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08.06.2023 - 11.6 Fortführung der Entlastung von Familien mit geringem Einkommen bei den Betreuungsgebühren durch zusätzliche Landesgelder bis zum 31.07.2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Amt für Schule, 52.4
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 08.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Landesmittel zur temporären finanziellen Entlastung von Familien mit geringerem Familieneinkommen bei den Gebühren für Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege und Hort werden über den 31.07.2023 hinaus bis zum 31.07.2024 gem. § 7 Kinderförderungsgesetz (KiTaG) bei Vorliegen der Voraussetzungen auch für Gebühren in allen schulischen Betreuungsangeboten eingesetzt.
- Einkommensschwache Familien, die Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung, bei einer Tagespflegeperson oder in einem schulischen Betreuungsangebot nutzen, müssen in der Zeit vom 01.08.2023 – 31.07.2024 nur 17 % - anstelle von 30 % - der Überschreitung ihres Einkommens über der Einkommensgrenze einsetzen.
- Der als Anlage 1 beigefügten Satzungsänderung wird zugestimmt.
- Sollte die Landesregierung Schleswig-Holsteins, die zu dem Zeitpunkt der Sitzung der Ratsversammlung bisher angekündigte, aber noch nicht verabschiedete Gesetzesänderung nicht oder geändert vornehmen, wird die Verwaltung aufgefordert, zur nächsten Sitzung der nächsten Ratsversammlung am 13.07.2023 eine entsprechend angepasste Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vorbemerkung:
Im Januar 2023 hatte die Ratsversammlung der Sozialermäßigung zugestimmt (Drs. 0009/2023). Zu diesem Zeitpunkt waren die Landesmittel vom 01.01. - 31.07.2023 befristet.
Im Mai 2023 ist die Verwaltung aus dem Sozialministerium darüber informiert worden, dass beabsichtigt ist, die Sozialermäßigung bis zum 31.07.2024 zu verlängern. Die Entscheidung soll im Landtag vor der Sommerpause (im Juni oder Juli) getroffen werden. Eine Kostendeckung des Landes dafür ist somit angekündigt, liegt aber noch nicht vor.
Es handelt sich bei der Sozialermäßigung um eine Entscheidung mit einer Wirkung für weitere 12 Monate.
Da die zuständigen Fachausschüsse (Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Schule und Sport) im Juni nicht tagen, wird um Verständnis für die Veränderung der üblichen Beratungsreihenfolge gebeten, damit die Ratsversammlung im Juni 2023 direkt erreicht werden kann. Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um einen Grundsatzbeschluss, sondern um eine Fortführung der im Januar 2023 bereits beschlossenen Sozialermäßigung.
Mit dieser Entscheidungsgrundlage ist es möglich, dass mit der Antragsbearbeitung der rd. 8.000 Fälle nach Entscheidung des Landtags sofort bereits ab Mitte Juni begonnen werden könnte, was die Bearbeitungszeiten aufgrund des Starts des neuen Kita- bzw. Schuljahres erheblich verkürzen würde. Ein Beschluss nach dem 01.08.2023 hätte für die betroffenen Familien Nachberechnungen und längere Bearbeitungszeiten zur Folge.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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440,7 kB
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