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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0267/2025

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und unter welchen Bedingungen künftig bei jeder Vergabe von Dienstleistungen die Anwendung von Tarifverträgen und die Tariftreue der ausführenden Unternehmen und beteiligter Nachunternehmen als Ausführungskriterium (§128 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) mit aufgenommen werden kann (bspw. in der Dienst- und Geschäftsanweisung Vergabe (DuGAVerg) der Landeshauptstadt Kiel) und dies sowie die folgenden Punkte bei positivem Prüfergebnis umzusetzen.
     
  2. Die Verwaltung berichtet gegenüber der Ratsversammlung jährlich über die Anwendung der Tariftreue als Kriterium bei Vergaben. Wird die Tariftreue bei einzelnen Vergaben nicht angewendet, ist dies der Ratsversammlung gegenüber zu begründen.
     
  3. Die Einhaltung der Tariftreue durch die Unternehmen wird stichprobenartig überprüft.
     
  4. Die Landeshauptstadt Kiel setzt sich beim Land Schleswig-Holstein für eine Wiedereinführung eines Tariftreue- und Vergabegesetzes ein, sodass die Tariftreuepflicht auf weitere Branchen als die Fahrgastbeförderung ausgeweitet wird.
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Sachverhalt/Begründung

Die Landeshauptstadt Kiel trägt eine besondere gesellschaftliche Verantwortung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Viele dieser Aufträge gehen an Unternehmen aus Kiel, wodurch Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort gesichert werden. Mit ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sollte die Stadt zugleich sicherstellen, dass diese Aufträge zu fairen Arbeitsbedingungen führen.

 

Tarifverträge bieten nicht nur den Beschäftigten Vorteile in Form von angemessener Entlohnung und sicheren Arbeitsbedingungen, sondern wirken sich auch positiv auf die gesamte Gesellschaft aus. Sie tragen dazu bei, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern, stärken die Sozialversicherungssysteme durch höhere Beitragszahlungen und sorgen für zusätzliche Steuereinnahmen, die wiederum den Kommunen zugutekommen.

 

Daher ist es bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen entscheidend, dass die beauftragten Unternehmen die branchenüblichen Tarifbedingungen einhalten. Diese stellen Mindeststandards dar, die für alle Marktteilnehmer*innen erfüllbar sind und den Wettbewerb nicht einschränken.

 

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen auf der Landesebene reichen nach der Streichung des Vergabemindestlohns und der Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes hierfür nicht aus. Solange das Land Schleswig-Holstein hier nicht nachbessert, sollte Kiel eigenständig handeln und mit gutem Beispiel vorangehen.

 

Die Krisen der vergangenen fünf Jahre verdeutlichen, wie wichtig sichere und tariflich abgesicherte Arbeitsverhältnisse sind. In tarifgebundenen Betrieben sind Arbeitsplätze auch in Krisenzeiten stabiler, und durch tariflich geregelte Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes werden finanzielle Einbußen für die Beschäftigten abgemildert.

 

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - verwiesen

Erweitern

May 7, 2025 - Hauptausschuss - vertagt

Erweitern

May 13, 2025 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - vertagt