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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0275/2025-03

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, mit der die hybride Sitzungsteilnahme für die Ratsversammlung ab dem Januar 2026 ermöglicht werden kann. Es soll dabei berücksichtigt werden, dass die Anmeldungen zu einer hybriden Sitzungsteilnahme möglichst über die einzelnen Fraktionen erfolgen sollen. Bei fraktionslosen Mitgliedern soll dies durch das Büro der Stadtpräsidentin durchgeführt werden. Die Anmeldungen gemäß § 34a Absatz 5 GO sollen eingehalten werden – es soll jedoch geprüft werden, ob dieser Termin bis spätestens zur Sitzung des Ältestenrats verkürzt werden kann. Die Teilnahme an einer Sitzung per Videoübertragung ist nach der Anmeldung vom Büro der Stadtpräsidentin zu genehmigen.

Gleichzeitig sollen in einer Geschäftlichen Mitteilung die technischen, rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung mitgeteilt werden. Die Kosten sowie der Zeitraum der Umsetzung, ggf. auch von Varianten, sollen dem Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung, dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung und dem Hauptausschuss zur Abstimmung vorab in der Geschäftlichen Mitteilung mitgeteilt werden. Dabei sollen auch Kosten für die Ausbildung der städtischen Mitarbeiter*innen, der Stadtpräsidentinnen für die Durchführung der hybriden Ratsversammlungen sowie der Ratsmitglieder enthalten sein. Eine eventuelle Übernahme von Kosten durch das Land Schleswig-Holstein soll geprüft werden. Falls das Land Schleswig-Holstein die Kosten für die Durchführungen hybrider Sitzungen der Ratsversammlung nicht übernimmt, entscheidet die Ratsversammlung auf der Grundlage der vorliegenden Kostenrechnung sowohl über die Einführung als solche sowie über den Zeitpunkt, ab dem hybride Sitzungen durchgeführt werden sollen.

 

Folgende Rahmenbedingungen sind zur Wahrung der parlamentarischen Etikette und der Würde der Ratsversammlung für die Durchführung von hybriden Sitzungen in der Hauptsatzung zu verankern:

  •          Die Anzahl der Sitzungsteilnehmenden, die per Videoübertragung zugeschaltet sind, darf soll die Hälfte der Mitglieder der jeweiligen Fraktion nicht überschreiten.
  •          Die Kamera der zugeschalteten Sitzungsteilnehmenden soll grundsätzlich und muss mindestens bei den Abstimmungen eingeschaltet sein und der*die Sitzungsteilnehmer*in muss stets im Bild bleiben.
  •          Die Übertragung soll grundsätzlich aus einem separaten, bzw. abschließbaren Raum heraus stattfinden, in dem sich während der Übertragung ausschließlich der*die Sitzungsteilnehmer*in aufhalten darf. Dies ist verpflichtend für den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung.

 

Nach einer erfolgreichen Umsetzung soll die Hauptsatzung nachgelagert bis zur Sommerpause 2026 für die Ausschüsse und Beiräte, die im Rathaus tagen, angepasst werden.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Kieler Ratsversammlung ist das von den Kieler*innen gewählte Kontrollorgan für die Kieler Stadtverwaltung und trifft damit Entscheidungen, die für das Leben von einer Viertelmillion Menschen in dieser Stadt mitunter direkte Auswirkungen haben.

 

Dieser Verantwortung angemessen hat sich die Kieler Ratsversammlung ein demokratisches Prozedere auferlegt, dass ihrer Entscheidungsbefugnisse und der Würde des Rathauses angemessen ist.

 

Es ist schwer einzuschätzen, ob eine digitale Sitzungsführung auf Akzeptanz bei den Kieler*innen stößt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Vertrauen in die Demokratie durch die Einführung von digitalen Sitzungen abnimmt. Es gibt eine Mehrzahl von guten Gründen, die gegen eine Durchführung von digitalen Sitzungen sprechen. Daher ist bei der Durchführung von hybriden Sitzungen dringend darauf zu achten, dass die Würde der Ratsversammlung als demokratisches Beratungs- und Beschlussgremium in jedem Fall angemessen gewahrt bleibt. Gleiches gilt auch für die Aufrechterhaltung einer Nichtöffentlichkeit bei Beratung und Beschluss nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte.

 

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt

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Beschlüsse

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Mar 20, 2025 - Ratsversammlung - abgelehnt