Sportförderung

Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt den Kieler Sport - vor allem die Vereine - nach den gegebenen Möglichkeiten ideell, materiell oder finanziell.

Möglichkeiten Sportförderung

Förderung nach der Sportförderrichtlinie

Die Richtlinien, nach denen dies geschieht, sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier zum Download.

Sportförderrichtlinie der Landeshauptstadt Kiel, Gesamttext


Antragsformulare

Um einen Antrag einzureichen bitte das PDF herunterladen, das zweiseitige Dokument ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und mit Vereinsstempel versehen an das Amt für Sportförderung senden.

NEU: Aktuell werden alle Antragsvordrucke nach Sportförderrichtlinien überarbeitet und digitalisiert.

Bis dahin muss allen Anträgen dieses Ergänzungsblatt nach den neuen Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Kiel vom 1. Februar 2022 ausgefüllt und unterschrieben beigefügt werden!


Förderfonds Breitensport

Im Rahmen des Investitionspakets "Förderung des Breitensports" wurde der Förderfonds Breitensport mit einem Volumen von insgesamt 510.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2024 eingerichtet.

Gefördert werden Vorhaben / Maßnahmen / Anschaffungen des Breitensports, die einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter nachweisen und unter anderem geeignet sind,

  • das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen,
  • das gemeinsame, inklusive und integrative Sporttreiben,
  • Sportangebote für eine sich wandelnde Altersstruktur,
  • die Ehrenamtskultur

voranzubringen.

  • Für 2023 stehen zusätzlich 200.000 Euro für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung. Die Sanierung von vereinseigenen Anlagen, insbesondere von Vereinsheimen, Umkleidebereichen und Sanitäranlagen können nun stärker als bisher gefördert werden.

Wichtig: Nehmen Sie vor der Antragsstellung zu den Sanierung von vereinseigenen Anlagen gerne Kontakt zu uns auf, damit wir sie bereits  zu Beginn des Antragsprozesses bestmöglich beraten können. 

Melden Sie sich gern telefonisch unter 0431 901-2981.


Antragsformulare

Antragsberechtigt sind in erster Linie Kieler Sportvereine, aber auch Ortsbeiräte, Kieler Bildungseinrichtungen, Bürgerinitiativen sowie einzelne Bürger*innen. Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie aus dem Konzept

Antragsformular Sportvereine 

Antragsformular außerhalb von Sportvereinen

Anträge können ganzjährig im Amt für Sportförderung der Landeshauptstadt Kiel gestellt werden. Weitere Fragen beantworten wie Ihnen gerne unter der Rufnummer 0431 901-2981.


Es gibt noch weitere Förderfonds und -programme der Landeshauptstadt Kiel. Informationen dazu finden Sie hier 

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Sportförderung
Sophienblatt 92-94, 7.OG
24114 Kiel