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16.05.2024 - 10.16 Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.16
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Jugendamt, 54.5
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 16.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Anpassung der anliegenden Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ab 1.4.2024 wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) in Bezug auf die Erhöhung der Kinderzahl in Hortgruppen zugestimmt (Anlage 1).
2. Die zusätzlichen Personalkosten in den Hortgruppen und die geminderten Einnahmen aus Landesmitteln ergeben ab 1.4.2024 zusätzliche monatliche Kosten bis zu 57.000 €. Für 2024 entspricht dies einer Jahressumme von bis zu ca. 500.000 €. Ab 2025 kann ein Defizit von bis zu 690.000 € anfallen. Diese Mehrkosten werden über die Rückflüsse aus den Zuschüssen der Kindertageseinrichtungen Sachkonto 42910000 zu decken sein.