Kleiner Kiel-Kanal

Häufige Fragen & die Antworten

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Die Fragen

Innenstadt & Attraktivität

 


Verkehr

 


Bürgerbeteiligung & Beschlüsse

 


Wirtschaftliche Bedeutung & Finanzierung

 


Gutachten & Planungen

 


Zeit


Die Antworten

Innenstadt & Attraktivität

Welche öffentlichen Projekte sollen in der Kieler Innenstadt verwirklicht werden?

Der Rahmenplan „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ konzentriert sich bewusst auf sechs Impulsmaßnahmen der öffentlichen Hand in der Innenstadt, die ergänzend zu privaten Vorhaben wie Neubauten von Geschäftshäusern umgesetzt werden sollen.

Als wesentliche kommunale bauliche Impulsmaßnahme zur Aufwertung des öffentlichen Raumes wird die Neugestaltung der Achse vom Holstenplatz bis zur Holstenbrücke mit dem Kernstück des „Kleinen Kiel-Kanals“ benannt.

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurden die folgenden Maßnahmen konkretisiert und umfassend ergänzt, um eine Aufwertung des öffentlichen Raumes der gesamten Innenstadt zu erreichen:

  • Umgestaltung des Bereiches Holstenbrücke / Berliner Platz (Kleiner Kiel Kanal)
  • Umgestaltung Martensdamm / Andreas-Gayk-Straße
  • Umgestaltung Holstenplatz im Zuge Umgestaltung Andreas-Gayk-Straße
  • Umgestaltung des Rathausplatzes und des Europaplatzes mit verbindender Fußwegeachse Treppenstraße
  • Umgestaltung der Plätze Anna-Pogwisch-Platz, Parkplatz Faulstraße, Platz hinter dem Kulturzentrum „Die Pumpe“, Bereich Klosterkirchhof bis Falckstraße
  • Aufwertung Uferbereich Kleiner Kiel mit Umbau des Jensendamms zwischen Martensdamm und Falckstraße  

 

Sind diese Maßnahmen in der Kieler Innenstadt überhaupt erforderlich?

Die Kieler Innenstadt ist DAS Wirtschaftszentrum der Stadt und der Region. Zentrale Angebote wie Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Banken und andere Dienstleister und Betriebe befinden sich hier. Sie stellen in ihrer Gesamtheit einen einzigartigen Nutzungsmix dar, der nicht nur die Kieler Bevölkerung, sondern auch Besucherinnen und Besucher aus dem Um-land und Touristinnen und Touristen anlockt. Die Innenstadt ist damit ein wesentlicher Motor für die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand Kiels. Die hier ansässigen Unternehmen bieten viele Arbeitsplätze.

Die Innenstadt Kiels wird aktuell den Ansprüchen an eine vitale Mitte einer Landeshauptstadt nicht mehr gerecht. Neben großflächigen Ansiedlungen von Einzelhandel am Stadtrand hat die erstarkende regionale Konkurrenz im Bereich des Einkaufens den Einzelhandelsumsatz in der Kieler Innenstadt sinken lassen. Die Realisierung neuer derartiger Planungen in den Nachbargemeinden lässt eine weitergehende Beeinträchtigung der Handelssituation befürchten (zum Beispiel das Einkaufszentrum im Ostseepark oder das Designer Outlet Center in Neumünster).

Bereiche im Zentrum präsentieren sich nicht mehr zeitgemäß. Untergenutzte, teilweise ver-unstaltete Flächen und Immobilien sowie erneuerungsbedürftige Plätze und Wege bilden ei-nen urbanen Raum, der aufgewertet werden muss. Die Kieler Innenstadt ist für Touristinnen und Touristen nicht mehr attraktiv. Trotz Kiels besserer Lage laufen andere Hafenstädte Kiel zunehmend den Rang ab.
 

Warum soll gerade die Holstenbrücke baulich verändert werden?

Die Holstenbrücke und der Berliner Platz präsentieren sich heute mit ihren überdimensionierten Verkehrsräumen als Relikte einer autogerechten Stadtplanung. Der Verkehr an dieser Stelle hat jedoch nicht mehr die gleiche Bedeutung wie damals und spielt mittlerweile eine untergeordnetere Rolle.

Bis zu 50 Prozent des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist sogenannter Durchgangsverkehr, der die Innenstadt lediglich als Abkürzung nutzt - mit all seinen negativen Folgeerscheinungen (Lärm, Abgase). Die vorhandenden Verkehrsräume wirken derzeit als Barriere zwischen Altstadt und Vorstadt.

Die Verkehrstrasse zerschneidet die Fußgängerzone, was eine deutlich sinkende Zahl von Passantinnen und Passanten in der Altstadt zur Folge hat. Dies stellt einen eklatanten Standortnachteil für den dort ansässigen Handel dar. Dabei ist es gerade das Ziel, die Altstadt zu stärken. Zudem besteht ohnehin für die Straße der Holstenbrücke selbst grundlegender Erneuerungsbedarf.
 

 

Warum reicht zur Steigerung der Attraktivität eine Sanierung der Straße beziehungsweise der Umbau, zum Beispiel zu einer Fußgängerzone, nicht aus? Was kosten solche Maßnahmen?

Für eine bloße Erneuerung der Verkehrsflächen der Holstenbrücke wird der Kostenaufwand auf etwa 2,3 Millionen Euro geschätzt. Ein Umbau der Straße zu einer platzartigen Fläche würde bis zu 4,5 Millionen Euro kosten.

Allerdings verfügt die Kieler Innenstadt bereits über eine überlange Fußgängerzone zwischen dem Ziegelteich und dem Kieler Schloss. Eine bloße Ergänzung des Fußgängerbereichs erhöht die gewünschte Verweildauer der Besucherinnen und Besucher nicht. Es gilt vielmehr, einen andersartigen Ort zu kreieren, der sich in seiner Aufenthaltsqualität deutlich von der Fußgängerzone als Bewegungsraum absetzt und den Einkauf in der Innenstadt / Kieler City unter freiem Himmel attraktiver macht.

Um Einkaufszentren am Stadtrand etwas entgegenzusetzen und um gegen neuere Formen des konzentrierten Einzelhandels, wie das Designer Outlet Center mit inszeniertem Stadtflair in Neumünster, bestehen zu können, muss eine besondere und attraktive Aufenthaltsfläche geschaffen werden.
 

Warum soll gerade eine Wasserverbindung die Verweildauer der Besucherinnen und Besucher erhöhen können?

Kiel verfügt über eine Innenstadt am Wasser. Wegen der Sicherheitsanforderungen des Hafenbetriebs ist diese Wasserlage an der Förde aber nur ausgesprochen eingeschränkt wahrnehmbar. Andere Städte nutzen sehr erfolgreich am Wasser gelegene Bereiche für die Stadtentwicklung und beweisen die grundsätzliche Anziehungskraft von Wasserflächen für Besucherinnen und Besucher.

Hier liegt eine einmalige Chance für Kiel. Auch der 2004 fertiggestellte Kieler Bootshafen zeigt bereits die Möglichkeiten auf und erhält mit der baulichen Umstrukturierung und Öffnung des Nordlicht-Geschäftshauses (ehemals Karstadt) zum Bootshafen hin weiteren Auftrieb. Öffentliche und private Nutzungen müssen dabei in Einklang gebracht werden. Dies ist auf der Nordseite des Bootshafens noch nicht überall der Fall.

Zusammen mit dem Bootshafen wird der Kleine Kiel-Kanal für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die vielen Touristinnen und Touristen ein Anziehungspunkt von besonderer Bedeutung in der Innenstadt werden.
 

Welche Idee wird mit der Wasserverbindung zwischen Bootshafen und Kleinem Kiel eigentlich verfolgt?

Bei dem Projekt Kleiner Kiel-Kanal geht es um die Wiederherstellung eines Teilstücks der historischen Wasserverbindung zwischen der Förde und dem Kleinen Kiel im Bereich der Holstenbrücke.

Die prägende historische Insellage der Kieler Altstadt soll wieder erlebbar gemacht werden. Der Berliner Platz wird in die Neugestaltung integriert.

Ideengeber waren Bürgerinnen und Bürger in der Perspektivenwerkstatt für die Planungen zur Innenstadt.
 

Wie kann eine Wasserverbindung zwischen Bootshafen und Kleinem Kiel zur Attraktivierung der Innenstadt beitragen?

Der etwa 170 Meter lange und mindestens 9,5 Meter breite Kanal, der im Bereich der Holstenbrücke und dem Berliner Platz entstehen soll, stellt eine Wasserfläche von über 2.000 Quadratmetern zum Verweilen und für Aktivitäten zur Verfügung. Die Kieler Woche hat mit der Wasserskianlage und den Schwimmspielen auf dem Bootshafen gezeigt, dass derartige Aktionen Menschen anziehen. Der Bootshafen selbst bekommt eine ganz andere optische Dimension.

Um den Kanal werden in der Holstenstraße helle Aufenthaltsflächen mit hoher Qualität entstehen, die - gutachterlich bewiesen - genügend Sonnenlicht erhalten. Die Maßnahme gewährleistet damit nicht nur einen attraktiven Übergang zwischen Alt- und Vorstadt, sondern eine einladende Verbindung zwischen Hafen und dem Kleinen Kiel, zu den dortigen Grünanlagen und nicht zuletzt zur guten Stube der Stadt, dem Rathausplatz.

Diese gewollte Tiefenwirkung kommt den umliegenden Geschäftsvierteln zu Gute. Die lange Fußgängerzone wird durch eine attraktive Fläche bereichert. Auch die angrenzenden Bereiche werden dadurch aufgewertet und besser wahrgenommen. 


Verkehr

Sind diese Ziele angesichts der Verkehrsbedeutung der Holstenbrücke überhaupt realistisch?

Die Holstenbrücke und der Berliner Platz haben bereits heute eine nur noch untergeordnete Verkehrsbedeutung im Straßennetz der Innenstadt. Der Anteil des sogenannten Durchgangsverkehrs, der weder Ziel noch Quelle in der Innenstadt hat, liegt bei ca. 50 Prozent des durchschnittlichen täglichen Verkehrs mit all seinen negativen Folgeerscheinungen (Lärm, Abgase).

In der Tat wäre eine gute Aufenthaltsqualität für die Besucherinnen und Besucher nicht gegeben, wenn der Autoverkehr weiterhin durch die Holstenbrücke fahren könnte.

Um für eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität ausreichend große, beruhigte Bereiche schaffen zu können, ist aus Sicht der von der Stadt beauftragten Gutachter (Vorstudie) eine größtmögliche Auslagerung des motorisierten Verkehrs notwendig und machbar.

Für den Fall, dass der Durchgangsverkehr bis auf den öffentlichen Personenverkehr unterbunden wird, ist es möglich, den Lärmpegel deutlich zu senken und den Kanal durch eine deutlich reduzierte Fahrbahnbreite mit einer Breite von etwa 9,5 Metern zu bauen.
 

Leidet darunter die automobile Erreichbarkeit der Innenstadt?

Die verkehrliche Analyse hat ergeben, dass die meisten Straßen und Kreuzungen im Umfeld der Holstenbrücke den verlagerten Verkehr aufnehmen können. Die Knotenpunkte Exerzierplatz / Kronshagener Weg und Kaistraße / Stresemannplatz weisen geringe Kapazitätsreserven auf. Hier ist von einer Verschlechterung der Verkehrsabwicklung auszugehen.

Die Erreichbarkeit der Alt- / Vorstadt durch den Kfz-Verkehr von Norden ist weiterhin uneingeschränkt gegeben. Von Süden müssen Umwege von 500 bis1000 Meter in den Altstadtbereich in Kauf genommen werden. Durchgangsverkehre können die Innenstadt auf den leistungsfähigen Verkehrsstraßen umfahren (Bergstraße / Martensdamm / Rathausstraße, Ziegelteich / Stresemannplatz, Kaistraße / Wall / Prinzengarten / Schloßgarten / Brunswiker Straße).

Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass es für den Ziel- / Quellverkehr der Altstadt zu keinen wesentlichen Einschränkungen durch die Sperrung der Holstenbrücke für Pkw-Verkehr kommen wird, da einerseits die Erreichbarkeit - für einige Fahrtbeziehungen mit geringen Umwegfahrten - bestehen bleibt und gleichzeitig durch die hohe Parkhausdichte auch eine angepasste Parkplatzwahl in Abhängigkeit der Anfahrtrichtung stattfinden wird.

Die gute Erreichbarkeit der Innenstadt für den PKW-Zielverkehr wird also nach wie vor gewährleistet sein. 
 

Wäre es dann nicht auch sinnvoll, den öffentlichen Personennahverkehr um die Altstadt herumzuführen?

Nein! Die gute Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem öffentlichen Personennahverkehr ist von essentieller Bedeutung.

Nur wenn die Innenstadt gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr und den entsprechenden zentralen Haltestellen erschlossen ist, wird die gewünschte Verlagerung der Verkehre vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr möglich sein. Diese Zielsetzung kann bei einer Führung des öffentlichen Personennahverkehrs um die Innenstadt herum nicht gewährleistet werden.

Der Busverkehr läuft daher weiterhin über die Holstenbrücke. Um die Holstenbrücke zu beruhigen, wird die Geschwindigkeit der Busse auf 20 km/h begrenzt.
   

Wird die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs geschmälert?

Die Verlagerung der Haltestelle von der Holstenbrücke an das südliche Ende des Martensdamms und der Rathausstraße wird die Erreichbarkeit der Innenstadt kaum beeinträchtigen.

Die Anordnung und die Ausgestaltung der Haltestellen werden im Rahmen der laufenden Entwurfsplanung weiter optimiert.
   

Kann trotz des „Kleinen Kiel-Kanals“ die Stadtregionalbahn gebaut werden?
Wo genau würde die Bahn fahren?


Ja. Die Entwurfsplanung erfolgt vorausschauend und berücksichtigt zum Beispiel die Kurvenradien der möglichen Linienführung der Stadtregionalbahn.

Die Stadtregionalbahn würde in der Holstenbrücke fahren und die Fahrspur gemeinsam mit den Bussen nutzen.
 

Ist eine Ausfahrt von der Kehdenstraße in die Holstenbrücke oder in umgekehrter Richtung möglich? Wie wird der Bereich Küterstraße/Faulstraße/Kehdenstraße erschlossen?

Die Erschließung des Bereichs Küterstraße / Faulstraße / Kehdenstraße für den Kfz- und Anlieferverkehr soll über die Zufahrt Jensendamm / Küterstraße erfolgen. Die Ausfahrt von der Kehdenstraße in die Holstenbrücke / den Martensdamm beziehungsweise umgekehrt soll nur Rettungsfahrzeugen gestattet sein. Für Radfahrerinnen und -fahrer ist die Ein- und Ausfahrt möglich.
 

Wie werden die Übergänge über die Straßen beziehungsweise Fahrspuren gestaltet?

Im Gesamtbereich kann, wegen des geringen Verkehrs, auf Lichtsignalanlagen verzichtet werden. Im Kreuzungsbereich Martensdamm / Rathausstraße / Holstenbrücke sind Fußgängerüberwege ohne Lichtsignalanlagen vorgesehen.

Die Fahrspur der Busse in der Holstenbrücke/östliche Andreas-Gayk-Straße kann an jeder Stelle gequert werden. Die heute bestehende Lichtsignalanlage Holstenstraße / Holstenbrücke entfällt.

Im erweiterten Planungsbereich wird die vorhandene Lichtsignalanlage Hafenstraße / Andreas-Gayk-Straße erhalten bleiben. Sie wird an die künftigen Verkehrsbelastungen angepasst.
 

Wie wird der Fahrradverkehr in der Holstenbrücke geführt?

Der Fahrradverkehr wird vom Martensdamm/von der Rathausstraße über die Fahrspur der Busse in der Holstenbrücke in die Andreas-Gayk-Straße / den Wall beziehungsweise in umgekehrter Richtung geführt.  
 

Werden bei der Planung Fahrradstellplätze berücksichtigt?

Noch gibt es keine genaue Festlegung der Fahrradstellplätze. Diese werden aber bei der Planung in ausreichender Anzahl vorgesehen, sodass dem Abstellen an Brüstungen, Leuchtenmasten etc. entgegengewirkt werden kann.
 

Fallen im Zuge der Planungen Parkplätze weg?

Derzeit gibt es an der Holstenbrücke keine Parkplätze. Durch den Bau des Kleinen Kiel-Kanals wird die Anzahl und Situation der Parkplätze in der Innenstadt nicht verändert. Über den Parkleitring der Innenstadt können weiterhin alle Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze im öffentlichen Raum erreicht werden.
 

Wie stark werden die umliegenden Straßen durch den verlagerten Verkehr belastet?

Eine wesentliche Mehrbelastung der umliegenden Straßen wird nicht erwartet. Der heute noch vorhandene Durchgangsverkehr wird nach Sperrung der Holstenbrücke für den motorisierten Individualverkehr die Innenstadt weiträumig umfahren.
 


Bürgerbeteiligung & Beschlüsse

Sind die Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung der Impulsmaßnahmen für die Kieler Innenstadt überhaupt beteiligt worden?

Der Rahmenplan „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ mit den Impulsmaßnahmen ist aus einem aufwändigen und vielfach gelobten Werkstattverfahren mit der Bürgerschaft und Fachleuten entstanden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben unmittelbar an der Entstehung des Rahmenplans mitwirken können und haben die Wasserverbindung als eine Schlüsselmaßnahme benannt. In der Dokumentation zum Werkstattverfahren sind die Pläne der Arbeitsgruppen abgebildet worden. Die überwiegende Anzahl zeigt eine Wasserverbindung auf.

Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Vorstudie in einer öffentlichen Veranstaltung diskutiert. Darüber hinaus wird das Projekt im Innenstadt-Forum als Multiplikator der Akteure vor Ort intensiv eingebunden. Das Ergebnis des Architektenwettbewerbs wurde öffentlich ausgestellt.
 

Wie konnten sich Bürgerinnen und Bürger im aktuellen Beteiligungsprozess einbringen?

Vor dem Abschluss der Entwurfsphase sollen die Bürgerinnen und Bürger einschließlich der Kinder und Jugendlichen erneut beteiligt werden. Im Mittelpunkt des Beteiligungsprozesses stand ein sechs Meter langes Modell, das die zukünftige Wasserverbindung zwischen dem Kleinen Kiel und dem Bootshafen zeigt.

An dem Modell sollten - in einer Folge von Veranstaltungen - die geplanten Maßnahmen diskutiert, Veränderungsvorschläge erörtert und neue Ideen eingebaut werden.

Die Erkenntnisse aus dem Prozess wurden den Planern zur Verfügung gestellt und nach Abwägung in den Entwurf eingearbeitet.

In einer Abschlussveranstaltung am 10. Februar 2015, 19 Uhr im Legienhof, Legienstraße 22, 24103 Kiel werden die Ergebnisse der Beteiligung und der weitere Umgang mit den Vorschlägen vorgestellt.
 

Welche politischen Beschlüsse sind im Bezug auf die Impulsmaßnahmen für die Kieler Innenstadt gefasst worden?

Der Rat der Landeshauptstadt hat nicht nur den Rahmenplan „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ (2009) mit der Impulsmaßnahme Kleiner Kiel-Kanal beschlossen, sondern jüngst auch mit seinen Beschlüssen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEKK 2011), zum Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept (GEKK 2011) und zu Kiel-Innenstadt (Vorbereitende Untersuchung, Fördergebiet, Sanierungsträger, 2013) die besondere Bedeutung der Innenstadt Kiels und den besonderen Handlungsbedarf in dem zentralen Bereich der Stadt zum Ausdruck gebracht.

Darüber hinaus wurde ein Wettbewerb über die Planung der Ausführung des Kleinen Kiel-Kanals ausgeschrieben. Dieser Wettbewerb wurde am 21. November 2012 mit der Preisgerichtssitzung abgeschlossen. Am 12. Dezember 2012 wurde das Wettbewerbsergebnis in einer Informationsveranstaltung im Ratssaal vorgestellt und in einer Ausstellung präsentiert.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens entsprechend der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) hat die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 21. November 2013 beschlossen, den Planungsauftrag an die ARGE Becker, Gisecke, Mohren, Richard, Berlin/ Ingenieurbüro Obermeyer, Potsdam, zu vergeben.

In einer ersten Stufe wurden die Vorplanungs- und Entwurfsleistungen abgerufen. Die Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen nach fachlicher Prüfung in die weitere Bearbeitung einfließen.

Die Ratsversammlung hat am 16. Juli 2015 die bauliche Umsetzung der Maßnahme beschlossen.


Wirtschaftliche Bedeutung & Finanzierung

Welche positiven Effekte für die Wirtschaft in der Region werden erwartet, die die Kosten relativieren?

Das im Januar 2011 der Politik vorgestellte regionalwirtschaftliche Gutachten der CIMA Stadtmarketing GmbH aus Lübeck zum Kleinen Kiel Kanal attestiert dem Projekt folgende positive Wirkungen:
  • Aufwertung des Stadtimages, Attraktivitätssteigerung
  • Steigerung der Qualität des Bereiches und des unmittelbaren Umfeldes und sich daraus ergebende positive Effekte für die gesamte Innenstadt
  • Attraktivere Vernetzung der Hafen-, Kultur-, Dienstleistungs- und Einzelhandelslagen an repräsentativer Stelle in der Innenstadt
  • Stärkung Kiels als touristisches Ziel und Stärkung der touristischen Kaufkraftbindung am Standort
  • Stärkung der Einzelhandelslage durch die Vermittlung eines authentischen, sich von Einkaufszentren abhebenden Einzelhandelserlebnis
  • Anstoßfunktion für neue und teilweise lange in der Diskussion befindliche Folgeinvestitionen

Quantitativ prognostiziert CIMA Stadtmarketing GmbH aus Lübeck folgende regionalwirtschaftlichen Effekte:

  • Regionalisierte Wertschöpfungseffekte zwischen 12,3 und 27,2 Millionen Euro
  • Temporäre Beschäftigungseffekte von 60 bis 122 Arbeitsplätzen während der Vorbereitung und Realisierung des Projektes
  • Permanente Beschäftigungseffekte von 68 bis 201 Arbeitsplätzen insbesondere im Einzelhandel und im Beherbergungsgewerbe einschließlich Gastronomie

Insgesamt wird dem Projekt eine große Impulskraft für die Stadt und die Region bescheinigt.  
 

Wie teuer wird die Maßnahme?

Die Investitionskosten des Kleinen Kiel-Kanals (Holstenbrücke / Berliner Platz) belaufen sich einschließlich der Nebenkosten auf rund 18,7 Millionen Euro.

Die aus dem Wettbewerb hervorgegangene optionale bauliche Einbeziehung der Fläche am ABK-Häuschen / Kleiner Kiel ist bislang nicht Bestandteil der Maßnahme gewesen, könnte jedoch nach eingehender Erörterung im Rahmen der Bürgerbeteiligung mit aufgenommen werden. Die Bau- und Nebenkosten der baulichen Einbeziehung dieses Abschnittes werden auf rund 2,4 Millionen Euro geschätzt.
 

Muss die Stadt die Investitionskosten alleine tragen?

Nein. Der Kleine Kiel-Kanal wird ebenso wie weitere Maßnahmen der öffentlichen Hand in der Kieler Innenstadt mit Mitteln der Städtebauförderung aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ finanziert. Diese sind zweckgebunden und dürfen nur für städtebauliche Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt verwendet werden.

Für die Maßnahme Kleiner Kiel-Kanal liegt bereits die Zustimmung des Innenministeriums zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vor. Die Prüfung des Innenministeriums der vorliegenden ersten Entwürfe wies ein positives Ergebnis auf. Das heißt, ein Drittel der förderfähigen Kosten trägt der Bund, ein Drittel übernimmt das Land Schleswig-Holstein und ein Drittel der Kosten obliegt der Landeshauptstadt Kiel.

Die Zusage zur Aufnahme in dieses Städtebauförderprogramm hat die Landeshauptstadt Kiel im Jahr 2011 erhalten. Seitdem sind durch das Innenministerium umfangreiche Mittel für die Maßnahmen in der Kieler Innenstadt bewilligt worden. Diese werden vorrangig und konzentriert für die Umsetzung der Maßnahme Kleiner Kiel-Kanal eingesetzt.

Der städtische Eigenanteil beläuft sich für die 18,7 Millionen teure Maßnahme auf ca. 6,5 Millionen Euro.
   

Werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der Holstenbrücke / Wall an den Kosten der Maßnahme Kleiner Kiel-Kanal beteiligt?

Eine Kostenbeteiligung für die Wasserbecken ist rechtlich nicht möglich. Für die sonstige Erneuerung des öffentlichen Verkehrsraumes kommt eine Beteiligung nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Betracht.
 

Warum wird das Projekt aus Steuergeldern finanziert und nicht von den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke?

Die Gestaltung der öffentlichen Infrastrukturen, wie Straßen, Wege und Plätze ist eine öffentliche Aufgabe. Die Aufwertung ist auch zentraler Gegenstand der städtischen Wirtschaftsförderung in dem Bemühen, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Unternehmen und Arbeitsplätze in der Kieler Innenstadt anzusiedeln beziehungsweise zu halten.

Der Versuch, auf Grundlage des schleswig-holsteinischen Gesetzes über die Einrichtung von privaten Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen die Innenstadt (PACT) allein durch Beteiligung der privaten Akteure aufzuwerten, ist in der Vergangenheit gescheitert. Die Stadt muss sich der Aufgabe stellen.
   

Wie hoch sind die Unterhaltungskosten?

Die Erneuerungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sind in der Vorstudie für die favorisierte Variante B mit rund 110.000 Euro pro Jahr für das Becken und das direkte Umfeld ausgewiesen. Hierin sind enthalten:

  • Abschreibung (Erneuerung der baulichen und maschinentechnischen Infrastruktur nach Ablauf der Lebensdauer)
  • Unterhaltungskosten (Wartung)
  • Betriebskosten (Stundenlöhne, Betriebsmittel, Reinigungsmittel)

Hierbei sind die bereits heute anfallenden Unterhaltungskosten für die Holstenbrücke nicht gegengerechnet worden.

Öffentliche Infrastrukturen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Für die Pflege des Bahnhofsbereiches und der Hörn fallen ähnlich hohe Beträge an. Die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Dreifeldklappbrücke belaufen sich auf jährlich etwa 163.000 Euro.
 

Wie kann möglichen Kostensteigerungen wie bei anderen Großprojekten entgegengewirkt werden?

Voraussetzung für eine genaue Kostenschätzung ist eine detailierte Planung auf der Grundlage von Fachgutachten, um ein klares Bild von dem für die Realisierung notwendigen finanziellen Aufwand zu erhalten.

Mit der Vorstudie Holstenbrücke, gewässerökologischen Gutachten für den Kleinen Kiel-Kanal, den Bootshafen und den Kleinen Kiel, dem Ergebnis des Planungswettbewerbs, dem Vorentwurf und weiteren Sondierungen vor Ort (zum Beispiel Baugrundgutachten) liegt bereits ein wesentlicher Teil dieser Grundlagen vor.
 

Hätten nicht mit den rund 11,9 Millionen Euro Soziale Infrastrukturen gebaut werden können?

Die Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sind zweckgebunden und dürfen nur für städtebauliche Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt verwendet werden.
 


Gutachten & Planungen

Welche Nutzungen sind am Kanal und in direkter Umgebung geplant?

Die Nutzung der Erdgeschosszonen der im Umfeld des Kanals liegenden Gebäude wird grundsätzlich von den Eigentümern bestimmt. Allerdings bietet sich eine gastronomische Nutzung auf der Nordostseite des Kanals an, weil hier im vorliegenden Gestaltungsentwurf großzügige Flächen für die Außenbestuhlung (Freisitzanlagen) vor den Gebäuden vorgesehen sind. Die Planungen der Familienstiftung Dr. Wilhelm Ahlmann für ihre Gebäude (Holstenbrücke 1-7) sehen entsprechende Nutzungen vor.

Für den ehemaligen C&A-Komplex ist in der Neukonzeption Einzelhandel, Wohnen und eine Hotelnutzung geplant.

Auf der Südseite der Holstenbrücke sind gegenüber heute verstärkt Geschäfts- und Gastronomienutzungen möglich.
 

Warum kann keine durchgängige Wasserverbindung zwischen dem Kleinen Kiel und dem Bootshafen realisiert werden?

Die Wasserqualitäten im Kleinen Kiel und im Bootshafen sowie die innerstädtische Situation lassen eine reine Wiederherstellung der historischen Situation als durchgängige Wasserverbindung nicht zu.

In beiden Gewässern besteht eine hohe Nährstoffkonzentration, die bei einer Verbindung zu einer sehr hohen, nicht zu kontrollierenden Algenproduktion führen würde. Die Massenentwicklung von Algen sowie Sauerstoffmangel-Situationen mit starker Geruchsentwicklung wären die Folge.

Im Rahmen der Vorplanung wurde der Vorschlag der Generalplaner geprüft, Wasser aus dem Kleinen Kiel zur Einspeisung in die Kanalbecken zu leiten.

Nach Erstbefüllung geht es im Wesentlichen darum, die im Laufe der Zeit von der Kanaloberfläche verdunstende Wassermenge zu ersetzen. Es handelt sich dabei um vergleichsweise kleine Mengen. Das zugeführte Wasser wird im Auslaufbereich des Kleinen Kiels durch einen Pflanzenfilter gereinigt.

Etwa in Mittellage der Holstenbrücke wird auf der Längsseite des Kanals ein weiterer Pflanzenfilter aus Schilf angeordnet, der ebenfalls zur Reinigung des durchströmenden Wassers dient. Durch die Anordnung von Pumpen wird eine leichte kreisförmige Querströmung erzeugt, die sich positiv auf die Gewässerqualität auswirkt.

Die technischen und gewässerbiologischen Anforderungen werden in Anlehnung an vergleichbare Aufgabenstellungen bei der Planung und Realisierung von Schwimmteichen in der Planung berücksichtigt. Es hat sich herausgestellt, dass dies trotz des hohen Nährstoffgehaltes des Gewässers nicht nur möglich ist, sondern auch Vorteile gegenüber der Wasserentnahme aus dem Bootshafen besitzt.

Die Reinigungswirkung der Pflanzenfilter im Bereich süßwasserführender Gewässer ist erprobt. Eine Zuführung von Wasser mit geringem Salzgehalt (Brackwasser) aus dem Bootshafen, der eine Verbindung über ein Kanalrohr zur Förde besitzt, wäre für die üblicherweise eingesetzten Pflanzenfilter nicht geeignet.

Darüber hinaus würde der Bau von Brücken in den Bereichen Bootshafen / Andreas-Gayk-Straße / Wall sowie Martensdamm /Rathausstraße um eine durchgängige Wasserverbindung herzustellen, insbesondere wegen der dann notwendig werdenden Leitungsverlegungen, zu erheblichen baulichen und damit auch finanziellen Mehraufwendungen führen.
 

Woher kommt das Wasser für den Kleinen Kiel-Kanal?

Der Kleine Kiel-Kanal wird zunächst einmalig mit dem Wasser aus dem Kleinen Kiel gespeist. Dieses Wasser wird durch technische und biologische Filter gereinigt.Im weiteren Umwälzbetrieb durchläuft das Wasser ein System aus Pflanzen- und technischen Filtern. Wasserverluste, wie zum Beispiel durch Verdunstung, werden aus dem Kleinen Kiel ausgeglichen.
 

Werden Gerüche entstehen?

Ziel ist es, wie beim Bootshafen, durch technische Mittel eine Wasserqualität sicherzustellen, die den Aufenthalt an dem Kleinen Kiel-Kanal angenehm erleben lässt.
 

Werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt?

Die Barrierefreiheit wird gewährleistet. Die Planung wurde mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung abgestimmt.
 

Wie stellt sich die Verschattung in der Holstenbrücke dar?

In der Vorstudie zum Kleinen Kiel-Kanal wurde dieses Thema eingehend untersucht. Die Gebäude und deren Vorflächen auf der Nordostseite der Holstenbrücke sind im Frühjahr und im Herbst bis zum Spätnachmittag, in den Sommermonaten bis zum späten Abend, besonnt.
 

Wie begegnet man dem Durchzug / Luftzug?

Baumpflanzungen auf beiden Seiten und das Schilf des Pflanzenfilters auf der Südwestseite des Kanals tragen dazu bei, den Wind zu brechen.
 

Kann die südwestliche Kanalkante eine Qualität entfalten, wenn dort der Verkehr fließt?

Auf beiden Seiten des Kanals sind breite Promenaden vorgesehen Durch die nur von Bussen des ÖPNV mit geringer Geschwindigkeit befahrene Verkehrstrasse auf der Südwestseite des Kanals werden die direkt an der Kanalkante geplanten, mit Bänken versehenen Balkone nur geringfügig beeinträchtigt.

Zusammen mit den Gehwegen beidseits der Busverkehrstrasse entsteht auch auf der Südwestseite des Kanals eine attraktive Aufenthaltsfläche.
 

Wie ist der Anschluss an den Kleinen Kiel genau geplant?

Ein direkter Anschluss des Kanals an den Kleinen Kiel ist wegen der Wasserqualität und der innerstädtischen Situation nicht möglich. Durch die Berücksichtigung der Trasse für die Stadt- und Regionalbahn (SRB) endet der Kanal in allen Wettbewerbsentwürfen in etwa auf der Höhe der Einmündung der Kehdenstraße. Der Raum bis zum Kleinen Kiel ist als Platz- und Verkehrsfläche vorgesehen.

Die Gestaltung der Anbindung direkt am Kleinen Kiel und damit die Kenntlichmachung der Verbindung Kleiner Kiel / Bootshafen war ein wichtiges Entwurfskriterium, dass in den Wettbewerbsentwürfen unterschiedliche Ausprägung fand.

In der weiteren Bearbeitung durch die ARGE Becker, Gisecke, Mohren, Richard, Berlin / Ingenieurbüro Obermeyer, Potsdam, wurden Varianten für den Anschluss an den Kleinen Kiel entwickelt, die den Erhalt beziehungsweise Ersatz des heute vom Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel genutzten Gebäudes zeigen.

Angedacht ist eine Plattform, die zum Aufenthalt am Ufer des Kleinen Kiel einlädt (attraktiver Ausblick auf den Kleinen Kiel mit Blickrichtung Justizministerium) und ferner die Verbindungsfunktion der Achse Kleiner Kiel / Holstenbrücke / Bootshafen konsequent verdeutlicht. Die Gestaltung dieses Teilbereichs wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung thematisiert, da der Anschluss in dieser Form bislang nicht Bestandteil der Vorstudie war. Der Anschluss an den Kleinen Kiel ist in der Kostenschätzung gesondert ausgewiesen.
 

Ist zwischen Kleinem Kiel und Kleinem Kiel-Kanal ein geringerer Abstand möglich?

Um die Funktionalität / Kapazität der Straße und die Trasse der zukünftigen StadtRegionalBahn zu sichern, ist eine Verschmälerung der Straße nicht möglich, so dass sich der Abstand zwischen den Wasserflächen nicht verringern kann. Zusätzlich verlaufen unter der Fahrbahn Leitungen, die sich nicht ohne einen deutlichen Mehraufwand verlegen lassen.
 

Die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit schlägt anstelle einer richtigen Holstenbrücke wegen der querenden Leitungen einen Damm vor, der durch Scheinbrücken an den Seiten kaschiert werden soll. Ist eine solche Lösung vor dem Hintergrund der heutigen technischen Möglichkeit notwendig?

Technisch ist eine Leitungsverlegung entweder im Brückenkörper selbst oder unter dem Wasserbecken möglich. Eine solche Lösung ist allerdings mit höheren Kosten verbunden.

Die Entwurfsverfasser des 1. Preises haben in ihrem Vorschlag - im Unterschied zu allen anderen Entwürfen - den Wasserspiegel im Kanal auf 80 Zentimeter unterhalb des umgebenden Straßen- / Platzniveaus festgelegt. Damit würde eine Brücke, die ja selbst auch eine gewisse Höhe hat, mit ihrer Unterkante nur noch knapp über dem Wasserspiegel liegen und damit kaum noch als Brücke wahrgenommen werden.

Durch die Gestaltung der Ränder als Scheinbrücken, ist ein Damm (der zudem noch im ohnehin verschatteten Bereich liegt) praktisch nicht mehr erkennbar. In allen anderen Entwürfen liegt der Wasserspiegel ca. 200 Zentimeter unterhalb der umgebenden Flächen. Eine Brücke wäre dann deutlich von einem Damm zu unterscheiden.
   

Wie sieht die Farbgestaltung aus?

Die Farbgebung soll sich an der Gestaltung der umliegenden Bereiche orientieren, so dass sich der neue Bereich in das Stadtbild der Innenstadt integriert. Das Farbkonzept sieht derzeit eine zurückhaltende Farbgestaltung vor.
 

Wie wird die Verschmutzung des Kanals durch Müll, Graffiti, Kot von Wasservögeln, etc. vermieden?

Durch eine regelmäßige Reinigung der Wasseroberflächen sowie der angrenzenden Bereiche soll einer Verschmutzung entgegengewirkt werden. Die Kosten für die Reinigung sind in den geschätzten jährlichen Unterhaltungskosten (Abschreibung, Unterhaltungs- und Betriebskosten) in Höhe von rund 110.000 Euro enthalten.


Zeitlicher Rahmen

Wann wurden der Öffentlichkeit die Planungen vorgestellt?

Die Preisgerichtssitzung zur Entscheidung des Planungswettbewerbs, fand am 21. November 2012 statt. Am 12. Dezember 2012 wurde das Wettbewerbsergebnis in einer Informationsveranstaltung im Ratssaal vorgestellt. Anschließend wurde eine bis zum 7. Januar 2013 dauernde Ausstellung mit allen Arbeiten eröffnet.

In einer umfangreichen, vom Büro Luchterhandt aus Hamburg durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der inzwischen auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfs ausgearbeitet Vorentwurf von Oktober bis Dezember 2014 zur Diskussion gestellt.

Anregungen und Vorschläge konnten die Bürgerinnen und Bürger in der Auftaktveranstaltung am 28. Oktober, auf dem Wochenmarkt (Exerzierplatz) am 15. November, an den Mitwirkungstagen am 26./27. November 2014 sowie im Informationszentrum im LEIK, aber auch schriftlich oder telefonisch abgeben.

In der Abschlussveranstaltung am 10. Februar 2015, 19 Uhr im Legienhof, Legienstraße 22, 24103 Kiel wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und der weitere Umgang mit den Anregungen und Vorschlägen erläutert.

Vorstellung im Ortsbeirat Mitte in öffentlicher Sitzung am 16. Juni 2015.
Vorstellung und Maßnahmenbeschluss in der Sitzung des Bauausschusses am 2. Juli 2015.
 

Wann wird denn endlich gebaut?

Mit der Entwurfsplanung wurde im Dezember 2013 das aus dem Planungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Landschaftsplanungsbüro BGMR - Becker Giseke Mohren Richard - aus Berlin beauftragt.

Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, sind eine Reihe wichtiger Voraussetzungen zu schaffen. Als Stichworte sind beispielhaft zu nennen:
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und Einarbeitung in die Planung.
  • Entwurfs- und Ausführungsplanung
  • Maßnahmenbeschluss der Ratsversammlung
  • Erarbeitung und Prüfung der Förderanträge
  • Einstellen in das Förderprogramm
  • Ausschreibung und Vergabe

Nach gegenwärtigem Stand gilt folgender Terminplan:
 

  • 3. Quartal 2015
    Maßnahmenbeschluss der Ratsversammlung ✔
     
  • 1. Quartal 2016
    Abschluss der Entwurfsplanung unter Einbeziehung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung ✔
     
  • 2. Quartal 2016 - 1. Quartal 2017:
    Ausführungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibungen ✔
     
  • 3. Quartal 2016:
    Leitungsverlegungen durch Stadtwerke ✔
     
  • 1. Quartal 2017 - 2. Quartal 2017:
    Ausschreibungen und Vergabe ✔
     
  • 1. Quartal 2017 - 2. Quartal 2017
    Herstellen der neuen Haltestellen Rathausplatz und Martensdamm ✔
     
  • 3. Quartal 2017:
    Baubeginn Hauptbaumaßnahme mit Vollsperrung der Holstenbrücke: Kampfmitteluntersuchungen, Abbruch- und Kanalbauarbeiten ✔
     
  • 4. Quartal 2017 - 2. Quartal 2018
    Herstellen der Tiefgründung
     
  • 3. Quartal 2018 - 4. Quartal 2018:
    Herstellen der Wasserbecken
     
  • 1. Quartal 2019 - 3. Quartal 2019
    Herstellen der Frei- und Verkehrsflächen
Die Bauphasen können durch unvorhergesehene Umstände etwas variieren.

Mit Beginn der Hauptbaumaßnahme Anfang September 2017 wird die Holstenbrücke bis zum Bauende für den Verkehr vollständig gesperrt.
 
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Andreas Lade senden: