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ALLRIS - Auszug

21.11.2019 - 11.20 Entwicklung der „Alten Muthesius Kunsthochschule“hier: Abschluss einer Zielvereinbarung zur Grundstücksentwicklung und Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.)    Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, eine Zielvereinbarung zur Grundstücksentwicklung der „Alten Muthesius Kunsthochschule“ mit dem Finanzministerium Schleswig-Holstein insbesondere mit den folgenden städtischen Zielvorstellungen für die Gesamtentwicklung zu schließen:

  • Eröffnung einer Perspektive mit Planungssicherheit für die Initiative „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ am Standort,
  • Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz um 4.500 qm auf rund 11.000 qm Bruttogeschossfläche (BGF),
  • Entwicklung eines mischgenutzten Konzeptes, das  Wohnen und (kreatives) Arbeiten am Ort vereint,
  • Berücksichtigung einer überwiegenden Wohnnutzung in einer Größenordnung von 6.500 qm BGF,
  • Errichtung von mindestens 30% der Wohnflächen mittels Fördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG),
  • Durchführung eines Qualifizierungs- bzw. Werkstattverfahrens zur Gestaltfindung des Hochbaus, welches durch die Architekten- und Ingenieurskammer Schleswig-Holstein zu billigen ist,
  • Privat-rechtliche Zustimmungsverpflichtung der Bauantragsunterlagen zu Gunsten der Stadt Kiel,
  • Verbindliche Sicherung der Umsetzung der beschlossenen energetischen Mindeststandards der Stadt Kiel (Drs.-Nr. 0706/2010),
  • Bauverpflichtung innerhalb von 4 Jahren ab Baugenehmigung und
  • Erhalt der öffentlichen Grünfläche westlich des heutigen Gebäudekomplexes.

 

Durch die Zielvereinbarung erklärt sich das Land Schleswig-Holstein bereit, die vorgenannten städtischen Zielvorstellungen im beabsichtigten Erbbaurechtsvertrag mit einer durch die Initiative „Alte MU Impuls-Werk e.V.“ legitimierten Erbbaurechtsnehmerin, verbindlich mit aufzunehmen.

 

2.)   Der Beschluss vom 01.10.2015 r die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1011 „Alte Muthesius-Kunsthochschule“r das Baugebiet Kiel-Damperhof, südlich Brunswiker Straße, westlich Schlossgarten, nördlich Lorentzendamm, östlich Dahlmannstraße wird aufgehoben. Die Aufhebung wird öffentlich bekanntgemacht.  Die Abgrenzung des aufzuhebenden Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache