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16.11.2017 - 14.19 Einziehung und Umstufung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Aufarbeitung des Widmungsverzeichnisses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.19
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Tiefbauamt, 66.41.2
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 16.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Das weggefallene Teilstück der Gellertstraße zwischen Wendehammer und Schützenwall wird gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen. Das verbleibende Teilstück wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 1).
- Der ehemalige Verlauf der Prüne zwischen Hermann-Weigmann-Straße und Schützenwall sowie die ehemalige Verbindung der Prüne zur ehemaligen Schlichtingstraße werden gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen (Anlage 2).
- Der ehemalige Parkplatz Prüne zwischen Zastrowstraße und Schützenwall – mit Ausnahme der Parkplatzfläche Zastrowstraße – und das zurückgebaute Teilstück der ehemaligen Boninstraße zwischen Zastrowstraße und Schützenwall werden gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen. Die verbleibende Wegefläche der Boninstraße wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 3).
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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650,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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759,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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749,2 kB
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