Sportförderung

Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt den Kieler Sport - vor allem die Vereine - nach den gegebenen Möglichkeiten ideell, materiell oder finanziell. Fördermöglichkeiten bestehen für den Breitensport nach der Sportförderrichtlinie, dem Breitensport Förderfonds oder der Veranstaltungsförderung.

Förderung nach der Sportförderrichtlinie

Die Sportförderrichtlinie unterstützt verschiedene Bereiche im Breitensport. Antragsberechtigt sind in der Regel Sportvereine, die mit mindestens 10 jugendlichen Vereinsmitgliedern im Sportverband Kiel e. V. registriert sind.  Detaillierte Informationen können Sie derSportförderrichtlinie der Landeshauptstadt Kiel, Gesamttext entnehmen. 

Die Anträge können Sie digital stellen. Hierfür ist lediglich ein Bürger*innen-Konto notwendig.

Folgende Fördermöglichkeiten stehen nach der Sportförderrichtlinie für Sportvereine im Sportverband kiel e. V. zur Verfügung 

 

  • § 3 Übungsleiter- und Mitgliederzuschüsse
  • § 4 Zuschüsse zu Investitionen
  • § 5 Zuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften
  • § 6 Zuschüsse für die Durchführung von Meisterschaften
  • § 7 Zuschuss zum Sporthafengeld/ Liegeplatzgebühren für Ausbildungssegelboote
  • § 8 Zuschuss zum Sporthafengeld für Gastlieger bei der Teilnahme an Segelregatten
  • § 9 Zuschuss zum Landeentgelt für Ausbildungssegelflugzeuge
  • § 10 Förderung von breitensportlichen Veranstaltungen (Erwerb von Pokalen) 
  • § 14 Förderung besonderer innovativer Sportangebote 

Informationen zu § 11 Vereinsjubiläen und zu den Sportler*innen-Ehrungen erhalten Sie unter der Rufnummer 0431 901-3177. 

  • § 14 Förderung besonderer innovativer Sportangebote
  • § 15 Zuschuss zur Durchführung des Geschäftsbetriebes

Antrag nach Sportförderrichtlinie

Antragsvordrucke in Papierform können bei Bedarf von den Mitarbeiter*innen im Amt für Sportförderung bereitgestellt werden.



Förderfonds Breitensport

Der Förderfonds Breitensport wurde ergänzend zur Sportförderrichtlinie mit einem Volumen von insgesamt 510.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2024 eingerichtet. Konzept.

Gefördert werden Vorhaben und Anschaffungen des Breitensports, die einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter nachweisen und unter anderem geeignet sind,

  • das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen,
  • das gemeinsame, inklusive und integrative Sporttreiben,
  • Sportangebote für eine sich wandelnde Altersstruktur,
  • die Ehrenamtskultur
  • voranzutreiben. 
    Anträge können jährlich bis zum 1. März und 1. September digital eingereicht werden. 

Für 2024 stehen zusätzlich 200.000 Euro für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung. Die Sanierung von vereinseigenen Anlagen, insbesondere von Vereinsheimen, Umkleidebereichen und Sanitäranlagen können nun stärker als bisher gefördert werden.  Die Anträge für Sanierungvorhaben müssen bis zum 31. Januar beim Amt für Sportförderung eingegangen sein. 

Wichtig: Nehmen Sie vor der Antragsstellung zu den Sanierung von vereinseigenen Anlagen gerne Kontakt zu uns auf, damit wir sie bereits  zu Beginn des Antragsprozesses bestmöglich beraten können. 

Melden Sie sich gern telefonisch unter 0431 901-2981.

Antrag nach Förderfonds Breitensport

Antragsvordrucke im Papierformat stellen die Mitarbeiter*innen vom Amt für Sportförderung gerne bereit. Anträge können ganzjährig im Amt für Sportförderung der Landeshauptstadt Kiel gestellt werden. Weitere Fragen beantworten wie Ihnen gerne unter der Rufnummer 0431 901-2981.


Veranstaltungsförderung im Breitensport

Die Landeshauptstadt Kiel möchte den organisierten Sport fördern und dabei unterstützen, sichtbar zu sein. Öffentlich zugängliche Veranstaltungen sind für Sportvereine- und verbände eine wichtige Maßnahme, um für ihren Sport zu werben und immer neue Mitglieder für den Sport zu begeistern. 

Konzept zur Veranstaltungsförderung

Antrag Veranstaltungsförderung 

Daher stehen jährlich Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung. Anträge können jährlich bis zum 31. März beim Amt für Sportförderung gestellt werden. Fragen zur Veranstaltungsförderung beantworten wir Ihnen gerne unter 0431 901-2981.


Es gibt noch weitere Förderfonds und -programme der Landeshauptstadt Kiel. Infos dazu finden Sie hier.

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Sportförderung
Sophienblatt 92-94, 7.OG
24114 Kiel