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ALLRIS - Auszug

04.02.2020 - 9.3 Realisierungswettbewerb öffentlicher Raum "Holstenstraße und angrenzende Plätze"; hier: Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und Straßenquerschnitte ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Mit der Fertigstellung des Kleinen Kiel-Kanals und der Auslobung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für weitere Teile des öffentlichen Raums in der Innenstadt ist es erforderlich, eine verträgliche Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und Straßenquerschnitte vorzunehmen.

 

1)      Dem in der Anlage 1 beigefügten Vorschlag für die Neuordnung der Verkehre in der Innenstadt wird zugestimmt.

2)      In einem ersten Schritt werden die derzeit aufgrund der Baumaßnahmen am Kleinen Kiel-Kanal gesperrten Straßenabschnitte der Andreas-Gayk-Straße und des Walls zwischen Hafenstraße und Zufahrt Parkhaus Nordlicht grundsätzlich nicht wieder für den Kfz-Verkehr geöffnet.

 

3)      Die Andreas-Gayk-Straße wird zwischen Stresemannplatz und Fabrikstraße erst nach Realisierung des Wettbewerbsergebnisses und dem erfolgten Umbau der Andreas-Gayk-Straße r den motorisierten Individualverkehr gesperrt.

Die Erschließung der Anlieger durch Kfz-Verkehr bleibt dauerhaft durch die Fahrbeziehung Fabrikstraße -> Andreas-Gayk-Straße -> Hafenstraße gewährleistet.

 

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache