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27.06.2023 - 10.1 Rehabilitation der in Kiel verbrannten Hexen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Zusätze:
- Ratsherr Rudau, Ratsfraktion Klima Verkehr & Meer Ratsherr Gernhuber, Ratsfraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Status Beschluss:
- Autorisiert Jul 21, 2023
- Datum:
- Di., 27.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion Klima, Verkehr & Meer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung:
Die Ratsversammlung stellt fest, dass die Stadt Kiel in der frühen Neuzeit Menschen strafrechtlich verfolgt hat, die sich dem Vorwurf der Hexerei ausgesetzt sahen. Ebenfalls in Kiel verfolgte das Gericht des Amts Kiel in Verantwortung des Herzogs von Schleswig-Holstein-Gottorf Beschuldigte aus den Amtsdörfern im Kieler Umland.
Die städtischen Gerichte, die sich aus Ratsherren zusammensetzten, sahen sich zuständig, den Vorwurf der Hexerei zu verfolgen, durch Androhung und Einsatz von Folter Geständnisse zu erzwingen, Todesurteile zu fällen und grausame Hinrichtungen durch Verbrennung vollziehen zu lassen. Diesen Verfahren waren in Kiel von 1530 bis 1676 mindestens 29 Menschen ausgesetzt, 28 Frauen und ein Mann. Von ihnen wurden 23 nachweislich aufgrund des Vorwurfes der Hexerei auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.
Für die Ratsversammlung der Stadt Kiel bestehen keinerlei Zweifel, dass die Verurteilungen nach heutigen Maßstäben unrechtmäßig waren. Die städtischen Gerichte des 16. Und 17. Jahrhunderts haben den Opfern der Hexenprozesse schwere körperliche und seelische Qualen zugefügt und großes Leid über ihre Familien gebracht.
Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung weiterhin ein Konzept für ein würdiges Gedenken an die Opfer der Kieler Hexenprozesse zu entwickeln und dieses der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.