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17.04.2018 - 7.2 Beschluss über die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen für das Gebiet „Grüne Wik“ im Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt-61.1.2
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 17.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet „Grüne Wik“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 Abs. 1 BauGB.
Das Untersuchungsgebiet verfügt über folgende Grobabgrenzung:
Nördlich: Flintkampsredder/ Schleiweg
Östlich: Adalbertstraße/ Kiellinie
Südlich: Hanssenstraße/ Quinckestraße/ Koesterallee
Westlich: Projensdorfer Straße/ B 503
Der genaue räumliche Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung Betroffener, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.
- Die Vorbereitenden Untersuchungen sind als räumlich begrenzter Bestandteil des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Wik (STEK) (Drs. 0304/2017) nach Beschluss unter Punkt 1 gemeinsam mit dem STEK an einen externen Gutachter zu vergeben und zu erarbeiten. Der Kostenanteil für die Vorbereitenden Untersuchungen wird aufgrund von Erfahrungswerten mit 100.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums für ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein über das Sonderkonto „Grüne Wik“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Zukunft Stadtgrün“. Die Mittelfreigabe aus dem Sonderkonto erfolgt mit dem heutigen Beschluss.
Entsprechend der o. g. Vorlage Drs. 0304/2017 sind ebenfalls 100.000,00 Euro für das STEK in den Haushalt 2018 eingestellt worden (Planungsmittel). Die Haushaltsmittel werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein freigegeben.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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