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25.04.2018 - 5.1 Anträge zur Entwicklungsstrategie Gaarden hoch 10
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Zusätze:
- Ortsbeirat Gaarden
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Mi., 25.04.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Gaarden
- Beschluss:
- geändert beschlossen
- gemeinsame Behandlung mit TOP 8.1 (Drs. 0349/2018) -
Ratsherr Scheelje (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, dass der Wirtschaftsausschuss den Antrag entsprechend der Beschlussfassung im Kulturausschuss mit folgender Ergänzung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den jeweiligen Bausteinen Umsetzungsstrategien zu entwickeln und mit Zeit- und Kostenplänen zu hinterlegen. Die Selbstverwaltung ist zu beteiligen.
Ratsherr Roick (CDU) regt an, mit dem Antrag genauso zu verfahren wie mit der Beschlussvorlage TOP 8.1. Ratsfrau Prange erklärt, dass sich die CDU bei der Beschlussfassung enthalten werde, da es zu der Thematik noch Informations- bzw. Beratungsbedarf gebe.
Abstimmung über den Ergänzungsantrag:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Enthaltung der CDU
Beschluss einschließlich der beschlossenen Ergänzung (Fettdruck):
Die in den „Entwicklungsperspektiven Gaarden10“ dargestellten Entwicklungsperspektiven werden um folgende konkreten Maßnahmen ergänzt:
1) Zum Kindertagesstättenbereich:
a) Einrichtung einer Park-Kindertagesgruppe im Werftpark und einer Schrebergarten-
Kindertagesgruppe
b) Programm für kulturelle Bildung für alle Kinder in Kindertagesstätten mit musikalischer Früherziehung in Kooperation mit der Musikschule (Finanzierung durch die Stadt), mit Museumsbesuchen (Fahrtkosten werden übernommen), Theaterbesuchen (Finanzierung ist sichergestellt), künstlerische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern (Tänzern/Tänzerinnen, Theaterpädagogen/Theaterpädagoginnen, bildende Künstlern/Künstlerinnen) (Honorare werden sichergestellt)
c) Überarbeitung des Programms zur Spracherwerb (Deutsch als Zweitsprache) in Kindertagesstätten
2) Zum Schulbereich
a) Die Einführung von je einem Assistenten/einer Assistentin für jede erste und zweite Klasse an den Grundschulen in Gaarden kann nicht warten. Dies darf kein Fernziel sein sondern sollte spätesten zu Schuljahr 2018/2019 verwirklicht sein.
b) Die Hans-Christian-Andersen-Schule wird TuSch-Schule (Programm Theater und Schule Info:http://www.tusch-hamburg.de/TUSCH/). Die Finanzierung ist für drei Jahre sicherzustellen.
3) Weiterführende Schulen
Es ist zu prüfen, ob die Gemeinschaftsschule am Brook eine eigene Oberstufe erhält.
Es ist zu überprüfen, ob die Gemeinschaftsschule am Brook eine eigene Oberstufe erhält, die möglicherweise ein Sprachangebot als 2. und 3. Fremdsprache anbietet, das der besonderen Struktur des Stadtteils entspricht (Türkisch, Arabisch).
4) Kunst-, Kultur- und Kreativstandort
Leerstände, insbesondere Ladenlokale im Kirchenweg, werden für eine subventionierte Miete Künstlerinnen und Künstlern als temporäre Atelierräume zur Verfügung gestellt.
5) Herrichtung Parkhaus Gaarden
Das Gaardener Parkhaus an der Schulstraße soll für einen Parkbetrieb wieder funktionstüchtig mit Parkschranke, Kassenautomat, Sicherheit schaffender Beleuchtung etc. hergerichtet werden.
Ferner soll die Ansiedlung eines gemeinsamen Büros für den kommunalen Ordnungsdienst, den Scouts beim ABK und dem ABK im Parkhaus umgesetzt werden.
6) Fortsetzung der Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit von Initiativen und Vereinen im Stadtteil
- Fortsetzung des Verfügungsfonds Gaarden über das Jahr 2019 hinaus
- Fortsetzung des Fonds für Kultur- und Kreativwirtschaft Gaarden über das Jahr 2019 hinaus und
- Unterstützung von Aktivitäten und den Aufbau von Strukturen zum Erwerb einer digitalen Kompetenz bei Vereinen und Initiativen sowie in städtischen Einrichtungen wie Schulen, Regionales Bildungszentrum, Stadtteilbücherei Gaarden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den jeweiligen Bausteinen Umsetzungsstrategien zu entwickeln und mit Zeit- und Kostenplänen zu hinterlegen. Die Selbstverwaltung ist zu beteiligen.