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04.06.2020 - 11.1 Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2020/2021 – Fortschreibung und Aktualisierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Zusätze:
- Jugendamt, 54 JHP/Con
- Gremium:
- Ausschuss für Schule und Sport
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2020/2021 | 45 | 64 | 234 |
2021/2022 | 40 | 86 | 0 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder |
2020/2021 | 25 | 86 |
(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2020/2021 in der Bedarfsplanung 2019 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich auf Seite 7).
2. Die in Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe sowie die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanentwurfs 2021 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Stellenplanverfahrens und der Zustimmung zum Haushalt.
3. Es ergeben sich Mehraufwendungen im Jahr 2020 in Höhe von 611.377 EUR, davon 462.537 EUR im Teilplan 365 und 148.800 EUR im Teilplan 211. Innerhalb des Teilplans 365 können die 462.537 EUR durch Minderaufwendungen in der Position 15 Transferaufwendungen gedeckt werden.
Für die Mehraufwendungen im Teilplan 211 wird gem. § 95 d GO einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Teilplan 211 Grundschulen, Ergebnisplanposition 15 Transferaufwendungen, in Höhe von EUR 148.800 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 365 Tageseinrichtungen für Kinder, Ergebnisplanposition 15.
4. In 2020 werden die Stellenbedarfe im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes gedeckt. Die zusätzlichen Stellenbedarfe im pädagogischen Bereich und im Verwaltungsbereich für die Jahre 2021 und 2022 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2021 und 2022 eingebracht (s. Anlage 3).
5. Die Einnahmenseite kann zum Zeitpunkt der Erstellung der KiTa-Bedarfsplanung noch nicht genau beziffert werden. Die konkreten Fördersätze für das Jahr 2020 liegen nicht vor. Daher werden die Beträge des Jahres 2019 für das Jahr 2020 kalkulatorisch fortgeschrieben. Im Jahr 2019 erfolgte eine Gesamtförderung von ca. 25,39 Mio. Euro. Die Förderung in 2020 wird höher ausfallen. Das Land wird voraussichtlich die schon beschlossenen zusätzlichen Fördermittel im System belassen (s. Anlage 1, Punkt 3.3).
6. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten.
7. Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).
8. Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).
9. Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
10. Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.
Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2019 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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