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ALLRIS - Auszug

27.06.2023 - 10.1 Rehabilitation der in Kiel verbrannten Hexen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung:

Die Ratsversammlung stellt fest, dass die Stadt Kiel in der frühen Neuzeit Menschen strafrechtlich verfolgt hat, die sich dem Vorwurf der Hexerei ausgesetzt sahen. Ebenfalls in Kiel verfolgte das Gericht des Amts Kiel in Verantwortung des Herzogs von Schleswig-Holstein-Gottorf Beschuldigte aus den Amtsdörfern im Kieler Umland.

Die städtischen Gerichte, die sich aus Ratsherren zusammensetzten, sahen sich zuständig, den Vorwurf der Hexerei zu verfolgen, durch Androhung und Einsatz von Folter Geständnisse zu erzwingen, Todesurteile zu fällen und grausame Hinrichtungen durch Verbrennung vollziehen zu lassen. Diesen Verfahren waren in Kiel von 1530 bis 1676 mindestens 29 Menschen ausgesetzt, 28 Frauen und ein Mann. Von ihnen wurden 23 nachweislich aufgrund des Vorwurfes der Hexerei auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.

Für die Ratsversammlung der Stadt Kiel bestehen keinerlei Zweifel, dass die Verurteilungen nach heutigen Maßstäben unrechtmäßig waren. Die städtischen Gerichte des 16. Und 17. Jahrhunderts haben den Opfern der Hexenprozesse schwere körperliche und seelische Qualen zugefügt und großes Leid über ihre Familien gebracht.

Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung weiterhin ein Konzept für ein würdiges Gedenken an die Opfer der Kieler Hexenprozesse zu entwickeln und dieses der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmung über den Antrag in geänderter Form:

Ja-Stimmen: GRÜNE, SPD, SSW, DIE LINKE / DIE PARTEI

Nein-Stimmen: CDU, AfD

Enthaltungen: -/-

Damit ist der Antrag in geänderter Form mit Mehrheit beschlossen.

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Zuständigkeit: Amt für Kultur und Weiterbildung

Beschlussverfolgung: Dezernat V

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Durch Beschluss des Kulturausschusses vom 27.06.2023 erledigt.