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16.11.2017 - 12.11 Vorbereitung einer weiteren Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.11
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherren Heinrichs und Raschke,Ratsfrau Yilmaz, SPD-RatsfraktionRatsfrau Schröter, Ratsfrau Pier, CDU-RatsfraktionRatsherr Oschmann,Rat Bündnis 90/Die GrünenRatsherr Schmidt, SSWRatsfrau Musculus-Stahnke, FDP-RFRatsherr Wieser, RF Die Linke
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Status Beschluss:
- Autorisiert Nov 23, 2017
- Datum:
- Do., 16.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
In Vorbereitung der Direktvergabe zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge bzgl. eines leistungsfähigen ÖPNV in Kiel stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird basierend auf den Beschluss zur Erstellung des 5. Regionalen Nahverkehrsplanes (Drs. 0357/2017 vom 10.04.2017) aufgefordert, den weiteren Weg zur erneuten Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsleistungen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel (derzeit „Verkehrsvertrag“) an die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH für weitere 10 Jahre ab dem 01.01.2021 vorzubereiten.
Dazu zählt insbesondere:
- Erstellen und Veröffentlichen der entsprechenden Vorabbekanntmachung der geplanten Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Wege einer Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 2 der EG VO 1370/2007.
- Festlegung der Rahmenbedingungen, unter denen der ÖPNV im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel einschließlich abgehender Linien i. S. v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 zu erbringen ist. Sie sollen dabei nicht hinter den bisherigen Anforderungen an Verkehrsleistungen, Verkehrsqualität, Standards der Barrierefreiheit und Umweltstandards (vergl. 4. RNVP und laufender Verkehrsvertrag) zurückbleiben.
Bei der Erstellung des RNVP und der Vorabbekanntmachung sind, soweit es geboten und rechtlich zulässig ist, sämtliche Bestandteile und Komponenten des künftig geforderten Leistungs- und Qualitätsportfolios, der einzuhaltenden Umweltstandards sowie die bestumfängliche Realisierung der organisatorischen Unternehmenspflichten zum Erhalt eines bestmöglichen Sicherheitsstandards dabei explizit und im Detail zu erwähnen und zu beschreiben.
- Überprüfung und Vorbereitung weiterer notwendiger Einzelbeschlüsse zu Qualitäts- und Leistungsstandards.