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ALLRIS - Auszug

15.05.2024 - 11 Taubenkot auf dem Vinetaplatz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorsitzende berichtet, dass der Ortsbeirat im Herbst 2023 eine Anfrage zu dem Thema an die Verwaltung gestellt habe, die nunmehr beantwortet sei. In dem Zusammenhang kritisiert Fedor M. Mrozek nicht nur die späte Antwort, sondern auch, dass diese aus seiner Sicht unbefriedigend sei und er sich eine lösungsorientiertere Antwort gewünscht habe. Die Vorsitzende führt sodann weiter aus, dass sie zur heutigen Sitzung Vertreter*innen des Vereins der Taubenfreunde sowie des Vinetazentrums eingeladen habe. Außerdem habe sie sich mit einem Vertreter der Inspiration Group, die Eigentümerin des Grundstücks sei, ausgetauscht. Dieser Vertreter habe mitgeteilt, dass man bereits vor einem Jahr eine Absprache mit dem Verein der Taubenfreunde getroffen hätte, ein Taubenhotel auf dem Spielplatz im Innenhof des Grundstückes errichten zu wollen. Dies sei von der Stadt Kiel jedoch abgelehnt worden, da die angedachte Fläche nach dem Bebauungsplan als Spielplatz ausgewiesen sei. Auf den Einwand einer*eines Vertreter*in des Vereins der Taubenfreunde, dass es auf der besagten Fläche derzeit keinen Spielplatz gebe, teilt Nils Horstmeyer (Stadtplanungsamt) mit, dass ein solcher gebaut werden solle. Er betont, dass das Thema von der Stadtverwaltung bereits verfolgt werde und man alternative Standorte suche.

Es schließt sich eine rege Diskussion hinsichtlich des weiteren Vorgehens an. So wird u.a. die Frage aufgeworfen, ob die Eigentümerin des Grundstücks in die Pflicht genommen werden könnte bzw. ob im Baulastenverzeichnis aufgeführt ist, dass der Durchgang für die Öffentlichkeit freizugeben ist.

Anschließend fasst der Ortbeirat einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Ortsbeirat Gaarden bittet die Verwaltung darum zu prüfen,

- ob das Taubenquartier unter der Verkleidung des Durchgangs zwischen Vinetaplatz und Parkhaus aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist.

- ob die Beregnung von Passant*innen in diesem Durchgang mit Kot, Nistbaumaterial und den festen und flüssigen Überresten toter Tauben aus gesundheitlichen Gesichtspunkten zulässig ist.

- welche Maßnahmen diese Situationen schnellstmöglich beenden können.

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Zuständigkeit: Amt für Gesundheit; Ordnungsamt (Veterinärwesen); Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation (alle zur Kenntnis und weitere Veranlassung);
ABK; Dezernat IV – Referat des Dezernenten (zur Kenntnis und ggf. weiteren Veranlassung)

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Anlagen zur Drucksache