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Kiels Mitte bekommt ein neues Gesicht. Vom Holstenplatz bis zum Alten Markt werden die Straßen und Plätze neu gestaltet. In einem Wettbewerb wurde die beste Lösung dafür gesucht.

30. Juni 2020 - 11. November 2020
Europaweite Bekanntmachung des Wettbewerbs - Der Wettbewerb ist so umfangreich, dass er nach den Vorschriften des Vergaberechts europaweit ausgeschrieben werden muss. Aus den zahlreichen Bewerbungen wurden 15 Teilnehmer*innen / Büros ausgewählt. 

11. / 12. Mai 2021
Preisgerichtssitzung - Am Ende des Wettbewerbsverfahrens beraten Fachleute unter anderem aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Architektur, Verkehrs- und Stadtplanung sowie aus der Stadtverwaltung, dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und Kaufleute über die Ergebnisse und wählen den besten Entwurf für die weitere Bearbeitung aus. 

Die Jury aus Fach- und Sachpreisrichter*innen hat nach Prüfung und intensiver Diskussion drei Preise und zwei Anerkennungen vergeben.  Mit dem 1. Preis ist der Entwurf von Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover, ausgezeichnet worden.
 

 

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Die Grundlagen

Die gesamte Fläche des Wettbewerbsgebietes beträgt 3,4 Hektar - das entspricht fast fünf Fußballfeldern. Es umfasst die Holstenstraße, den Holstenplatz, die Andreas-Gayk-Straße, den Heinrich-Ehmsen-Platz mit westlicher Fabrikstraße, den nördlichen Stresemannplatz und den Asmus-Bremer-Platz.

Hier stoßen ganz unterschiedliche Arten von öffentlichen Räumen aufeinander: breite Straßen für die zukünftige ÖPNV-Trasse, kleine grüne Plätze, Veranstaltungsflächen und Bereiche für Fußgänger*innen. Eine herausfordernde, aber spannende Aufgabe für die Planer*innen.

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Wettbewerbsaufgabe

 
  1. Spezifische Identität des öffentlichen Raums entwickeln
     
    Die Neugestaltung der Fußgängerzone und der Plätze soll einen Beitrag zur Entwicklung einer spezifischen Identität der Innenstadt leisten und die Hauptlauflage stärken. Ziel ist es, in der im Rahmen dieses Wettbewerbs zu entwickelnden, konzeptionellen Leitidee für den öffentlichen Raum eine selbstbewusste und eigenständige Gestaltung mit hohem Wiedererkennungswert bzw. eine Kiel-typische “Handschrift”, eine Adresse und eine “Kieler Atmosphäre” herauszuarbeiten.
     
    Vorhandene Stärken, Potenziale, maritime Alleinstellungsmerkmale, der Kleine Kiel Kanal, im Bau befindliche Gebäude und deren künftige Nutzungen sind dabei zu bedenken. Dem übergeordneten stadträumlich-gestalterischen Ziel der klaren Ablesbarkeit der beiden Quartiere Altstadtinsel und Vorstadt muss in der Gestaltung der öffentlichen Räume durch einen differenzierten Einsatz an Gestaltungsmitteln entsprochen werden.
     
  2. Stadträume vernetzen, Sichtbeziehungen herausarbeiten
     
    Gleichzeitig müssen jedoch die zentrale Achse Holstenstraße, die Querverbindungen und die Plätze besser miteinander vernetzt und als Abfolge verschiedener, ineinander übergehender Räume gedacht und überplant werden (Stichwort: „Perlenkette“). Auch eine Vernetzung über das Wettbewerbsgebiet hinaus, mit den umgebenden Parks, den Grün- und Freiräumen sowie weiteren Plätzen in der Innenstadt (zum Beispiel Rathausplatz, Anna-Pogwisch-Platz, Alter Markt) ist zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt und ein Alleinstellungsmerkmal sind die freien Blickbeziehungen, vor allem zum Fördeufer mit den Hafen- und Liegebereichen der großen Linien- und Kreuzfahrt-Schiffe. Diese gilt es als besondere Momente herauszuarbeiten und zu stärken.
     
  3. Verschiedenste Nutzungsansprüche vereinen
     
    Ziel sind urbane, attraktive und nutzbare Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität im Spannungsfeld von Urbanität und Grünräumen. Sie sollen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen und Nutzer*innen gerecht werden. Die öffentlichen Räume sollen neben den Verbindungsfunktionen auch Angebote für Kommunikation, Aufenthalt, Spiel und gleichermaßen Raum für Veranstaltungen, Märkte und städtisches Leben bieten. 
     
    Bei der Neukonzeption der Freiräume wird eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Platzbegabungen, Charakteren und Nutzungsansprüchen der Teilräume erwartet. Auch hier gilt: der öffentliche Raum soll ein stabiles räumliches Gerüst und gleichzeitig flexible, kreative und temporäre Nutzungen fördern. 
     
  4. Verkehrsraum als Stadtraum gestalten
     
    Die Verkehrsräume dienen dem Fortbewegen, Flanieren, Treffen, Austausch und Aufhalten. Die Planung der öffentlichen Verkehrsräume wird deswegen als städtebauliche Aufgabe verstanden, bei der der Verkehrsraum als Stadtraum in funktionaler, räumlicher und gestalterischer Hinsicht zu denken und zu planen ist. Dies gilt insbesondere für die Integration einer Umwelttrasse in die Andreas-Gayk-Straße als zentrale Verkehrsachse, aber auch für die angrenzenden Plätze.
     
    Ziel ist neben der Verbesserung der Funktionalität in Bezug auf Umsteigeverkehre / Mobilität insbesondere eine Steigerung der Attraktivität als Orientierungs-, Aufenthalts- und Begegnungsraum. Die Gestaltung von Straßen und Wegen ist so vorzunehmen, dass eine funktionale Abwicklung der Verkehre mit den oben genannten Zielen einer hohen Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen und Verkehrsarten konfliktfrei und komfortabel überein geht. 
     
  5. Nachhaltige Entwicklung sichern und Räume für die Zukunft planen
     
    Die Kieler Ratsversammlung hat sich am 16. Mai 2019 der Resolution zur Ausrufung des „Climate Emergency“ angeschlossen. Die Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen hat für Kiel ab sofort Priorität: Bei allen Handlungen und Beschlüssen sind die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen. Ziel ist es, bei allen Maßnahmen die Auswirkung auf das Klima so gering wie möglich zu halten beziehungsweise Maßnahmen mit höherer Klimafreundlichkeit zu fördern.
     
    Dies betrifft auch den Wettbewerbsentwurf, der von der Ratsversammlung zur Umsetzung beschlossen wird. Aspekte zukünftiger Mobilität, Vernetzung, kurze Wege, Förderung und Stärkung des Umweltverbundes gehören genauso dazu, wie der Erhalt / die Nutzung von qualitätsvollem Bestand (zum Beispiel Asmus-Bremer-Platz), ein ressourcenschonender Umgang mit Flächen, Oberflächenmaterialien und finanziellen Mitteln oder dem Einsatz nachhaltiger Materialien. Auch Vorschläge zur Verbesserung des örtlichen Klimas / Außentemperaturen, zum Beispiel durch Wasserelemente, Begrünung, stadtklimaresistente Pflanzenauswahl oder - entwurfsabhängig - Vorschläge zur Entsiegelung, zu Verzögerung des Regenwasserabflusses fallen darunter und sollen im Rahmen des Wettbewerbs verortet werden. 

Kriterien zur Bewertung der Arbeiten

Die eingegangenen Arbeiten wurden unter anderem nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Leitidee und konzeptionelle Qualität
  • Städtebauliche und freiräumliche Qualität
  • Gestaltqualität des öffentlichen Raums inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität
  • Erfüllung der funktionalen Anforderungen (u.a. Verkehrsfunktionen, Freiraumfunktionen)
  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
  • Realisierbarkeit der Vorschläge
  • Realisierbarkeit in Bauabschnitten

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist keine Wertung. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.

Preise und Anerkennungen

Als Bearbeitungshonorar stellt die Landeshauptstadt als Ausloberin eine Summe von 114.000 Euro zur Verfügung. Sie wird je zu gleichen Teilen an die teilnehmendem Büros ausgeschüttet, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen vollständig erbracht wurden.

Folgende Preise und Anerkennungen werden insgesamt 110.000 Euro vergeben:

  • 1. Preis 44.000 Euro
  • 2. Preis 33.000 Euro
  • 3. Preis 22.000 Euro
  • Zwei Anerkennungen mit je 5.500 Euro für bemerkenswerte Teilleistungen.

Das Preisgericht behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss die Wettbewerbssume anders aufzuteilen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.

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Die Entscheidungen des Preisgerichts werden mehrheitlich getroffen.

Fachpreisrichter*innen, stimmberechtigt

  1. Doris Grondke, Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Landeshauptstadt Kiel
  2. Martin Rein-Cano, Berlin
  3. AW Faust, Berlin
  4. Prof. Kees Christiaanse, Rotterdam
  5. Prof. Kunibert Wachten, Dortmund
  6. Prof. Dr. Hartmut Topp, Kaiserslautern

Fachpreisrichter*innen, Stellvertretungen

  1. Florian Gosmann,  Leiter Stadtplanungsamt Kiel
  2. René Rheims, Krefeld
  3. Prof. Carsten Gertz, Hamburg

Sachpreisrichter*innen, stimmberechtigt

  1. Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer, Landeshauptstadt Kiel
  2. Silke Nowotny, Referatsleiterin Städtebauförderung, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein
  3. Wolfgang Erichsen - Vorsitzender Forum Innenstadt
  4. Uwe König, Vorsitzender Förderkreis Altstadt
  5. Fabian Winkler, Vorsitzender Ortsbeirat Mitte

Sachpreisrichter*innen, Stellvertretungen

  1. Jochen Schulz, 1. stellvertretender Vorsitzender Ortsbeirat Mitte
  2. Marion Wecken, Referat Städtebauförderung, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein
 

Das Wettbewerbsgebiet

Karte des Wettbewerbsgebiets - öffnet vergrößerte Ansicht