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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0802/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Pendelfähre zwischen den Schwentineufern als Alternative zu den in der Drucksache 0472/2022 vorgeschlagenen Brückenvarianten V3f, V3g, V9, V2.1 und V2.3 zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, diese Fähre autonom und elektrisch zu betreiben, etwa in Kooperation mit CAPTN Kiel. Die voraussichtlichen Kosten sind unter Einbeziehung möglicher Förderprogramme darzustellen. Sponsoringmöglichkeiten sind ebenfalls zu prüfen und einzubeziehen. Die Prüfung soll auch darlegen, was für Veränderungen und Verbesserungen die Einrichtung einer solchen Pendelfähre auf den Fahrplan der F2 haben kann – auch vor dem Hintergrund verschiedener Fassungsvermögen und Pendelfrequenzen der zu prüfenden Schiffstypen. Bei der Prüfung sind Möglichkeiten der Kooperation mit der Fachhochschule Kiel und bereits vorhandene Pläne der Fachhochschule Kiel mit einzubeziehen. Die Ortsbeiräte Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf und Ellerbek/Wellingdorf sind zu beteiligen.

 

Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität und dem Bauauschuss bis zum Ende des Jahres 2024 vorzulegen.

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Sachverhalt/Begründung

Eine verbesserte Querung der Schwentinemündung wird sowohl von den Ortsbeiräten Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf und Ellerbek/Wellingdorf als auch von der Fachhochschule Kiel für erstrebenswert gehalten. Die Prüfung der Brückenbauwerke hat ergeben, dass eine Brücke im Bereich der benannten Fähranleger in jedem Fall beweglich sein müssten, was nach der Drucksache 0497/2024-01 Baukosten zwischen ca. 8 – 19 Millionen Euro verursachen würde, mit jährlichen Unterhaltskosten zwischen ca. 176.000 – 312.000 Euro. Bei einem festen Brückenbauwerk in der Nähe der bereits bestehenden alten Schwentinebrücke beläuft sich der Baukostenrahmen auf ca. 4 – 7 Millionen Euro, die Unterhaltskosten auf ca. 50.000 – 92.000 € jährlich.

 

Dazu kommen Befürchtungen, dass die Varianten 3f, 3g und 9 nicht die erhofften Zeitgewinne insbesondere für die Studierenden der Fachhochschule Kiel erbringen könnten und so weiterhin das Kfz für die Querung der Schwentine das Mittel der Wahl bleiben könnte.

 

Die Varianten 2.1 und 2.3 würden dagegen Einschränkungen für die Schifffahrt auf der Schwentinemündung bedeuten. Dazu kommen befürchtete technische Probleme und Ausfälle, die beweglichen Brücke haben können. Die Variante 1 wurde gutachterlich auf Grund von städtebaulichen und technischen Gründe bereits ausgeschlossen, sodass der Vergleich mit dieser entbehrlich ist.

 

Bei der Untersuchung soll auf bereits erarbeitete Konzepte der Fachhochschule Kiel zurückgegriffen werden, die die Einrichtung einer solchen Pendelfähre bereits untersucht haben.

 

Ein Pendelbetrieb zwischen beiden Anlegern würde erwartbar dazu führen, dass nur noch ein Anleger durch die Linie F2 der SFK angefahren werden müsste. Es soll daher dargelegt werden, welche Änderungen im Fahrplan möglich sind, um die Fährverbindung zu stärken.

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Beschlüsse

Erweitern

Jul 2, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen