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ALLRIS - Auszug

03.09.2019 - 7.1 Situation der Heringsangler an der Hörn

Beschluss:
geändert beschlossen
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- gemeinsame Beratung der TOP 7.1, 7.1.1 und 10.1 unter TOP 7.1 -

 

Beschluss in der geänderten Fassung (Änderung in Fettdruck):

 

Der Innen- und Umweltausschuss der Landeshauptstadt beschließt alle notwendigen Maßnahmen, um die Tierquälerei beim Pilken an der Hörn so schnell wie möglich zu unterbinden.

Die Verwaltung wird gebeten, die begonnenen Maßnahmen weiter fortzusetzen und das in Drs. 0761/2019 dargestellte Vorgehen durchzuführen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, auf Landesebene dafür zu werben, dass § 5 Abs. 1 LFischG-DVO aufgehoben und § 27 Abs. 2 LFischG um ein Qualitätskriterium ergänzt wird.

 

Dem Innen- und Umweltausschuss sowie dem Ortsbeirat Gaarden wird im dritten Quartal 2020 berichtet, wie sich die Situation an der Hörn entwickelt hat.

 

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Abstimmung über den Antrag in der geänderten Fassung:

Einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Drucksache