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ALLRIS - Auszug

12.12.2023 - 2 Genehmigung der Tagesordnung und Festlegung der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte

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Der Vorsitzende stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde.

 

Das Gremium erkennt die Dringlichkeit des nachgereichten Tagesordnungspunktes 6.1 (Böllerverbotszone Pries und Friedrichsort, Drs. 1402/2023) bei Gegenstimme der AfD mit Mehrheit an. Die Dringlichkeit des TOP 9.6 (Prüfungen zur Tarifanpassung in Folge des Deutschland-Tickets, Drs. 1041/2023) wird einstimmig anerkannt.

 

Nachgereicht wurden außerdem die Tagesordnungspunkte 7.2.3 (Änderungsantrag zu Drs. 1199/2023-03 "Räumlich von der Fahrbahn getrennte Radwege an stark befahrenen Straßen", Drs.: 1414/2023) und 8.2.1 (Änderungsantrag zu Drs. 1242/2023 "Mittelfristplanung zur Entwicklung der öffentlichen Toiletteninfrastruktur der Landeshauptstadt Kiel", Drs. 1320/2023). Für diese Punkte ist jedoch keine Anerkennung der Dringlichkeit erforderlich.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte 8 und 8.1 (Drs. 1070/2023 und 1140/2023-01) am 07.11. zurückgestellt worden seien bis der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung  über die Sache beschlossen habe. Der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung habe die Sache in seiner Sitzung am 29.11.2023 ebenfalls zurückgestellt, sodass die genannten Tagesordnungspunkte  heute nicht zur Beratung und Beschlussfassung anstehen würden.

 

Der Änderungsantrag unter TOP 7.2.3 (Drs. 1414/2023) wird vom Vorsitzenden gem. § 18 II GeschO RV zu einem Alternativantrag umgedeutet. Einwände hierzu werden nicht erhoben.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 4 (Vortrag zum Meeresvisualisierungszentrum) und 8.4 (Meeresvisualisierungszentrum: Ergebnisse der Vertiefenden Machbarkeitsstudie und weiteres Vorgehen (Umsetzungsstudie), Drs. 1327/2023) gemeinsam zu beraten.

 

Die nunmehr vorliegende Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.