Infosystem Kommunalpolitik
13.07.2023 - 10.37 Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2023/2024 – Fortschreibung und Aktualisierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.37
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Jugendamt, 54. KTE-P
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 13.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
im Kindergartenjahr |
für unter 3-Jährige |
für Elementarkinder |
für Schulkinder |
2023/2024 |
35 |
-61 |
385 |
2024/2025 |
0 |
0 |
199 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6
im Kindergartenjahr |
für unter 3-Jährige |
für Elementarkinder |
2023/2024 |
10 |
73 |
(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2023/2024 in der Bedarfsplanung 2022/2023 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich auf Seite 25 der Anlage 1).
Die geplanten Platzveränderungen für das Jahr 2023/2024 inklusiver aller Maßnahmen (neue und bereits letztes Jahr beschlossene) gestalten sich wie folgt:
im Kindergartenjahr |
für unter 3-Jährige |
für Elementarkinder |
für Schulkinder |
2023/2024 |
95 |
67 |
385 |
2024/2025 |
85 |
98 |
199 |
- In der Anlage 1 Kapitel 3 werden Mehraufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von 115.850 Euro, davon -11.800 Euro im Teilplan 365, 127.650 Euro im Teilplan 21 bis 24 dargestellt.
Erfahrungsgemäß können diese Mittel im Haushaltsvollzug in den entsprechenden Teilplänen gedeckt werden.
Die Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2024 ff. werden in die jeweiligen Haushaltsplanungen mit eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.
- Die in der Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe in geringem Umfang in 2023 werden im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes im Dezernat V gedeckt.
- Der Planstellenminderbedarf im pädagogischen Bereich und der Stundenmehrbedarf im Verwaltungsbereich für die Jahre 2024 und 2025 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2024 und 2025 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.
- Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) oder Tagespflege vorzuhalten.
- Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kitas oder Tagespflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).
- Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kita zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).
- Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII – und mit Blick auf den absehbaren Rechtsanspruch ab 2026 - ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
- Aufgrund einer veränderten Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist möglichst kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen von Eltern und Kindern anzupassen.
- Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2022 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
534 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
512 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
101,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
169,1 kB
|