GleichstellungWas ist Gleichstellung?
Unter Gleichstellung der Geschlechter wird das Bestreben verstanden, für Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gleiche Chancen unter anderem in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in der Gesellschaft herzustellen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit ihrem Team an der Verwirklichung von gesellschaftlicher Gleichstellung. Sie ist organisatorisch beim Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt.
Sie berät in ihrer Arbeit über Ämter- und Parteigrenzen hinweg, macht auf Defizite aufmerksam und bietet Lösungsvorschläge und Alternativen an. In der städtischen Verwaltung wirkt sie unter anderem an einer gezielten Frauenförderung mit, hat aber auch die Belange männlicher Mitarbeiter, zum Beispiel bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Blick.
Auf unseren Seite werden Sie häufig den Genderstern* finden. Der Genderstern ist eine Methode gendergerechter Sprache. Er steht für geschlechtliche Vielfalt. Der Stern soll mit seinen Strahlen, die in verschiedene Richtungen weisen, zeigen, dass es weitere Möglichkeiten gibt, als sich als Mann oder Frau zu definieren.
Überall da, wo Texte auf rechtlichen Grundlagen basieren, die auf binären Geschlechtsvorstellungen (Mann/Frau) beruhen, wird der * nicht verwendet.
Auf dieser Seite
- Aktuell: Poetry Slam zum Internationalen Frauentag
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Wichtige Links
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Die Gleichstellungsbeauftragte / Referat für Gleichstellung
Hopfenstraße 29 (HUK-Gebäude), 24103 Kiel
0431 901-2056
gleichstellung@kiel.de
Öffnungszeiten
- Montag - Donnerstag 9-15 Uhr
- Freitag 9-12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Themen
Veranstaltungen & Projekte
.Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Unter dem Motto „Nein in Stein - Wege aus der Gewaltspirale“ wurde im Volkspark (Werftpark) in Kiel-Ellerbek zusammen mit der Künstlerin Rafaela Schmakowski ein Kunstwerk geschaffen, mit dem aller Frauen* und Mädchen* gedacht wird, die durch Gewalt verletzt oder getötet worden sind.
Jährliche Aktionen am Labyrinth
Einmal im Jahr nutzt der Kieler Arbeitskreis gegen Gewalt gegen Frauen das Labyrinth für eine Herbstfeier.
Im Fokus steht dabei das Gedenken an die im laufenden Jahr von Gewalt betroffenen Frauen* und Mädchen*. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Referat für Gleichstellung.
Wegbeschreibung
Das Labyrinth im Volkspark ist vom Kieler Hauptbahnhof mit den Linien 11 (Richtung Dietrichsdorf) und 14 (Richtung Laboe) am schnellsten zu erreichen. Nach Ausstieg an der Bushaltestelle „Große Ziegelstraße“ ist das Labyrinth wenige Minuten entfernt (Nach Ausstieg Große Ziegelstraße links abbiegen in die „Große Ziegelstraße“ und anschließen rechts auf die Prinzenstraße wechseln). Alle Informationen zum Busverkehr sind auf der Website der KVG zu finden.
Mit dem PKW ist das Labyrinth entweder über den Ostring /B502 zu erreichen oder über die Werfstraße.
Das Team
Helga Rausch
0431 901-2054
Gleichstellungsbeauftragte
N.N.
0431 901-2057
Referentin für Personal, Organisation und Beratung
Anna Linde
0431 901-2053
Referentin für Gleichstellungspolitische Vernetzung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Geschäftsführung Frauenbündnis
Sabine von den Driesch
0431 901-2056
Geschäftszimmer
Madeleine Schmidt
0431 901-2055
Nadine Gristow
0431 901-2058
Steuerungsunterstützung und allgemeine Verwaltung
Ausbildungsplätze
Beratung
Wichtig
Sie als Ratsuchende entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Wir unterstützen Sie in Ihrer Entscheidungsfindung.
Da das Referat für Gleichstellung nicht immer besetzt ist, machen Sie bitte für die Beratung einen Termin mit uns aus unter 0431 901-2056 oder per Mail gleichstellung@kiel.de.
Wenn Sie Angst um ihr körperliches Wohlergehen oder sogar Ihr Leben haben, wenden Sie sich bitte rund um die Uhr direkt an das Hilfetelefon Frauen* unter 0800 0116 016 oder rufen Sie die Polizei unter 110 an.
Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Menschen, die in Kiel leben oder bei der Landeshauptstadt Kiel arbeiten. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Sprechen Sie uns gerne an!
In der Regel handelt es sich um sogenannte Kurzzeitberatungen. Das bedeutet, dass wir Sie nach Rücksprache mit Ihnen bei sehr speziellen Anliegen oder längerem Beratungsbedarf an andere Stellen weitervermitteln, die für Ihr Problem qualifiziert sind. Alle anderen Fragen, die direkt oder nach wenigen Treffen oder Telefonaten geklärt werden können, klären wir direkt mit Ihnen.
- Überlastung im familiären oder beruflichen Umfeld
- Vereinbarkeit von Familie & Beruf
- Fragen zu Elternzeit
- Konflikte am Arbeitsplatz oder dem privaten Umfeld
- Weiterentwicklung der beruflichen Laufbahn
- Arbeitszeitmodelle
- Frauenförderung
- Gewalt & Frauendiskriminierung
- …
Frauenbündnis
Das Frauenbündnis Kiel bündelt die frauenpolitischen Kräfte in Kiel. Es setzt sich grundsätzlich für die Förderung und Gleichstellung aller Frauen* ein, unabhängig ihrer gesellschaftlichen Stellung, religiösen Überzeugung, Bildungsstand, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität,
ethnischen Herkunft, des Alters oder einer Behinderung.
Unser Ziel
Übergreifendes Ziel des Frauenbündnisses ist es, politische Entscheidungen im Interesse von Frauen zu beeinflussen. Dies soll erreicht werden durch:
- Vernetzung politisch aktiver Frauengruppen und Frauen in Kiel
- gegenseitige Kenntnis der Aufgaben und Ziele der verschiedenen Organisationen
- gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen zur Frauenförderung/Frauengleichstellung in Kiel sowie Abbau von Sexismus, Rassismus und Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- unmittelbare Einschaltung in die Kommunalpolitik durch ständigen Kontakt mit den politisch Verantwortlichen und gegebenenfalls durch Stellungnahmen
- verstärktes Einfordern von gerechterer Verteilung der Ressourcen
Das Frauenbündnis Kiel steht allen Kieler Frauen und Frauenorganisationen offen, die seine Ziele mittragen und die Bereitschaft zu aktiver Beteiligung mitbringen. Einmal jährlich findet eine Vollversammlung statt. Vertreten wird es von mindestens drei Sprecherinnen, die von der Vollversammlung gewählt werden.
Wie ist das Frauenbündnis organisiert?
Einmal im Jahr trifft sich das Frauenbündnis zu seiner Vollversammlung, die in der Regel mit einer öffentlichen Veranstaltung verbunden ist. Alle zwei Jahre wird auf diesen Vollversammlungen ein Team aus mindestens drei Sprecherinnen gewählt, die das Frauenbündnis Kiel nach außen vertreten, Themen identifizieren, die gleichstellungspolitisch gerade wichtig für Kiel sind, Aktionen planen und die Durchführung vorbereiten.
Die Geschäftsführung obliegt dem Referat für Gleichstellung der Landeshauptstadt Kiel. Bei Interesse an einer Mitarbeit im Frauenbündnis Kiel wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen.
Amal Allouch
Amal.Allouch@hotmail.de
Canan Canli
C.Canli@gmx.net
Ingrid Lietzow
Lietzow-kiel@t-online.de
Stefanie Röstel
kik@frauenhaus-kiel.de
Bianca Wöller
Biancawoeller@web.de
Was ist Gleichstellung?
Unter „Gleichstellung“ wird für gewöhnlich die gesellschaftliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau verstanden, wie sie in verschiedenen Gesetzen - wie dem Grundgesetz oder dem schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetz - beschrieben ist.
Frauen und Männer sind in Deutschland in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens noch immer nicht gleichberechtigt. Zu nennen sind hier zum Beispiel:
- Frauen und Männer werden nicht gleich bezahlt
- 9 von 10 Alleinerziehenden sind Frauen. Gleichzeitig ist alleinerziehend zu sein, eines der größten Armutsrisiken
- Fast täglich versucht in Deutschland ein Mann seine (Ex)Partnerin zu töten
- Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 ändert nichts daran, dass die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten noch immer auf die Gleichstellung von Mann und Frau beschränkt.
Zur Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages wird von der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet allen Menschen rechtlichen Schutz im Bereich des Arbeits- und Zivilrechts. Dies beinhaltet Unterstützung bei Benachteiligungen, die in unterschiedlichen Formen wie beispielsweise Belästigung, Einschüchterung, Mobbing aber auch abwertende Sprache (Beleidigung) auftreten können. Benachteiligungen erfahren Menschen aufgrund unterschiedlicher personenbezogener Merkmale wie zum Beispiel:
- Ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexueller Identität
Zu spüren ist dies beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Wohnraumsuche, in ungleicher Bezahlung zwischen Frauen und Männern, sexueller Belästigung, willkürlich gesetzten Altersgrenzen, Beleidigungen aufgrund der sexuellen Orientierung, Entwürdigungen aufgrund der Herkunft oder einer Behinderung.
Im Fokus der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten liegt die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die zumeist auf klassischen Rollenbildern und daraus resultierenden Gesellschaftsvorstellungen basiert, nach denen Männer und Frauen unterschiedliche Aufgaben in der Gesellschaft zu erfüllen und feste Plätze einzunehmen hätten. Für weitere Geschlechter und Geschlechtsidentitäten jenseits von "Mann" und "Frau" ist in solchen Weltbildern ebenfalls kein Platz.
Ethnische Herkunft
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) richtet sich u.a. gegen Diskriminierungen, die aus rassistischen Gründen begangen werden. Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft sind jegliche Art von Benachteiligungen, die mit der Abstammung des Menschen und damit verbundenen Eigenheiten der (Aus-) Sprache und des Erscheinungsbildes zusammenhängen.
Wenn Sie aus rassistischen Gründen oder aufgrund Ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden, können Sie sich an folgende Beratungs- und Informationsstellen wenden:
- Zebra .e.V Kiel bei rassistischen, antisemitischen und rechtsmotivierten Angriffe
- Antidiskriminierungsstelle des Landes SH bei Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft und Rassismuserfahrung
- Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein
Geschlecht
Menschen dürfen nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Benachteiligungen treten jedoch in vielen Situationen sowohl im Alltag als auch im Berufsleben auf: Die Entgeltungleichheit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder Benachteiligung aufgrund einer Schwangerschaft sind die am häufigsten damit verbundenen Beratungsanfragen, aber auch das Erleben von Transphobie ist für viele Menschen Alltag.
Zumeist basiert die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts auf klassischen Rollenbildern und daraus resultierenden Gesellschaftsvorstellungen, nach denen Männer und Frauen unterschiedliche Aufgaben in der Gesellschaft zu erfüllen und feste Plätze einzunehmen hätten. Für weitere Geschlechter und Geschlechtsidentitäten jenseits von "Mann" und "Frau" ist in solchen Weltbildern ebenfalls kein Platz. Einen wichtigen Schritt dagegen ging das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung mit der Entscheidung und dem Gesetzesentwurf über die Einführung der dritten Option, der Kategorie ‚divers‘ neben den bisherigen Kategorien ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ ins Personenstandsregister. Dieser Schritt bewirkt eine höhere Sensibilisierung in Fragen der (Anti-)Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das Transsexuellengesetz hingegen ist noch immer nicht überarbeitet worden und wird von zahlreichen Verbänden seit Jahren kritisiert.
Im Fokus der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten liegt die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns:
- Referat für Gleichstellung:
0431 901-2056
Gleichstellung@kiel.de oder mit einer anderen Beratungsstelle, wie - HAKI e.V.
- LSVD Schleswig-Holstein e.V.
- Antidiskriminierungsstelle des Landes SH
Religion/Weltanschauung
Das Grundgesetz schützt die freie Religionsausübung aller Bürger*innen. Im Arbeitsleben sind Menschen darüber hinaus durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierungen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung geschützt.
Wenn Sie eine Benachteiligung oder ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit oder Ihrer Weltanschauung erfahren, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:
Behinderung
Der Begriff der Behinderung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz umfasst nicht nur die Menschen mit einer Schwerbehinderung, sondern laut Gesetzesbegründung in Verbindung mit dem SGB IX auch Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Diese Beeinträchtigungen müssen demnach dauerhaft sein, also voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Der gesundheitliche Zustand der Person muss laut Definition von dem für das Lebensalter typischen Gesundheitszustand abweichen und die betroffene Person an der gleichberechtigten Teilnahme am Gesellschaftsleben hindern.
Um schwerbehinderte Menschen im Berufsleben zu fördern, müssen öffentliche Arbeitgeber*innen gemäß § 165 Satz 3 SGB IX schwerbehinderte Stellenbewerber*innen grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Eine Ausnahme kann nur durch eine offensichtlich fehlende Eignung begründet werden.
Wenn Sie eine Benachteiligung oder ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund ihrer Behinderung erfahren, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:
- Leitstelle für Menschen mit Behinderung LHK
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Antidiskriminierungsstelle des Landes SH
- Jede öffentliche Einrichtung verfügt außerdem über eine Schwerbehindertenvertretung
Alter
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen wegen des Alters. Ältere Personen dürfen also nicht wegen ihres hohen und jüngere Personen wegen ihres niedrigen Alters benachteiligt werden. Beispielsweise ist eine Stellenausschreibung für ein „junges, dynamisches Team“ nicht diskriminierungsfrei, da diese Formulierung ältere Personen daran hindern könnte, sich für diese Stelle zu bewerben.
Wenn Sie eine Benachteiligung aufgrund Ihres Alters erfahren, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:
Sexuelle Identität
Der Begriff „sexuelle Identität“ bezieht sich nicht auf die geschlechtliche Identität, sondern auf die sexuelle Orientierung der Person. Aufgrund der auch heutzutage noch verbreiteten Benachteiligung von homo* und bisexuellen Menschen richtet sich das Verbot vordergründig auf die Ungleichbehandlung gegenüber heterosexueller Menschen. Der Schutz vor Diskriminierung deckt nach herrschender Meinung nur Formen der sexuellen Neigung ab, die gesetzlich nicht verboten sind.
Wenn Sie eine Benachteiligung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erfahren, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:
Intersektionalität/Mehrfachdiskriminierung
Nicht selten treten Benachteiligungen gebündelt auf. Wenn z.B. eine Frau mit Kopftuch diskriminiert wird, ist nicht eindeutig, ob sie aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder der ethnischen Herkunft eine Benachteiligung erfährt.
Wenn Sie unentschlossen sind, ob eine Diskriminierung vorliegt und ob Sie die richtige Beratungsstelle dafür gefunden haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir finden die richtigen Ansprechpartner*innen für Sie.
Unter dem Begriff ‚Diversität‘ versteht man die Vielfalt der Lebensformen und Menschen in einer Gesellschaft. Jeder Mensch hat individuelle Merkmale, die ihn von anderen unterscheiden. Das können persönliche Einstellungen, wie die Religion oder Weltanschauung, aber auch feste Kategorien wie seine Herkunft, das Lebensalter, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung oder auch eine eventuell vorhandene Behinderung sein. Unterschiedlich macht Menschen aber auch ihre Art zu leben.
Ein Mensch kann alleinstehend oder verheiratet sein, Kinder haben oder kinderlos sein, trans* oder cis sein, um nur einige wenige der Kategorien zu nennen, die eine Gesellschaft vielfältig machen. Wichtig dabei ist eines: zu verstehen, dass alle diese Merkmale in Ordnung und völlig gleichwertig sind. Jede Form zu leben, die ein Mensch wählt, und alle Merkmale, die zu ihm gehören, sind „normal“. Erst durch die negative Bewertung dieser Unterschiede entstehen Vorurteile und Benachteiligung.
Starre gesellschaftliche Rollenbilder und -muster tragen häufig ebenfalls dazu bei, dass bestimmte Machtverhältnisse und systemische Benachteiligungen anhand dieser Merkmale gerechtfertigt werden, wie z.B. ungleiche Bezahlung bei Männern und Frauen, mangelnde bauliche Angebote, wie z.B. bei Sanitäranlagen, für nicht-binäre Menschen, das generische Maskulinum (Bsp.: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker), mit dem andere Geschlechter mitgemeint sein sollen, Benachteiligungen von Frauen* mit Kopftuch etc.
Das Besondere liegt bei der Vielfalt aber nicht allein in den Unterschieden, die uns alle einzigartig machen. Vielfalt dient auch dazu, Gemeinsamkeiten zu finden. Ein kinderloser homosexueller cis-Mann kann durchaus eine ähnliche Weltanschauung haben, wie eine gleichaltrige transsexuelle Person oder eine alleinerziehende Frau - und das auch, wenn alle diese Personen unterschiedlicher Herkunft sind. Vielfalt schafft die Möglichkeit neuer Begegnungen und Erfahrungen, denn die Diversität der Lebensformen nimmt stetig zu.