des Konversionsprozesses für das Areal des Marinefliegergeschwaders 5 in Holtenau (Drucksache 1117/2009).

Mit den vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch wird eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung der S.T.E.R.N. GmbH aus Berlin beauftragt.

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Das Marinefliegergeschwader 5 (MFG 5) soll von seinem seit Jahrzehnten angestammten Standort in Kiel-Holtenau nach Nordholz in Niedersachsen verlegt werden.

Nach Bekanntwerden der Umzugspläne erarbeitet das Stadtplanungsamt eine Reihe von Planungsideen für das MFG5-Areal.

 

Der Planungsbeirat

In den Sitzungen des Planungsbeirats erhalten die Kieler*innen Informationen und Gelegenheit zum Diskutieren. Das Begleitgremium unter Leitung der Ortsbeiratsvorsitzenden von Holtenau tagt öffentlich, schafft Transparenz und ermöglicht Interessierten den Planungsprozess aktiv zu begleiten. Die Sitzungen des Planungsbeirats finden im Gemeindehaus Holtenau, Kastanienallee 18, statt.

Protokolle
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Am Mittwoch, 30. September 2020, fand eine Zusammenkunft des Planungsbeirats auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände statt. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung im Außenbereich lud Beiratsvorsitzende Heidemarie Toscan die Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit ein. vorgesehen. Anlass für die Zusammenkunft war die anstehende Auslobung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Sanierungsgebiet Holtenau Ost. Die Projektleitung vom Stadtplanungsamt stellte die Rahmenbedingungen und Inhalte der Auslobung vor.

Seinen Sitzungstermin am Dienstag, 28. Mai 2019, nutzte der Planungsbeirat, um sich im Sanierungsgebiet einen Eindruck zu verschaffen. Neben den Mitgliedern des Planungsbeirats fanden sich viele Interessierte am Treffpunkt ein. Der Rundgang dauerte rund zwei Stunden und umfasste einen kleinen Ausschnitt des Konversionsgebiets. Die Gelegenheit, Fragen zum Planungsstand zu stellen, wurde vor Ort rege genutzt.