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ALLRIS - Auszug

12.06.2025 - 13.11 Festlegung von Rahmenbedingungen für die Vergabe der Schulverpflegung zum Schuljahr 2026/2027

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Schulverpflegung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession zum Schuljahr 2026/2027 mit den folgenden Rahmenbedingungen neu vergeben.

  1. Es werden zwei Hauptgerichte zur Auswahl angeboten. Dabei ist mindestens ein Gericht vegetarisch und mindestens ein Gericht entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). 
  1. An allen Schulen soll ein Beilagen-Büffet im Free-Flow-System, an dem sich die Schüler*innen selbst bedienen können, mit der entsprechenden Ausstattung zum 01.08.2026 Standard werden, sofern dies baulich und technisch möglich ist.  
  1. An allen Tagen soll  Rohkost und mindestens an 8 von 20 Verpflegungstagen Stückobst angeboten werden. Das Angebot soll als Bestandteil des Beilagen-Büffets erfolgen, sofern dies baulich und technisch möglich ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.                                                                                                                

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

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Zuständigkeit: Amt für Schulen

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Anlagen zur Drucksache