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Interfraktioneller Antrag - 0750/2023-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag zu Drs. 0720/2023 "Die Kieler Wohnungsgesellschaft groß machen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; SPD-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Apr 25, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Entscheidung
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Jun 11, 2024
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Antrag
Die Kieler Wohnungsgesellschaft soll zu einem bedeutenden Faktor auf dem Kieler Wohnungsmarkt entwickelt werden, um den vorhandenen Wohnungsmarkt zu ergänzen und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Dafür sind grundlegende strukturelle Anpassungen nötig und bisherige Vorgaben anzupassen.
Daher wird die Verwaltung beauftragt,
- eine Erhöhung der finanziellen Ausstattung der Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) zu prüfen. Ziel soll es sein, mit den zusätzlichen Mitteln Sozialwohnungen zu bauen oder deren Bau zu unterstützen. Der finanzielle Bedarf für diese Maßnahmen soll ermittelt und dargestellt werden.
- eine Anpassung der Geschäftsstrategie der KiWoG vorzubereiten, so dass auch nichtgeförderte Wohnungen gebaut und erworben werden.
- den bestehenden Betrauungsakt für die Kieler Wohnungsgesellschaft regelmäßig entsprechend der Entwicklung am Wohnungsmarkt zu überprüfen und ggf. anzupassen.
- Verhandlungen mit VONOVIA, der LEG, und anderen Playern auf dem Wohnungsmarkt zur Übernahme von Wohnungsbeständen aus deren Hand aufzunehmen.
- die Aktivierung von Bauland zu prüfen.
- die Übernahme stillgelegter Projekte durch die KiWoG zu prüfen
- die KiWoG wird im Rahmen der Haushaltsplanung finanziell (und personell) so ausgestattet, dass auch Großprojekte durch sie in Angriff genommen werden können.
Weiterhin soll geprüft werden, wie zukünftig bei der Bebauung von öffentlichen Flächen in Kiel darauf hingewirkt werden kann, dass die KiWoG und/oder Wohnungsbaugenossenschaften beteiligt werden können. Bei der Bebauung von öffentlichen Flächen soll grundsätzlich das Erbbaurecht Anwendung finden.
Sachverhalt/Begründung
Nach den Beschlüssen der Haushaltsdebatte zur KiWoG gibt es noch partiellen Optimierungs- und Prüfungsbedarf, den wir mit dem vorliegenden Antrag anschieben wollen.
gez. Ratsmitglied Jaqueline Hörlöck
gez. Ratsherr Pascal Schmidt
SSW-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Karla Frieben-Wischer
gez. Ratsfrau Anke Oetken
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Ratsherr Matthias Treu
gez. Ratsherr Volkhard Hanns
SPD-Ratsfraktion