Meldung vom 11. März 2020

Erste bestätigte Covid-19-Fälle in Kiel

Am späten Abend des 10. März wurden in der Landeshauptstadt Kiel drei Fälle einer Covid-19-Erkrankung nach Labortest bestätigt. Bei den Personen handelt es sich um eine Ärztin des UKSH, um einen Berufsschüler und um eine 59-jährige Kielerin. Bei allen drei Personen handelt es sich um Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Österreich. Am Mittwoch, 11. März, kam der vierte bestätigte Fall einer Kielerin hinzu, die Kontakt mit Reiserückkehrern aus Österreich hatte.

Alle Personen, die mit den Betroffenen engen Kontakt hatten, werden derzeit informiert und auf den Erreger getestet.

„Wir sind gut vorbereitet auf diese und mögliche weitere Fälle“, betont Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken. „Dank der professionellen und umsichtigen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und der Kliniken wird die Situation gut beherrscht. Die Kielerinnen und Kieler sollten weiter besonnen bleiben und sich in ihrem persönlichen Verhalten an die Hinweise des Gesundheitsamtes und des Robert-Koch-Instituts halten.“


Maßnahmen im Gesundheitsamt der Stadt Kiel

Unter Federführung des Gesundheitsdezernenten Gerwin Stöcken wurde ein städtischer Führungsstab gebildet, um einen engen fachlichen Austausch mit allen Einsatzkräften und Versorgungsstrukturen – wie dem Städtische Krankenhaus, dem UKSH, ambulanten medizinischen Einrichtungen, Polizei oder Feuerwehr – zu gewährleisten. Das städtische Amt für Gesundheit prüft darüber hinaus mehrmals täglich die aktuelle Lageeinschätzung des Robert Koch-Institutes (RKI). Zusätzlich findet regelmäßig ein Austausch mit dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium statt.


Maßnahmen im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Die gestern positiv auf SARS-CoV-2 getestete Mitarbeiterin der Kinderklinik am Campus Kiel ist häuslich isoliert und es geht ihr gesundheitlich gut. Alle beruflichen Kontaktpersonen und Patienten werden derzeit nachvollzogen und informiert. Um eine Weiterverbreitung möglichst einzudämmen, werden alle infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine mögliche, wenngleich nicht wahrscheinliche Übertragung mit dem SARS-CoV-2 getestet. Das weitere Vorgehen wird eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt.  

Mit Auftreten des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) hat das UKSH vorsorglich einen täglich tagenden Koordinierungsstab zur Einleitung und Kontrolle notwendiger Maßnahmen eingerichtet. Das UKSH verfügt über einen Hochdurchsatztest und ist darauf vorbereitet, mehrere hundert Proben am Tag zu untersuchen. Dieser Test hat die derzeit höchste verfügbare Genauigkeit, so dass selbst minimale Mengen ausschließlich des SARS-CoV-2 nachgewiesen werden. Als einziger Maximalversorger des Landes verfügt das UKSH über rund 150 Intensivbetten in Kiel und Lübeck.

Besucherinnen und Besucher werden darauf hingewiesen, von Besuchen im UKSH und im Städtischen Krankenhaus abzusehen, sofern sie selbst krank sind oder es in der jüngsten Zeit waren (Erkältung oder andere infektiöse Erkrankungen) – mit Rücksicht auf die Patientinnen und Patienten sowie das betreuende Personal. Ansonsten werden diese darum gebeten, Besuche am Krankenbett auf eine Person pro Tag zu beschränken, um vorbeugend die Gefahr von Ansteckung und Ausbreitung von Infektionen zu verringern. Hinweise zum richtigen Verhalten stehen auch in einer Allgemeinverfügung, die unter www.kiel.de/bekanntmachungen zu finden ist.


Maßnahmen im Städtischen Krankenhaus

Im Städtischen Krankenhaus wurde eine Isolierstation eingerichtet. Die Station hat insgesamt 30 Betten, es handelt sich um Zwei- und Vier-Bett-Zimmer. Genutzt werden bei Inbetriebnahme zunächst 16 Betten in sogenannten Isolier-Zimmern, die alle über eine Schleuse verfügen. Erst wenn die Patientenzahl steigt, also die Zahl der Isolierbetten nicht mehr ausreicht, muss diskutiert werden, ob die Zimmer ohne Schleuse zusätzlich genutzt werden können. Das wären Zimmer, die ebenfalls auf der Isolierstation liegen, aber keine zusätzliche Schleuse haben.

Außerdem wurden zwei Container aufgestellt, in denen außerhalb des normalen Klinikbetriebes Diagnostik vorgenommen werden kann. Zusätzliche Schutzausrüstungen liegen bereit. Desinfektionsmittel für den Gebrauch im Krankenhaus wurden ebenfalls zurückgelegt.


Maßnahmen bei Verdacht auf Infizierung

Wer glaubt, selbst von Covid-19 betroffen zu sein, sollte keine Arztpraxis oder Notaufnahme aufzusuchen – dadurch könnten im Zweifel andere Patientinnen und Patienten angesteckt werden. Kielerinnen und Kieler, die in jüngster Zeit in betroffene Gebiete gereist sind oder die Kontakt zu Personen hatten, die infiziert sein können, sollten sich entweder in ihrer Arztpraxis anmelden oder außerhalb der Sprechzeiten unter 116-117 anrufen. Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist erreichbar unter 030/ 346 465 100. Ergänzend ist auf Landesebene ein zusätzliches Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein geschaltet. Es ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0431/79 70 00 01 erreichbar.


Maßnahmen bei häuslicher Quarantäne

Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass Quarantäne bei „Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern“ angeordnet werden kann. Zuständig dafür sind die Gesundheitsämter. Bei einem Corona-Verdacht wird der Zustand der betroffenen Person in der Regel für 14 Tage beobachtet. Der Grund dafür ist, dass die Inkubationszeit – also die Zeit zwischen Ansteckung und Beginn von Symptomen der Krankheit – nach bisherigem Stand so lange dauert. Kielerinnen und Kieler, die sich nicht allein über Verwandte oder Nachbarn versorgen lassen können, bietet die Landeshauptstadt Kiel gemeinsam mit dem Ehrenamtsbüro „Nette Kieler“ Unterstützung an.


Medizinische Maßnahmen


Der Nachweis des Corona-Virus erfolgt über einen Nasen- und Rachenabstrich. Im Falle eines SARS-CoV-2-Virusnachweises würde das Amt für Gesundheit gegenüber der infizierten Person eine Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im Krankenhaus – je nach Gesundheitszustand – anordnen. Umgehend würden dann die Kontaktpersonen ermittelt und erfasst. Den Kontaktpersonen würde auferlegt werden, zwei Wochen lang täglich zweimal die Körpertemperatur zu messen und Auskünfte über den Gesundheitszustand zu geben. Täglich würde das Amt für Gesundheit die Informationen abfragen. Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Kontaktpersonen würde man dann auch bei ihnen eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus veranlassen.


Möglicher Pandemiefall

Die Gesundheitsämter der Bundesrepublik verfügen über Pandemiepläne, die zurzeit aktualisiert werden. Mit den Maßnahmen wird die Funktions-und Leistungsfähigkeit auch im Ernstfall aufrechterhalten. Dazu gehört unter anderem das reibungslose Funktionieren der technischen Infrastruktur und Kommunikation oder die personelle Sicherstellung der wichtigen Fachbereiche auch in Krisen-und Ferienzeiten. Der Pandemiefall ist bisher nicht ausgerufen worden.


Weitere Informationen zur Situation in Kiel gibt es hier.

Pressemeldung 170/11. März 2020/kg


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