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24.02.2021 - 8.5 Tarifliche Maßnahmen im Kieler ÖPNV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Zusätze:
- Eigenbetrieb Beteiligungen, 83.2
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Mi., 24.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Drucksache:
-
0155/2021 Tarifliche Maßnahmen im Kieler ÖPNV
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ratsversammlung hat im Dezember 2020 (Drs. 0959/2020) gebeten, einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der folgende Schritte für eine Attraktivierung der Tarife im Kieler ÖPNV umsetzt:
- Reduzierung des Einzeltickets im Stadtgebiet um mindestens 30 Cent (2,70 auf höchstens 2,40 Euro)
- Einführung eines attraktiven Schüler*innentickets zu höchstens 360 Euro/Jahr, 35
Euro/Monat
Auf dieser Basis stimmt die Ratsversammlung den tariflichen Maßnahmen für den Kieler ÖPNV zu:
- Reduzierung von Barfahrscheinen und
- Reduzierung von Monatszeitkarten für Schüler*innen
für einen Zeitraum von 3 Jahren mit Einführung zum 01.08.2021 bis 31.07.2024 gemäß der anhängenden Preisübersicht (Anlage 1), sofern die beteiligten Verkehrsunternehmen der Kiel Region zustimmen.
Durch die Herabsetzung der Preise in Kiel für die Zone 4000 und Überlappungsgebiet Schilksee sind folgenden Mittel im Haushalt der entsprechenden Jahre voraussichtlich nötig:
Mit Drs. 0959/2020 sind für den Haushalt 2021 3 Mio. Euro vorgesehen. Diese Summe reicht nach den Berechnungen somit voraussichtlich aus. Für die kommenden Jahre sind die entsprechenden Haushaltmittel in den oben genannten Höhen einzustellen, da diese bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sind. Für den Gesamtmittelbedarf von ca. 17 Mio. Euro soll eine Evaluation zu den erzielten Effekten durchgeführt und mit den von der Selbstverwaltung zu definierenden Erfolgsparametern abgeglichen werden.
Mit diesem Beschluss verpflichtet sich die Landeshauptstadt Kiel, die Mindereinnahmen - insbesondere die Ausgleichsleistungen der beteiligten Verkehrsunternehmen (KVG, Autokraft, DB Regio, SFK und VKP) – für den Zeitraum bis 2024 zu zahlen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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581,2 kB
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