Infosystem Kommunalpolitik
15.05.2025 - 7.5 Finanzhilfen zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung von Kernkapazitäten im Sinne der nationalen Gesundheitsvorschriften in Häfen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Amt für Gesundheit, 50.Z - ohne Aussprache -
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 15.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Finanzplan
Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 411 (Krankenhäuser) bei der Investitionsnummer 4110010002 – ÖGD-Pakt IGV Hafen – Absonderungseinrichtung wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 850.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter derselben Investitionsnummer
Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 412 (Gesundheitseinrichtungen) bei der Investitionsnummer 4120010010 ÖGD-Pakt IGV Hafen - Fahrradbox, in Höhe von 8.000 EUR sowie bei der Investitionsnummer 4120010011 ÖGD-Pakt IGV Hafen – Mückenmonitoring, in Höhe von 4.000 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter derselben Investitionsnummer.
Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 128 (Katastrophenschutz) bei der Investitionsnummer 1280010009 ÖGD-Pakt IGV Hafen wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 96.200 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter derselben Investitionsnummer.
Einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilplan 128 (Katastrophenschutz) bei den Sammelposten SP00002025 (Kostenstelle 10155, Kostenträger 12800101) wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Höhe von 10.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch investive Mehreinzahlungen in gleicher Höhe (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter denselben Sammelposten.
- Ergebnisplan
Im Teilplan 412 (Gesundheitseinrichtungen) wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Aufwendung bei Position 16 (Sonstige Aufwendungen) bis zur Höhe von 14.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter der Position 02 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) im selben Teilplan. Die Mittel werden für die Beschaffung von diversem Zubehör für das Mückenmonitoring verwendet (z.B. Kabelbinder, Zahlenschlösser, Rundstahlketten, Mückenfallen, Powerbanks, Ladegeräte, Boxen, Versandkartons, Kühlakkus).
Im Teilplan 128 (Katastrophenschutz) wird gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Aufwendung bei Position 16 (Sonstige Aufwendungen) bis zur Höhe von 170.200 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge (zweckgebundene Zuweisung des Bundes) unter der Position 02 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) im selben Teilplan.
