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ALLRIS - Auszug

11.06.2019 - 7.2 Nachhaltige Finanzwirtschaft und Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen auf Grundlage des § 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG); hier: Konsolidierun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet sich zur Fortsetzung der Konsolidierung zur Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen auf Grundlage des § 11 FAG und entwickelt Grund-sätze einer nachhaltigen Finanzwirtschaft.
  2. Dem Konsolidierungskonzept 2019-2023 (Anlagen 1 bis 3) wird zugestimmt.
  3. Die Landeshauptstadt Kiel beantragt bis zum 30.06.2019 gem. § 11 FAG die Gewährung von Konsolidierungshilfen für die Jahre 2019-2023.
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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen bei Gegenstimme von DIE LINKE

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Anlagen zur Drucksache