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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 1425/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, eine Erhebung zu erstellen, in wie vielen Fällen die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Anwendung findet. Die Erhebung ist nach Schweregrad der jeweiligen Verstöße gegen das schleswig-holsteinische Wohnraumschutzgesetz aufzugliedern.

 

Gleichzeitig ist darzustellen, auf welche Weise Fälle von Zweckentfremdungen, bzw. Missbrauch von Wohnraum sowie die Unterschreitung von Wohnraum-Mindeststandards von der Landeshauptstadt Kiel identifiziert werden. Diese Darstellung sowie die Erhebung sollen möglichst ressourcenschonend angefertigt werden.

 

Im Anschluss an die Vorlage der Ergebnisse als Geschäftliche Mitteilung bis zum Sommer 2025 im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit und in der Ratsversammlung soll die Situation über ein dauerhaftes Monitoring weiter beobachtet und erfasst werden, wobei jährlich zur Jahresmitte beiden Gremien eine Geschäftliche Mitteilung vorzulegen ist.

 

Die Verwaltung soll sich die Möglichkeit offenhalten, auch Verbände wie den Mieterverein oder Haus & Grund in die Erhebung und das Monitoring miteinzubeziehen.

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Sachverhalt/Begründung

Schleswig-Holsteins Wohnraumschutzgesetz gilt seit dem Sommer dieses Jahres. Die Satzung der Landeshauptstadt Kiel über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde im September von der Ratsversammlung beschlossen. Die Kleine Anfrage „Mieter*innenschutz“ (Drs. 1348/2024) hat ergeben, dass die Verwaltung bereits mehrere Fälle im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Satzung über Zweckentfremdung von Wohnraum bearbeitet und aktuell den notwendigen Personalbedarf eruiert.

Da in Kiel eine äußerst angespannte Lage am Wohnungsmarkt besteht, kann eine Erhebung und ein Monitoring über die Anzahl und die Schwere der in Kiel vorliegenden Fälle eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Selbstverwaltung sein, um einzuschätzen, mit welcher Priorität dem Problem der Wohnraumzweckentfremdung begegnet werden muss. Dies ist nicht nur wichtig für die Entscheidung über den Personalbedarf, der zur Bearbeitung dieser Verstöße vorgehalten werden muss, sondern kann gegebenenfalls auch Einfluss auf den Bedarf von neu zu schaffendem Wohnraum haben.

 

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - verwiesen

Erweitern

Feb 6, 2025 - Bauausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

Feb 27, 2025 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - geändert beschlossen