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02.11.2023 - 10.4 Freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb Uferpromenade Kiellinie mit Ideenteilen – Wettbewerbsergebnis und Maßnahmenbeschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.3
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 02.11.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sönke Klettner (SPD) bittet darum, dass das Projekt den neuen Mitgliedern des Bauausschusses vorgestellt wird. Stadträtin Doris Grondke teilt mit, dass zeitnah eine Veranstaltung im Forum Baukultur stattfinden solle, bei der den neuen Ratsmitgliedern das Projekt vorgestellt würde. Die Vorsitzende bittet darum, dass bei der Einladung auch die bürgerlichen Bauausschussmitglieder berücksichtigt werden.
Beschluss:
- Der mit dem 1. Preis prämierte Wettbewerbsentwurf wird Grundlage für die weiteren, konkretisierenden Planungen zur Neugestaltung der Kiellinie.
-
Die Verfasser des mit dem 1. Preis prämierten Wettbewerbsentwurfs werden gemäß Auftragsversprechen aus dem Wettbewerb und Ergebnis des Verhandlungsverfahrens mit folgenden Planungen beauftragt:
- Freiraumplanerisch-städtebaulicher Rahmenplan einschließlich Gestaltungsleitfaden und Beleuchtungskonzept für das gesamte Wettbewerbsgebiet
- Freianlagenplanung für den ersten und zweiten Bauabschnitt (bis einschließlich Genehmigungsplanung und - nach erfolgtem Baubeschluss - die Ausführungsplanung).
- Die Ergebnisse der Planungsleistungen für Punkt 2 werden den Gremien der Selbstverwaltung als Grundlage für die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Kiellinie bzw. zum Baubeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Der erste Bauabschnitt umfasst den Abschnitt ‚Berthold-Beitz-Ufer‘ einschließlich der Einmündungssituation der Lindenallee in die Kiellinie (s. Anlage 2)
- Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abschnitt ‚Landeshausufer‘ zwischen Reventlou-Anleger und Wasserschutzpolizei (s. Anlage 3)
- Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Öffentlichkeit, die anliegenden Gewerbetreibenden, Anlieger*innen, Eigentümer*innen und Ortsbeiräte und Beiräte zur weiteren Planung angemessen zu beteiligen und hierfür ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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5 MB
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2
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öffentlich
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1,7 MB
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3
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öffentlich
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2 MB
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