Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

08.11.2012 - 13.4 Widmung, Umstufung, Teileinziehung und Einziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel hier: Widmung Wegeverbindung unter der Gablenzbrücke, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

a)      Der Widmungsverfügung (Anlage 1 – Wegeverbindung zwischen Willy-Brandt-Ufer und Adolf-Westphal-Straße sowie Teilstück der Lüderitzstraße zwischen Langer Rehm und Ostring) wird zugestimmt.
 

b)      Das Teilstück des Verbindungsweges zwischen Kieler Kuhle und Kuchelstraße vom Kinderspielplatz bis zur Zuwegung zu den Hausnummern Schönberger Straße 105 – 107a wird vom Geh- und Radweg zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c Straßen- und Wegegesetz (StrWG) aufgestuft.
 

c)      Die Gorch-Fock-Straße zwischen Waldemar-Bonsels-Straße und Stettiner Platz wird für den Kfz-Verkehr und Radverkehr teileingezogen und von der Gemeindestraße zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Gehweg) abgestuft.
 

d)      Das südliche Teilstück des Parkplatzes Schlimbachallee wird gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG für den öffentlichen Verkehr eingezogen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache